Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Die Mitglieder des Bauausschusses erhalten zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage. Diese ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart teilt mit, dass vor der Beschlussfassung des Auslobungstextes in der Kreistagssitzung am 04.04.2022 umfangreiche Abstimmungsgespräche stattgefunden haben. Auch während der Preisgerichtssitzung wurde der Inhalt mit den Fachleuten diskutiert. Dabei wurde die Möglichkeit, einen Lostopf für junge Architekten zu bilden, ausdrücklich begrüßt und es sei aus den Gesprächen nicht erkennbar gewesen, dass dies nicht möglich ist. Er verweist auf die weiteren Änderungen, die die Bayerische Architektenkammer vor Vergabe der Registriernummer für den Planungs- und Realisierungswettbewerb fordert. Diese sind demnach in der Tischvorlage im Einzelnen dargestellt, berühren den Kern des Auslobungstextes nicht und sollten möglichst kurzfristig umgesetzt werden. Aus diesem Grund beabsichtige er die Änderungen per dringlicher Anordnung vorzunehmen, damit die notwendige Veröffentlichung des Planungs- und Realisierungswettbewerbes zeitnah und ohne weitere Verzögerung erfolgen kann.

Im Verlauf der anschließenden Beratung wird teilweise Unverständnis und Kritik zu den Forderungen der Bayerischen Architektenkammer, insbesondere wegen Wegfall des Lostopfes für junge Architekten, vorgetragen. Insgesamt überwiegt jedoch die Ansicht, der zügige Fortgang des Verfahrens zur Durchführung eines Planungs- und Realisierungswettbewerbes solle nicht gefährdet werden.


Der Bauausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die Mitglieder des Bauausschusses nehmen die Ausführungen zur Änderung des Auslobungstextes zur Kenntnis und stimmen der aufgezeigten Vorgehensweise zu. Über die dringliche Anordnung des Landrats ist gemäß § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Kreistag in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.