Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Landrat Tritthart fasst die Sitzungsvorlage zusammen und erläutert, im Rahmen von umfangreichen fachlichen Abstimmungsgesprächen konnte das vorliegende Raumprogramm erarbeitet werden. Dies bildet die Grundlage für Investitionen von geschätzt mindestens 10 Mio. €. Damit investiere der Landkreis am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Herzogenaurach in eine zukunftsweisende, sowohl für Unternehmen als auch für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern, sehr wichtige Einrichtung. Die Maßnahme wird voraussichtlich mit einer Förderquote von ca. 50 % der anrechenbaren Kosten vom Freistaat Bayern gefördert. Das sind nach derzeitigem Stand rund 4 Mio. €. Im nächsten Schritt gehe es darum, einen Architekten mit der weiteren Planung zu beauftragen. Aus dem Gremium wird betont, bei der Beauftragung eines Projektsteuerers und eines Architekten sollte bereits nachhaltiges Bauen bei Sanierungen im Portfolio gefordert werden. Es sei wichtig, dies bereits im Vorfeld entsprechend zu berücksichtigen. Schulleiter OStD Martin Wirsching erklärt, das Staatliche Berufliche Schulzentrum verbinde im Unterricht seit mehr als 20 Jahren Theorie und Praxis in vorbildlicher Weise und sei dadurch Vorreiter hinsichtlich der Schaffung neuer Lernumfelder mit komplexem handlungsorientierten Unterricht. Die Ausstattung sei vorhanden. Es gehe nun darum entsprechende Räumlichkeiten hierfür zu schaffen. Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt Kreiskämmerer Markus Vogel mit, Ziel sei es im Jahr 2023 nach Vorliegen der Planung die schulaufsichtliche Genehmigung zu beantragen und im darauffolgenden Jahr mit dem ersten Bauabschnitt beginnen zu können.


Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)    Der Landkreis strebt die Schaffung eines zukunftsweisenden Lernumfeldes samt ergänzender Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Berufsschulstandort in Herzogenaurach an.

 

b)    Es wird ein VgV-Verfahren zur Findung eines geeigneten Architekturbüros durchgeführt. Ebenfalls werden für die Fachplanungsbüros entsprechende Vergabeverfahren durchgeführt.

 

c)    Für die Durchführung der Maßnahme ist ein Projektsteuerungsbüro mit zu beauftragen.

 

d)    Die für die Realisierung notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 und in den Folgejahren bei Haushaltsstelle 1.2411.9401 vorzusehen.

 

e)    Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten und die Anträge auf schulaufsichtliche Genehmigung und Förderung nach Art. 10 FAG bei der Regierung von Mittelfranken im Jahr 2023 einzureichen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, nach Einreichung der Unterlagen bei der Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.