Sitzung: 19.07.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 20, Anwesend: 44
Den Mitgliedern des Kreistages wurde zu
diesem Tagesordnungspunkt mit Schreiben vom 15.07.2021 eine Tischvorlage
übersandt bzw. elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Tischvorlage ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Landrat Tritthart
erläutert zu Beginn, dass seitens der Bayerischen Staatsregierung dringend
empfohlen wird bis zum Schuljahresbeginn mobile Luftreinigungsgeräte für die
Schulen anzuschaffen. Dies würde nicht nur Fach- und Klassenräume betreffen,
sondern z.B. auch die Aula und Aufenthaltsräume der Ganztagsbetreuung. Der
staatliche Förderanteil liege bei 50 %. Die Kommunalen Spitzenverbände haben
sich sowohl zum Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die zeitliche
Umsetzbarkeit als zum tatsächlichen Nutzen, sehr kritisch geäußert. Neben den
bereits beschafften Geräten wären für die in der Trägerschaft des Landkreises
stehenden Schulen noch 670 Räume für insgesamt 2,30 Mio. Euro auszustatten. Im
Landkreishaushalt sind dafür keine Mittel vorgesehen, man könne jedoch auf
nicht genutzte Mittel aus dem Straßenbau zurückgreifen. Diese Haushaltsmittel
müssten im Landkreishaushalt 2022 erneut zusätzlich eingestellt werden. Bei
einer Beschlussfassung zur Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte müssen die
Vergabevorschriften für eine EU-weite Ausschreibung und damit die geltenden
Fristen hierfür eingehalten werden, so dass eine Lieferung der Geräte bis
Schuljahresbeginn 2021/2022 nicht realistisch ist. Landrat Tritthart verweist
auf die von der Verwaltung ausgearbeiteten vier Beschlussalternativen der
Tischvorlage, die nun im Gremium beraten und vom Kreistag entschieden werden
müssen.
In der anschließenden Beratung äußert
zunächst der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Kreisrat Dr.
Hacker, die Ansicht, mobile Luftreinigungsgeräte seien wirksam, jedoch in
geringem Maße, so dass trotzdem gelüftet werden müsse. Er plädiert für die
Beschlussalternative 4, wonach für Klassen- und Fach-unterrichtsräume, die
bereits über eine ausreichende Belüftung verfügen, keine weiteren mobilen
Luftreinigungsgeräte oder dezentrale Lüftungsanlagen beschafft werden. Landrat
Tritthart teilt hierzu mit, dass geschlossene Räume ohne ausreichende
Belüftungsmöglichkeiten bereits entsprechend ausgestattet sind. In der
folgenden Wortmeldung betont der Fraktionsvorsitzende der Jungen Union,
Kreisrat Stopfer, wie wichtig offene Schulen sind. Kinder müssen die
Möglichkeit haben sicher zur Schule gehen zu können. Er verweist auf die
fehlende Impfempfehlung für die Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren. Lüften
bei sehr kalten Temperaturen führe nur zu einem unzureichenden Luftaustausch.
Die Luftreinigungsgeräte seien wirksam und das Geld gut investiert. Er spricht
sich daher für die Beschlussalternative 1 aus, wonach mobile Luftreinigungsgeräte
mit Filter-technologie für alle Klassen- und Fachunterrichtsräume, die nicht
bereits über raumlufttechnische Anlagen verfügen, beschafft werden. Der
Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Nussel, erklärt, auch
in anderen Bereichen z.B. dem Brandschutz werden präventiv Maßnahmen getroffen,
um die Menschen zu schützen. Es sei wichtig, Personen, die sich nicht impfen
lassen können zu schützen und den Präsenzunterricht zu ermöglichen. Er spricht
sich ebenfalls für Beschlussalternative 1 aus. Auch der Fraktionsvorsitzende
der Freien Wähler, Kreisrat Fischkal, teilt mit, die Beschlussalternative 1 zu
unterstützen. Die Eltern würden für die Kinder höchstmögliche Sicherheit
erwarten. Der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Kreisrat Hirschmann, bringt die Beschlussalternativen 2 und 3 in die Diskussion
ein. Beschlussalternative 2 sieht die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte
mit Filtertechnologie für die Jahrgangsstufen 5 und 6 an weiterführenden
Schulen, sowie für alle Jahrgangsstufen der Förderzentren vor.
Beschlussalternative 3 würde die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte mit
Filtertechnologie im Rahmen der Vergabemöglichkeiten im sogenannten
Unterschwellenbereich ermöglichen.
