Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Anwesend: 51

Den Mitgliedern des Kreistages stehen zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie die Änderungssatzung zur Gebührensatzung und die Änderungssatzung der Abfallwirtschaftssatzung sowie Unterlagen zur Gebührenberechnung zur Verfügung. Die Änderungssatzungen sind der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart weist darauf hin, dass der vorliegende Beschlussvorschlag zur Änderung der Gebührensatzung und der Abfallwirtschaftssatzung in Zusammenarbeit mit allen im Kreistag vertretenen Fraktionen sowie dem Vertreter der LÖP im Rahmen gemeinsamer Besprechungen am 14.06.2021 und 15.09.2021 erarbeitet wurde. Diese Abfallbesprechungskommission habe nur empfehlenden Charakter für die Vorberatung im Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft. Dieser hat daraufhin am 5.10.2021 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag gefasst. Landrat Tritthart führt aus, alle Landkreise und kreisfreien Städte müssen sich derzeit mit der Frage steigender Abfallgebühren auseinandersetzen. Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt zeichnet sich diese Entwicklung bereits seit einiger Zeit ab und es wurde daher mehrfach auf eine notwendige Gebührenanhebung hingewiesen. Diese sei Folge der im Kreistag beschlossenen Maßnahmen zur Deponiesanierung Lonnerstadt mit einer Erhöhung der Kosten von 950.000 € auf 2.367.000 €, der Erhöhung der Umlage des Zweckverbandes von 3.478.000 € auf 4.632.000 € sowie der Kostensteigerungen bei der Neuausschreibung von Verwertungs- und Abfuhrleistungen von 34 % auf über 100 %. Eine Anhebung der Abfallgebühren erfolgte im Landkreis Erlangen-Höchstadt zuletzt im Jahr 1999, damals um 46 %. In den Folgejahren wurden diese wieder um insgesamt 21 % gesenkt. Im Rahmen der Neukalkulation werde auf die aktuell während der Corona-Pandemie besonders hervorgetretene Problematik reagiert, dass es den meisten Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich ist, alle Gartenabfälle, einschließlich dem Baum- Strauch und Heckenschnitt, vollständig auf dem Grundstück zu kompostieren. Der Eigenkompostierrabatt von bisher 20 % wurde auf 15 % reduziert.  Dafür wird den Eigenkompostierern in beschränktem Maße die Abgabemöglichkeit von Schnittgut und Gartenabfällen auf den Wertstoffhöfen eröffnet. Landrat Tritthart macht deutlich, dass mit der geplanten Gebührenanhebung ein Vier-Personen-Haushalt statt bisher 12,89 € künftig 17,65 € und damit monatlich knapp 5 € mehr bezahlen muss. Trotz der prozentualen Steigerung in Höhe von 37 % handle es sich im Vergleich zu den Nachbarlandkreisen um einen insgesamt günstigen Tarif. 

 

In den anschließenden Wortmeldungen wird aus allen im Kreistag vertretenen Fraktionen Zustimmung signalisiert. Die Anhebung der Gebühren sei ein notwendiger und ein angemessener Kompromiss und diene dazu, die Abfallbeseitigung ordnungs- und sachgemäß in den verschiedenen Anlagen zu gewährleisten. Hierfür wird auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort gedankt. Berücksichtigt werde aber auch, dass in vielen Lebensbereichen die Ausgaben steigen und insbesondere auch geringfügige Preissteigerungen Beachtung finden müssen, da diese sich insgesamt belastend für die Bürgerinnen und Bürger aufsummieren können. Oberstes Ziel der Abfallwirtschaft müsse weiterhin die Abfallvermeidung sein. Diesbezüglich seien in der Gebührengestaltung gute Kompromisse gefunden worden. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft für den Kauf von Mehrwegwindeln einen Zuschuss zu gewähren.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Kreistag Erlangen-Höchstadt beschließt die beigefügte 5. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung.

 

  1.  Der Kreistag Erlangen-Höchstadt beschließt die beigefügte 3. Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung.