Die Mitglieder des Schulausschusses erhalten zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 22.03.2022. Diese Unterlagen sind der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart verweist auf die Tischvorlage und erläutert, der auf Bundesebene beschlossene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026/2027 für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 sei in verschiedenen Fragestellungen zur Umsetzung noch nicht abschließend beantwortet. Es handle sich in erster Linie um eine zusätzliche Aufgabe der Gemeinden als Träger der Grundschulen.

Am 26.04.2022 wurde der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter im Rahmen einer Kabinettssitzung behandelt. Laut einer Pressemittelung vom 26.04.2022, die dieser Niederschrift beigefügt ist, forciert der Freistaat Bayern den Ausbau und die Ausweitung des Modellprojektes für Kombieinrichtungen. Demnach sind Adressaten des Rechtsanspruches die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, in Bayern die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Schaffung von Betreuungsplätzen ist wie bei Kindern im Vorschulalter Aufgabe der Gemeinden.

 

Die Mitglieder des Schulausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.