Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Anwesend: 12

Den Kreisräten ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage zugegangen, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Landrat Tritthart erläutert diese und erklärt, aufgrund der fristgerechten Kündigung der Verlängerungsoption für die Gasbelieferung durch die Herzo Werke GmbH zum 31.12.2022 bedingt durch den Krieg in der Ukraine und der damit einhergehenden instabilen Lage im Gassektor auf dem Erdgasmarkt, müsse diese ab 01.01.2023 neu europaweit ausgeschrieben werden. Dabei sei aufgrund der vorgenannten Entwicklungen auf dem Erdgasmarkt mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen und von einer relativen Steigerung von über 450 % auszugehen. Um die Erdgasqualität für die künftige Erdgasbelieferung zu fixieren, stehen für das Ausschreibungsverfahren nach der Empfehlung des mit der beratenden Begleitung der Erdgasausschreibung beauftragten Ingenieurbüro E/M/S Energieconsulting drei Varianten zur Verfügung, welche in der Sitzungsvorlage ausführlich dargestellt werden. Für die Ausschreibung muss eine Festlegung auf eine Variante erfolgen, eine alternative Ausschreibung aller drei Varianten mit späterer Auswahl im Zuschlagsverfahren ist vergaberechtlich nicht zulässig.

 

In der sich anschließenden, ausführlichen Beratung, in deren Verlauf auch ausgiebig über Energiepolitik diskutiert wird, spricht sich der Fraktionsvorsitzende der JU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Stopfer, für Variante 3 „Ausschreibung von konventionellem Erdgas mit Veredelung durch CO²-Minderungszertifikate“ aus. Als wirtschaftsstarker Landkreis solle so mit einer Vorbildungsfunktion vorangegangen werden. Die voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von 16.000 € würden seines Erachtens bei Gesamtkosten in Höhe von rd. 477.000 € nicht allzu sehr ins Gewicht fallen. Abschließend betont er, bei Neubauten müsse voll auf erneuerbare Energien gesetzt werden. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Kreisrat Dr. Hacker, unterstützt in seiner Wortmeldung ebenfalls die Variante 3 und erklärt, künftig müsse auf erneuerbare Energien in Form von Windenergie und Photovoltaik umgestellt werden. Ebenfalls für die Variante 3 sprechen sich der Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Nussel, sowie der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kreisrat Hirschmann, aus. Kreisrat Brehm erklärt, aufgrund der Ausschreibungsvoraussetzungen und der Mehrkosten sei er für die Variante 1 „Ausschreibung von konventionellem Erdgas“. Er gibt zu bedenken, dass die CO²-Minderungszertifikate nicht von allen Erdgashändlern angeboten werden. Die bei Variante 1 im Vergleich zu Variante 3 eingesparten Mehrkosten könnten in Projekte vor Ort investiert werden, wie beispielsweise das Anbringen von Photovoltaikanlagen an landkreiseigenen Gebäuden.

 

Nachdem Landrat Tritthart abschließend nochmals darauf hingewiesen hat, dass bei Variante 3 aufgrund der anzubietenden CO²-Minderungszertifikate eine geringere Beteiligung an der Ausschreibung nicht auszuschließen sei, schlägt er aufgrund der vorhergehenden Wortbeiträge vor, zuerst über Variante 3 „Ausschreibung von konventionellem Erdgas mit Veredelung durch CO²-Minderungszertifikate“ abstimmen zu lassen.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.         Entsprechend §§ 97 ff. GWB i. V. m. der Vergabeverordnung führt der Landkreis für die Erdgasbelieferung seiner Liegenschaften eine europaweite Ausschreibung im Wege des offenen Verfahrens für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 mit 2 Ver­längerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr durch. Die Ausschreibung erfolgt nach

 

Variante 3: konventionelles Erdgas mit Veredelung durch CO²-Zertifikate

 

2.         Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.