Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung.

 

Zu Beginn der Diskussion zeigt sich Landrat Alexander Tritthart inhaltlich mit der Gesetzesänderung zufrieden. Die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sei wichtig und sinnvoll. Kritik äußert er jedoch an der ungeklärten Finanzierung. Ohne mit den Kommunen zu sprechen wurden hier weitere Aufgaben übertragen, die zu erheblichen Mehrkosten führen werden. Die derzeitige Personal- und Raumausstattung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie reiche nicht für die zusätzlichen Aufgaben. Auf Rückfrage, ob die Zuständigkeit der neuen Aufgaben nicht eigentlich beim Bezirk liege, erläutert die Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Heike Krahmer, dass das Gesetz drei Stufen vorsieht. Stufe 1, die bereits gestartet hat, sei noch nicht die „große Lösung“, die auf den Landkreis erst bis 2028 zukommen wird. Dann wird die vorrangige Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder mit Behinderung vom Bezirk auf die Landkreise übergehen. Dafür sei ein weiteres Gesetz notwendig, das 2027 vom Bundestag verabschiedet werden soll. Die Kostenfolgen der Stufe 3 seien noch nicht ermittelt.

 

Zustimmung für die Kritik von Landrat Tritthart an der ungeklärten Finanzierung kommt auch aus dem Gremium. Man müsse zuvor überlegen, wie Aufgaben finanziert werden und nicht Aufgaben den Kommunen ohne klare Regelung der Finanzierung überstülpen. Darüber, dass dieses Gesetz grundsätzlich notwendig sei, sind sich alle Ausschussmitglieder einig. Inklusion sei der richtige Weg. Kinder erhalten durch dieses Gesetz deutlich mehr Rechte.