Sitzung: 26.10.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Beschlussfassung vertagt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung.
Landrat Alexander Tritthart bewertet das
Vorhaben von Streetwork in Herzogenaurach als interessant und sinnvoll, dennoch
ist die Verwaltung gegen eine Bezuschussung. Das Thema sei ausführlich im
Unterausschuss diskutiert worden, jedoch im Ergebnis ohne Empfehlungsbeschluss.
Er gibt zu bedenken, dass bei einer Zustimmung des Antrags aus Herzogenaurach
auch weitere Gemeinden einen Zuschuss beantragen werden würden. Kreisrat
Andreas Hänjes äußert sich enttäuscht über die Ausarbeitung der
Sitzungsvorlage, da vor allem auf die Kosten und die bereits vorhandenen
Ausgaben für Herzogenaurach Bezug genommen wird. Er hätte zudem gerne im
Unterausschuss sowie im Jugendhilfeausschuss den Antrag aus Herzogenaurach
gesehen. Kritik äußert er auch, dass die einstigen zwei Streetworker des
Landkreises auf eine Stelle reduziert wurden und dieser dann noch seine Stelle
auf 0,8 reduziert habe. Da evtl. die Wortwahl im Antrag falsch gewählt wurde,
hätte man die Stadt Herzogenaurach auffordern sollen, den Antrag zu ändern und
erneut einzureichen. Da aus Sicht von Kreisrat Andreas Hänjes sowohl der
Herzogenauracher Antrag als auch die Sitzungsvorlage schwach ausgearbeitet
sind, beantragt er, die Abstimmung zu vertagen, damit Herzogenaurach die Chance
erhält, einen neuen Antrag vorzulegen, der dann zunächst im Unterausschuss
diskutiert werden kann. Kreisrätin Irene Häusler stimmt dem zu und bittet
ebenfalls, den Punkt im Unterausschuss erneut zu besprechen. Auch weitere
Wortmeldungen sehen den aktuellen Antrag als noch nicht ausreichend an. Für
eine Beschlussfassung müssten noch weitere Informationen sowie ein geänderter
Antrag vorgelegt werden.
Die Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und
Familie Heike Krahmer nimmt den Hinweis auf. Jedoch entgegnet sie, dass
durchaus Inhalte dargelegt worden seien. Viele Stellen seien beteiligt worden,
mit dem Ergebnis, dass kein zusätzlicher Bedarf in Herzogenaurach besteht.
Grundsätzlich sei es nicht im Sinne der Jugendhilfeplanung, jeden Antrag zu
bewilligen. Der Mitteleinsatz würde jährlich auf Sinnhaftigkeit überprüft, der
Bedarf entsprechend angepasst werden. Zum Antrag erklärt Beschäftigte Heike
Krahmer, dass dieser seitens der Stadt Herzogenaurach keine Bedarfsbegründung
enthielt. Man sei darauf bedacht, nur dort Geld zu investieren, wo auch der
Bedarf erwiesen sei. Die Reduktion im Bereich Streetwork erklärt Beschäftigte
Heike Krahmer damit, dass der Bedarf an Streetwork gesunken sei und die
reduzierte Stelle aktuell besser als Fachkraft für Demokratiearbeit eingesetzt
werde. Der Geschäftsführer des Kreisjugendrings Traugott Goßler ergänzt, dass
für Streetwork der Landkreis zuständig sei. Streetwork im Landratsamt sei zur
damaligen Zeit aufgrund der rechten Szene in Herzogenaurach installiert worden.
Im Falle der mobilen Jugendarbeit nach §11 SGB VIII sei jedoch die Gemeinde für
den örtlichen Bereich direkt zuständig.
Im weiteren Diskussionsverlauf wird
Herzogenaurach aktuell als Brennpunkt beschrieben, bei dem eine vermehrte
Anwesenheit des Streetworkers notwendig sei. Beschäftigte Heike Krahmer sehe
hier jedoch keinen verstärkten Bedarf. Bislang sei auch keine Anfrage
diesbezüglich aus Herzogenaurach gekommen. Auch Kreisrat Bernhard Schwab sehe
die Situation in Herzogenaurach nicht als so schlecht wie sie in der Diskussion
dargestellt wird.
Kreisrat Bernhard Schwab stellt einen
Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Beratung. Da jedoch nur noch eine
Wortmeldung aussteht, ist Kreisrat Schwab damit einverstanden, nicht über den
Geschäftsordnungsantrag abzustimmen.
Landrat Alexander Tritthart lässt über den zu
Beginn der Diskussion gestellten Geschäftsordnungsantrag von Kreisrat Andreas
Hänjes abstimmen, die Abstimmung über den Beschlussvorschlag zu vertagen und
den Tagesordnungspunkt zur Beratung in den Unterausschuss zu geben. Die
Abstimmung erfolgt mit 15:0 einstimmig für den Antrag.