Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen, Klimaschutz und Abfallwirtschaft haben zu den einzelnen Tagesordnungspunkten umfangreiche Sitzungsvorlagen erhalten. Die Änderungssatzungen zur Abfallgebührensatzung sowie zur Abfallwirtschaftssatzung liegen der Niederschrift als Anlagen bei.

 

Landrat Tritthart schlägt vor, die Beratungen zu beiden Tagesordnungspunkten aufgrund der thematischen Überschneidungen zusammengefasst durchzuführen. Die Beschlussfassungen erfolgen getrennt bei den jeweiligen Punkten.

 

Eingangs seiner Ausführungen dankt Landrat Tritthart den Mitgliedern der Abfallbesprechungskommission, bestehend aus Vertretern der Kreistagsfraktionen, die sich mit der Thematik der Neukalkulation der Abfallgebühren ab dem Jahr 2022 befasst hat. In zwei Sitzungen habe man in sehr guter Zusammenarbeit mit der Verwaltung Empfehlungen erarbeiten können, die den Gremien nun vorliegen. Eine letztmalige Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren sei 1999 erfolgt, seither konnten die Gebühren um insgesamt 21 % gesenkt werden. Eine abermalige Senkung sei bei der aktuellen Kalkulation nicht möglich. Änderungsbedarf bestehe beim Eigenkompostierungstarif, hier werde eine Senkung des Gebührenrabattes von 20 % auf 15 % vorgeschlagen. Dafür sei künftig eine Ablieferung von kompostierbaren Übermengen an Grüngut an den Wertstoffhöfen, der Kompostieranlage oder bei den mobilen Sammlungen möglich; eine gute und praktikable Lösung. Weitere Änderungen gebe es bei den Mindestleerungen, von bisher 10 auf 12, und beim Singletarif.

Notwendig geworden seien diese Kostensteigerungen insbesondere aufgrund der hohen Sanierungskosten für die Deponie Lonnerstadt von über zwei Millionen Euro, der Erhöhung der Umlage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft und der Neuausschreibungen von Verwertungs- und Abfuhrleistungen mit Anstiegen von 34 % bis über 100 %. Für einen Vier-Personen-Haushalt, der eine Biotonne nutzt, bedeute dies insgesamt eine Steigerung der monatlichen Abfallgebühr von derzeit 12,89 Euro auf 17,65 Euro.

Weitere große Themen in der Abfallbesprechungskommission seien die Ausgabe kostenloser Restmüllsäcke bei Inkontinenz und die Einführung eines Zuschusses für den Erwerb von Mehrwegwindeln bzw. die vergünstigte Ausgabe von Restmüllsäcken bei Wickelkindern gewesen. Zu letzterem habe es ein unterschiedliches Meinungsbild innerhalb der Kommission gegeben.

Beibehalten werden solle die Ausgabe von kostenlosen Restmüllsäcken bei Inkontinenz. Die entsprechenden Kosten seien über den Kreishaushalt bereitzustellen. Zudem habe man sich mehrheitlich für die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 100,- Euro pro Wickelkind für den Kauf von Mehrwegwindeln anstelle der Ausgabe verbilligter Restmüllsäcke ab dem zweiten Wickelkind ausgesprochen. Dementsprechend laute auch der Beschlussvorschlag. Der Zuschuss könne als Abfallvermeidungsmaßnahme über die Abfallgebühren finanziert werden. Bei der Ausgabe von vergünstigten Restmüllsäcken sei dies nicht möglich, diese Kosten müssten ebenfalls über den Kreishaushalt „querfinanziert“ werden. Bei 1.000 Restmüllsäcken würden dafür ungedeckte Kosten in Höhe von 2.100,- Euro entstehen. Durchschnittlich wurden in den vergangenen Jahren rund 850 bis 1.100 Restmüllsäcke ausgegeben.

Landrat Tritthart erklärt weiter, dass es für ihn zwischenzeitlich denkbar sei, neben der Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung eines Mehrwegwindelsystems die derzeitige Regelung, die Ausgabe vergünstigter Restmüllsäcke, als freiwillige familienpolitische Leistung des Landkreises beizubehalten.

 

In der sich anschließenden Beratung wird das Für und Wider der Beibehaltung der Ausgabe vergünstigter Restmüllsäcke ab dem zweiten Wickelkind diskutiert. Seitens der Fraktionen werden die unterschiedlichen Meinungen vorgebracht.

 

Landrat Tritthart schlägt vor, im Beschlussvorschlag des Tagesordnungspunktes 2.1 die Worte „von Stoffwindeln“ durch „eines Mehrwegwindelsystems“ zu ersetzen.

 

Im weiteren Verlauf beantragt Kreisrat Dr. Körner die Abänderung des Beschlussvorschlages des Tagesordnungspunktes 2.1 dahingehend, dass weiterhin verbilligte Restmüllsäcke im bisherigen Umfang ausgegeben werden.