Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 20, Anwesend: 44

 

Den Mitgliedern des Kreistages wurde zu diesem Tagesordnungspunkt mit Schreiben vom 15.07.2021 eine Tischvorlage übersandt bzw. elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Tischvorlage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erläutert zu Beginn, dass seitens der Bayerischen Staatsregierung dringend empfohlen wird bis zum Schuljahresbeginn mobile Luftreinigungsgeräte für die Schulen anzuschaffen. Dies würde nicht nur Fach- und Klassenräume betreffen, sondern z.B. auch die Aula und Aufenthaltsräume der Ganztagsbetreuung. Der staatliche Förderanteil liege bei 50 %. Die Kommunalen Spitzenverbände haben sich sowohl zum Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die zeitliche Umsetzbarkeit als zum tatsächlichen Nutzen, sehr kritisch geäußert. Neben den bereits beschafften Geräten wären für die in der Trägerschaft des Landkreises stehenden Schulen noch 670 Räume für insgesamt 2,30 Mio. Euro auszustatten. Im Landkreishaushalt sind dafür keine Mittel vorgesehen, man könne jedoch auf nicht genutzte Mittel aus dem Straßenbau zurückgreifen. Diese Haushaltsmittel müssten im Landkreishaushalt 2022 erneut zusätzlich eingestellt werden. Bei einer Beschlussfassung zur Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte müssen die Vergabevorschriften für eine EU-weite Ausschreibung und damit die geltenden Fristen hierfür eingehalten werden, so dass eine Lieferung der Geräte bis Schuljahresbeginn 2021/2022 nicht realistisch ist. Landrat Tritthart verweist auf die von der Verwaltung ausgearbeiteten vier Beschlussalternativen der Tischvorlage, die nun im Gremium beraten und vom Kreistag entschieden werden müssen.

 

In der anschließenden Beratung äußert zunächst der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Kreisrat Dr. Hacker, die Ansicht, mobile Luftreinigungsgeräte seien wirksam, jedoch in geringem Maße, so dass trotzdem gelüftet werden müsse. Er plädiert für die Beschlussalternative 4, wonach für Klassen- und Fach-unterrichtsräume, die bereits über eine ausreichende Belüftung verfügen, keine weiteren mobilen Luftreinigungsgeräte oder dezentrale Lüftungsanlagen beschafft werden. Landrat Tritthart teilt hierzu mit, dass geschlossene Räume ohne ausreichende Belüftungsmöglichkeiten bereits entsprechend ausgestattet sind. In der folgenden Wortmeldung betont der Fraktionsvorsitzende der Jungen Union, Kreisrat Stopfer, wie wichtig offene Schulen sind. Kinder müssen die Möglichkeit haben sicher zur Schule gehen zu können. Er verweist auf die fehlende Impfempfehlung für die Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren. Lüften bei sehr kalten Temperaturen führe nur zu einem unzureichenden Luftaustausch. Die Luftreinigungsgeräte seien wirksam und das Geld gut investiert. Er spricht sich daher für die Beschlussalternative 1 aus, wonach mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter-technologie für alle Klassen- und Fachunterrichtsräume, die nicht bereits über raumlufttechnische Anlagen verfügen, beschafft werden. Der Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Nussel, erklärt, auch in anderen Bereichen z.B. dem Brandschutz werden präventiv Maßnahmen getroffen, um die Menschen zu schützen. Es sei wichtig, Personen, die sich nicht impfen lassen können zu schützen und den Präsenzunterricht zu ermöglichen. Er spricht sich ebenfalls für Beschlussalternative 1 aus. Auch der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Kreisrat Fischkal, teilt mit, die Beschlussalternative 1 zu unterstützen. Die Eltern würden für die Kinder höchstmögliche Sicherheit erwarten. Der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kreisrat Hirschmann, bringt die Beschlussalternativen 2 und 3 in die Diskussion ein. Beschlussalternative 2 sieht die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie für die Jahrgangsstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen, sowie für alle Jahrgangsstufen der Förderzentren vor. Beschlussalternative 3 würde die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie im Rahmen der Vergabemöglichkeiten im sogenannten Unterschwellenbereich ermöglichen.

