Beschluss: zur Kenntnis genommen

Landrat Tritthart informiert die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten mündlich über die aktuelle Situation hinsichtlich der Aufnahme bzw. Verteilung von Flüchtlingen aus der Ukraine. Er berichtet, der Katastrophenfall wurde auf die Unterbringung der Flüchtlinge ausgeweitet. Zentraler Ansprechpartner sei die Führungsgruppe Katastrophenschutz. Die Kostentragung sei dadurch klarer, da diese somit über den Katastrophenschutz laufe. Täglich finden Videokonferenzen mit der Regierung von Mittelfranken, den Landratsämtern sowie den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hinsichtlich der Unterbringung der Flüchtlinge, statt. Auch mit den Helferkreisen vor Ort sei man in Kontakt.

Um den polnischen Partnerlandkreis Tarnowskie Góry bei der Versorgung Geflüchteter aus der Ukraine zu unterstützen, hat das Landratsamt ein Spendenkonto eingerichtet. Die dort eingehenden Spenden werden an den Partnerlandkreis weitergeleitet. Außerdem wurden gemeinsam mit dem Freundeskreis Tarnowski Góry Hilfskonvois organisiert und auf den Weg gebracht.

Weiter erklärt Landrat Tritthart, die größte Herausforderung sei die Unterbringung der Flüchtlinge im Landkreis. Am 16.03.2022 ist der erste Bus mit 50 Flüchtlingen in Wachenroth angekommen. Diese wurden vor Ort in einem Gasthof untergebracht. Zum aktuellen Zeitpunkt seien bereits ca. 400 Meldungen über das Kontaktformular von ukrainischen Flüchtlingen im Landkreis eingegangen, teilt er weiter mit. Der Großteil dieser Personen ist derzeit in privaten Unterkünften untergebracht. In Röttenbach wurde die Turnhalle mit rund 100 Betten für weitere Flüchtlinge vorbereitet und in Betrieb genommen. Ab der kommenden Woche werden auch einzelne Zimmer im leerstehenden Caritas Alten- und Pflegeheim in Bubenreuth für Flüchtlinge zur Verfügung stehen. Landrat Tritthart vermutet dennoch, dass dies nicht ausreichen werde und es deshalb erforderlich sei, eine zweite Turnhalle als Notunterkunft vorzubereiten. Angedacht sei außerdem, dass Vermittlungen von Privatunterkünften direkt vor Ort in den Gemeinden über die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Zusammenarbeit mit den Helferkreisen stattfinden sollen.

Für Anfragen und Hilfsangebote wurde ein zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet, berichtet Landrat Tritthart weiter.

Die Situation stelle neben der Bewältigung der Corona-Pandemie eine unglaubliche Herausforderung für alle betroffenen Akteure dar. Sein Dank richtet sich daher an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und deren Gemeinden, die Ehrenamtlichen vor Ort und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes.

 

Im Rahmen der sich anschließenden Beratung erklärt Landrat Tritthart auf Nachfrage aus dem Gremium, das Bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus werde sich zwecks der schulpflichtigen ukrainischen Kindern in den nächsten Tagen mit einem Schreiben an alle Schulen wenden. Geplant seien in allen Schularten sogenannte „Willkommensklassen“. Erster Bürgermeister der Gemeinde Röttenbach und Kreisrat Wahl ergänzt, in Bayern werden die geflüchteten Kinder im entsprechenden Alter in der Regel erst nach drei Monaten schulpflichtig. Dennoch werden in der Gemeinde Röttenbach ab der kommenden Woche Schulklassen für Flüchtlinge eingerichtet. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Viele ukrainische Schulkinder nehmen momentan noch am Online-Unterricht aus der Ukraine teil.

 

Weiter erläutert Landrat Tritthart auf Nachfrage, die jüngeren ukrainischen Kinder sollen in den Kindertagesstätten aufgenommen werden. Hierfür müssten evtl. die Betriebserlaubnisse der Kindertagesstätten ausgeweitet werden. Dafür sei jedoch das Bayerische Sozialministerium zuständig. Um eine Aussage treffen zu können, wie es mit den schulpflichtigen Kindern weitergeht, sei es seines Erachtens zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh. Entscheidend werde das Schuljahr 2022/2023 sein.

 

Im weiteren Verlauf beantworten Regierungsdirektorin Müller und Beschäftigte Wunder detaillierte Fragen zu Asylleistungen und Krankenscheinen für ukrainische Flüchtlinge.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten nehmen die Information zur Kenntnis.