In der
anschließenden ausführlichen Diskussion wird in zahlreichen verschiedenen
Wortmeldungen aus allen Fraktionen das Für und Wider der einzelnen
Beschlussalternativen 1, 2, 3 und 4 erörtert.
Ein Antrag zur
Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung und sofortige Abstimmung des Fraktionsvorsitzenden
der FW-Kreistagsfraktion, Kreisrat Fischkal, wird mehrheitlich mit 20:24
Stimmen abgelehnt.
Zusammengefasst
wird im Wesentlichen vorgetragen, gegen den Kauf der Geräte würden die hohen
Anschaffungs- und Betriebskosten sprechen. Ebenso sei die Wirksamkeit niedrig
und das Lüften per Fenster werde aufgrund der CO2-Sättigung
weiterhin erforderlich sein. Eine erneute Schließung der Schulen durch die
Bayerische Staatsregierung sei auch trotz Anschaffung der Geräte nicht
auszuschließen.
Die Befürworter
der Luftreinigungsgeräte sehen damit einen weiteren Baustein in der Bekämpfung
der Pandemie. Zur Wirksamkeit gebe es durchaus positive Studien, so dass die
Geräte eine sinnvolle Ergänzung sein können, auch wenn trotzdem gelüftet werden
müsse. Eltern würden für die Schülerinnen und Schüler höchstmögliche Sicherheit
erwarten, auch wenn es keinen hundertprozentigen Schutz geben werde, solle man
versuchen, nach aktuellem Wissenstand und Stand der Technik zu handeln, um so
viel Präsenzunterricht wie möglich zu gewährleisten.
Eine Beschaffung
von Luftreinigungsgeräten begrenzt auf den sog. Unterschwellenbereich des
Vergaberechts würde eine kurzfristigere Beschaffung der Geräte ermöglichen.
Wegen unterschiedlicher Klassengrößen sei der Einsatz nicht überall zielführend
möglich. Aus diesem Grund müssten auch nicht alle Klassenräume ausgestattet
werden. Ein zeitlicher Aufschub der Entscheidung wird ebenso in die Diskussion
eingebracht, wie ein gestaffelter Kauf zunächst für Jahrgangsstufe 5 und 6 als Pflichtkauf,
bei Ausschreibung nach Beschluss-
alternative 1. Einig ist sich das Gremium, dass auf langfristige Sicht
alle Schulgebäude mit geeigneten zentralen Lüftungsanlagen ausgestattet werden
sollten.
Landrat Tritthart
erklärt anschließend, die weitergehende Beschlussalternative 1 sei zuerst
abzustimmen. Da der Förderantrag auch andere Räume umfasse, müsse dieser in
Satz 3 wie folgt konkretisiert werden: „Es werden für alle unter das
Förderprogramm fallende Räume, in denen sich Schüler und/oder Lehrer im
Unterrichts- und Schulbetrieb regelmäßig über einen längeren Zeitraum aufhalten
mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie beschafft, die nicht bereits
über (richtlinienkonforme) raumlufttechnische Anlagen verfügen“. Ebenso müsse
in Nr. 2 zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben folgender Zusatz vorgesehen
werden: „und ggf. durch eine erhöhte Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage bei
Haushaltsstelle 1.9101.3100“.
Der Kreistag fasst
folgenden Beschluss:
- Der Landrat und die
Verwaltung werden mit der Beschaffung und Auftragsvergabe für weitere
mobile Luftreinigungsgeräte mit Luftfiltertechnologie der in Trägerschaft
des Landkreises stehenden Schulen beauftragt. Es werden für alle unter das
Förderprogramm fallende Räume, in denen sich Schüler und / oder Lehrer im
Unterrichts- und Schulbetrieb regelmäßig über einen längeren Zeitraum
aufhalten mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie beschafft, die
nicht bereits über (richtlinienkonforme)
raumlufttechnische Anlagen verfügen.
Die Beschaffung
und die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von
Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten
Lüften in Schulen (FILS-R-N) und entsprechend der vergabe- und förderrechtlichen
Vorschriften ggf. unter Zuhilfenahme eines Vergabebüros.
- Die hieraus
resultierenden außerplanmäßigen Ausgaben bei Haushaltsstelle 1.2000.9359 (Erwerb von
sonst. beweglichen Sachen des Anlagevermögens) werden bewilligt. Die
Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch die Heranziehung von
heuer nicht benötigten Haushaltsmitteln im Bereich des Kreisstraßenbaus
bei Haushaltsstelle 1.6527.9510 und gegebenenfalls durch eine erhöhte
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage bei Haushaltsstelle 1.9101.3100.