Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Den Mitgliedern des Schulausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie der Entwurf des Auslobungstextes für den Planungs- und Realisierungswettbewerb für den Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums Spardorf vor. Mit Schreiben vom 21.02.2022 wurde den Mitgliedern des Schulausschusses zudem ein Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.02.2022 übersandt. Ergänzt wurden diese Unterlagen mit einer Tischvorlage. Die Unterlagen sind der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erläutert dazu zusammenfassend, dass mit dem Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums die bisher größte Investition und Baumaßnahme des Landkreises Erlangen-Höchstadt realisiert werde. Grundlage dafür sei der Beschluss des Kreistages vom 03.05.2019. Nach Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen durch die Gemeinde Spardorf könne nunmehr die Auslobung eines Planungs- und Realisierungswettbewerbes erfolgen. Hierfür wurde mit Hilfe des beauftragten Architekturbüros Greim ein Entwurf erarbeitet. Ziel des durchzuführenden Wettbewerbsverfahrens sei die Realisierung eines modernen, zukunftsfähigen und neuen Schulgebäudes, das aktuellen energetischen Standards entspricht, den Anforderungen an Nachhaltigkeit und Innovation unter Berücksichtigung des Klimaschutzes gerecht wird und insgesamt als Vorbild für künftige Baumaßnahmen dienen könne. Die aufgezeigte Terminschiene würde einen Abschluss des Wettbewerbs und eine Auftragsvergabe bis November 2022 ermöglichen. Der Auslobungsentwurf berücksichtige bei den gesetzten Wettbewerbsteilnehmern auch erfahrene regionale Architekturbüros. Bei der Benennung von Fachpreisrichtern müsse bedacht werden, dass diese sich dann nicht als Planer am Wettbewerb beteiligen können. Die Regierung von Mittelfranken habe auf eine entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass aus personellen Gründen die Benennung eines Fachpreisrichters nicht möglich sei. Landrat Tritthart verweist auf die beiliegende Tischvorlage und schlägt vor, in die Auslobung als weiteres gesetztes Architekturbüro die Architekten GmbH Florian Nagler aus München sowie als weitere Fachpreisrichterin, Frau Anke Wollbrink, München, aufzunehmen. Die im Kreistag vertretenen Fraktionen sowie der Vertreter der LÖP seien mit jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter bei den stimmberechtigten Sachpreisrichtern bzw. als ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter berücksichtigt. Die Namen hierfür müssten rechtzeitig vor der Preisrichtervorbesprechung benannt werden.

 

Im Rahmen der weiteren Beratung erklärt zunächst der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Kreisrat Dr. Hacker, bei gesetzten Architekturbüros sei in erster Linie die fachliche Eignung, das Wissen und die Erfahrung im Schulbau maßgebend. Für die SPD-Kreistagsfraktion werde er selbst als Fachpreisrichter mitwirken. Zum Entwurf des Auslobungstextes seien beim Beurteilungskriterium der Energieeffizienz auch die Kosten zu diskutieren. Da es sich um einen Schulbau handelt sollte auch das pädagogisch-didaktische Konzept, das zugrunde gelegt wird, in die Beurteilung einfließen und formuliert werden. Das Emil-von-Behring-Gmnasium sei z.B. auch Seminarschule. Kreisrat Schwägerl gibt ebenfalls zu bedenken, dass pädagogisch-konzeptionelle Vorgaben gemacht werden könnten. Er nennt beispielsweise Lernlandschaften, die Verteilung von Fachräumen und auch Hygieneanforderungen. Diese Überlegungen würden die architektonische Konzeption maßgeblich mitbestimmen.  Architekt Greim erwidert, dies müsse bei der Planung der inneren Erschließung Berücksichtigung finden. Dabei sollte der Hinweis erfolgen, dass in Pandemiezeiten die im klassischen Schulbau übliche Abgeschlossenheit bei den planerischen Überlegungen nicht außer Acht gelassen werden sollte. Auf Rückfrage aus dem Gremium ergänzt Architekt Greim, einer Mitarbeit der Firma Transsolar stehe nach Abschluss des Wettbewerbs die Beraterfunktion im Preisgericht nicht entgegen. Kreisrat Dr. Bräutigam führt aus, mit dem nunmehr gesetzten Architekturbüro Nagler aus München sei ein Planungsbüro mit vielfältigen Erfahrungen in der Holzbauweise am Wettbewerb beteiligt. Dieses habe mit dem Schmuttertalgymnasium in Diedorf ein Leuchtturmprojekt erfolgreich umgesetzt. Die Planer seien grundsätzlich nicht festgelegt auf Lernlandschaften. Kreisrat Dr. Bräutigam plädiert dafür, lediglich einen Rahmen vorzugeben, die konzeptionelle Kreativität der Überlegungen jedoch den fachlich versierten Planern zu überlassen. Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigt Landrat Tritthart, dass auch die flexible Nutzung des Baufeldes und die daraus resultierende Grünplanung durch das Preisgericht gewürdigt werden wird.

 

Kreisrat Dr. Bräutigam stimmt auf Rückfrage von Landrat Tritthart zu, dass sich der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.02.2022 erledigt hat.

 

Von den im Kreistag vertretenen Fraktionen werden die im nachfolgenden Beschluss benannten Mitglieder für das Preisgericht mitgeteilt.

 


Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Auslobungstext wird beschlossen wie er in der Anlage beigefügt und Gegenstand der Beratung war.

 

2.    Als stimmberechtigte Sachpreisrichter werden aus dem Kreistag folgende Personen im Auslobungstext ergänzt:

 

Kreisrat Alexander Schulz             Mitglied der CSU-Kreistagsfraktion

Kreisrat Dr. Lutz Bräutigam           Mitglied der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Kreisrat Michael Schölkopf            Mitglied der Kreistagsfraktion der Freien Wähler

Kreisrat Dr. German Hacker          Mitglied der SPD-Kreistagsfraktion

 

 

 

3.    Als ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter werden aus dem Kreistag folgende Personen im Auslobungstext ergänzt:

 

Kreisrat Nico Kauper                      Mitglied der JU-Kreistagsfraktion

Kreisrat Christian Beßler                Mitglied der AfD-Kreistagsfraktion

Kreisrat Michael Dassler                Mitglied der FDP-Kreistagsfraktion

Kreisrat Manfred Reinhart              Vertreter der LÖP

 

Der Vertretungsfall wird in der Reihenfolge der Benennung wahrgenommen.

 

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Planungs- und Realisierungswettbewerb gemäß den oben angeführten Beschlüssen und Maßgaben durchzuführen. Der Auslobungstext ist Bestandteil des Beschlusses.