Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt, mit der über die wesentlichen Änderungsbedarfe in der Kindertagespflege berichtet wird, denen aktuelle Empfehlungen des Bayerischen Landkreis- und Städtetags sowie gesetzliche und ministerielle Vorgaben zugrunde liegen. Die Sitzungsvorlage liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Die Kindertagespflegeentgelte im Landkreis Erlangen-Höchstadt werden zum 01.09.2022 gemäß den als Anlage 1 und 2 beigefügten Buchungstabellen festgesetzt. Die in den Tabellen ausgewiesenen Beträge in der Spalte Altersvorsorge dienen dabei der Orientierung zur Prüfung des angemessenen Anspruchs in der Gesamtschau.

 

2.    Die Pauschale für Kontaktpflege zur gegenseitigen Vertretung wird ab dem 01.09.2022 in Höhe von monatlich 55 € gewährt.

 

3.    Für die mobile Kindertagespflegeperson mit vertraglich geregelten Ersatzbetreuungen der Tageskinder bei circa 10 Tagespflegepersonen wird rückwirkend ab dem 01.01.2022 eine Pauschale in Höhe von 1.790 € monatlich gewährt. Wie bisher werden zusätzlich die Beitragszuschüsse zu Versicherungen und die Organisationspauschale in Höhe von 20 € monatlich vergütet.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, bei wesentlichen Veränderungen der Anzahl der zu betreuenden Haupttagespflegepersonen (2 oder mehr), sowie bei Hinzutreten weiterer mobiler Kindertagespflegepersonen, eine aufwandsorientierte Anpassung der Pauschale nach Ziffer 3 vorzunehmen.

 

Beiträge zu einer angemessenen gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII werden erstattet nach dem im Umlageverfahren durch die BGW jährlich ermittelten Beitragssatz. Beiträge zu sonstigen Vorsorgeversicherungen nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII werden wie bisher erstattet.