Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung.

 

Landrat Alexander Tritthart erläutert, dass Mittel für die Sanierung der WC-Anlagen bereits im Haushalt 2021 eingestellt sind und deshalb zügig damit begonnen werden könnte. Nun kam die Überlegung auf, die Errichtung eines neuen Gebäudes mit integrierter Umweltstation zu prüfen. Dies hätte jedoch u. a. auch Auswirkungen auf die Zu- und Abfahrt. Da ein derartiges Bauvorhaben eine Bauleitplanung durch den Markt Vestenbergsgreuth notwendig mache, ist eine zügige Umsetzung des Projekts nicht möglich. Für genauere Planungen solle nun ein Architekt beauftragt werden. Kreisrat Andreas Hänjes begrüßt die Vorgehensweise und im Ergebnis eines Neubaus die dann vorhandenen barrierefreien sanitären Anlagen.

 


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Architekten zur Erarbeitung der Vorteile und Nachteile im Vergleich Sanierung und Neubau zu beauftragen.

 

  1. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, vorab mit dem Markt Vestenbergsgreuth einen Bebauungsplan für das Flurstück 159, Gemarkung Vestenbergsgreuth, zu erörtern, um gegebenenfalls ein neues Sanitärgebäude mit einem Raum für die Umweltbildung errichten zu können.

 

  1. Über die Ergebnisse der Untersuchung ist in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu berichten.

 

  1. Vorab sind entsprechend Planungskosten im Haushaltsjahr 2022 einzustellen.