Sitzung: 06.04.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt, mit der über die wesentlichen Änderungsbedarfe in der Kindertagespflege berichtet wird, denen aktuelle Empfehlungen des Bayerischen Landkreis- und Städtetags sowie gesetzliche und ministerielle Vorgaben zugrunde liegen. Die Sitzungsvorlage liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Die Kindertagespflegeentgelte im Landkreis
Erlangen-Höchstadt werden zum 01.09.2022 gemäß den als Anlage 1 und 2
beigefügten Buchungstabellen festgesetzt. Die in den Tabellen ausgewiesenen
Beträge in der Spalte Altersvorsorge dienen dabei der Orientierung zur Prüfung
des angemessenen Anspruchs in der Gesamtschau.
2.
Die Pauschale für Kontaktpflege zur gegenseitigen
Vertretung wird ab dem 01.09.2022 in Höhe von monatlich 55 € gewährt.
3.
Für die mobile Kindertagespflegeperson mit
vertraglich geregelten Ersatzbetreuungen der Tageskinder bei circa 10
Tagespflegepersonen wird rückwirkend
ab dem 01.01.2022 eine Pauschale in Höhe von 1.790 € monatlich gewährt. Wie
bisher werden zusätzlich die Beitragszuschüsse zu Versicherungen und die
Organisationspauschale in Höhe von 20 € monatlich vergütet.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei wesentlichen
Veränderungen der Anzahl der zu betreuenden Haupttagespflegepersonen (2 oder
mehr), sowie bei Hinzutreten weiterer mobiler Kindertagespflegepersonen, eine
aufwandsorientierte Anpassung der Pauschale nach Ziffer 3 vorzunehmen.
Beiträge zu einer angemessenen gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII werden erstattet nach dem im Umlageverfahren durch die BGW jährlich ermittelten Beitragssatz. Beiträge zu sonstigen Vorsorgeversicherungen nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII werden wie bisher erstattet.