 

In der anschließenden ausführlichen Diskussion wird in zahlreichen verschiedenen Wortmeldungen aus allen Fraktionen das Für und Wider der einzelnen Beschlussalternativen 1, 2, 3 und 4 erörtert.

 

Ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung und sofortige Abstimmung des Fraktionsvorsitzenden der FW-Kreistagsfraktion, Kreisrat Fischkal, wird mehrheitlich mit 20:24 Stimmen abgelehnt.

 

Zusammengefasst wird im Wesentlichen vorgetragen, gegen den Kauf der Geräte würden die hohen Anschaffungs- und Betriebskosten sprechen. Ebenso sei die Wirksamkeit niedrig und das Lüften per Fenster werde aufgrund der CO2-Sättigung weiterhin erforderlich sein. Eine erneute Schließung der Schulen durch die Bayerische Staatsregierung sei auch trotz Anschaffung der Geräte nicht auszuschließen.

 

Die Befürworter der Luftreinigungsgeräte sehen damit einen weiteren Baustein in der Bekämpfung der Pandemie. Zur Wirksamkeit gebe es durchaus positive Studien, so dass die Geräte eine sinnvolle Ergänzung sein können, auch wenn trotzdem gelüftet werden müsse. Eltern würden für die Schülerinnen und Schüler höchstmögliche Sicherheit erwarten, auch wenn es keinen hundertprozentigen Schutz geben werde, solle man versuchen, nach aktuellem Wissenstand und Stand der Technik zu handeln, um so viel Präsenzunterricht wie möglich zu gewährleisten.

 

Eine Beschaffung von Luftreinigungsgeräten begrenzt auf den sog. Unterschwellenbereich des Vergaberechts würde eine kurzfristigere Beschaffung der Geräte ermöglichen. Wegen unterschiedlicher Klassengrößen sei der Einsatz nicht überall zielführend möglich. Aus diesem Grund müssten auch nicht alle Klassenräume ausgestattet werden. Ein zeitlicher Aufschub der Entscheidung wird ebenso in die Diskussion eingebracht, wie ein gestaffelter Kauf zunächst für Jahrgangsstufe 5 und 6 als Pflichtkauf, bei Ausschreibung nach Beschluss-  alternative 1. Einig ist sich das Gremium, dass auf langfristige Sicht alle Schulgebäude mit geeigneten zentralen Lüftungsanlagen ausgestattet werden sollten.

 

Landrat Tritthart erklärt anschließend, die weitergehende Beschlussalternative 1 sei zuerst abzustimmen. Da der Förderantrag auch andere Räume umfasse, müsse dieser in Satz 3 wie folgt konkretisiert werden: „Es werden für alle unter das Förderprogramm fallende Räume, in denen sich Schüler und/oder Lehrer im Unterrichts- und Schulbetrieb regelmäßig über einen längeren Zeitraum aufhalten mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie beschafft, die nicht bereits über (richtlinienkonforme) raumlufttechnische Anlagen verfügen“. Ebenso müsse in Nr. 2 zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben folgender Zusatz vorgesehen werden: „und ggf. durch eine erhöhte Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage bei Haushaltsstelle 1.9101.3100“.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Landrat und die Verwaltung werden mit der Beschaffung und Auftragsvergabe für weitere mobile Luftreinigungsgeräte mit Luftfiltertechnologie der in Trägerschaft des Landkreises stehenden Schulen beauftragt. Es werden für alle unter das Förderprogramm fallende Räume, in denen sich Schüler und / oder Lehrer im Unterrichts- und Schulbetrieb regelmäßig über einen längeren Zeitraum aufhalten mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie beschafft, die nicht bereits über (richtlinienkonforme) raumlufttechnische Anlagen verfügen.

 

Die Beschaffung und die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R-N) und entsprechend der vergabe- und förderrechtlichen Vorschriften ggf. unter Zuhilfenahme eines Vergabebüros.

 

  1. Die hieraus resultierenden außerplanmäßigen Ausgaben bei Haushaltsstelle 1.2000.9359 (Erwerb von sonst. beweglichen Sachen des Anlagevermögens) werden bewilligt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch die Heranziehung von heuer nicht benötigten Haushaltsmitteln im Bereich des Kreisstraßenbaus bei Haushaltsstelle 1.6527.9510 und gegebenenfalls durch eine erhöhte Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage bei Haushaltsstelle 1.9101.3100.