Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Landrat Tritthart begrüßt Behördenleiter Andreas Eisgruber und Abteilungsleiterin Daniela Latzel vom Staatlichen Bauamt Nürnberg und bedankt sich für die vorbereitete Präsentation zu Projekten und Maßnahmen des Staatlichen Bauamtes im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Diese ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt. Die Vortragenden erläutern zunächst insbesondere die Entwicklung der Alltagsmobilität in Bayern während der Corona-Pandemie sowie das Unfallgeschehen 2020. Demnach wurden täglich ¼ weniger Wege und Personenkilometer zurückgelegt. Die Fahrradnutzung sei nicht maßgeblich angestiegen, jedoch wurden deutlich längere Strecken zurückgelegt. Das Unfallgeschehen 2020 sei auf einen historischen Tiefstand gesunken. Im weiteren Verlauf der Präsentation wird auf die Auswahl untersuchter Knotenpunkts-Varianten der B 2 Ortsumgehung Forth eingegangen. Hierzu wird auf die von Herrn Peiker-Kiesel in der Sitzung des Kreistages am 18.01.2021 vorgestellte Planung verwiesen. Zwischenzeitlich wurden von Seiten des Bundes drei Anbindungen an die B 2 Ortsumgehung Forth akzeptiert, d.h. die Kosten werden vom Bund übernommen. Die Art der Anbindung wird noch abstimmt, wobei eine Mischform Ampel/Kreisverkehre der Knotenpunkte aus Sicht des Staatlichen Bauamtes nicht erfolgen sollte. Für die Planungen der Ortsumfahrung Gremsdorf der B 470 gebe es hinsichtlich der Südvariante und ggf. einer Tunnelvariante frühestens im Herbst 2021 erste Ergebnisse, da der maßgebliche Betrachtungszeitraum ein Jahr betrage. Bei allen drei vorgeschlagenen Varianten der Ortsumgehung Gremsdorf (B470) müssen noch umfangreiche Prüfungen vorgenommen werden. Herr Eisgruber erklärt, man stehe erst am Beginn der Planungen. Belange des Naturschutzes, Grundwasserströme sowie Zu- und Abflüsse werde man noch überprüfen. Eine Zumutbarkeitsprüfung der Varianten stehe ebenfalls noch aus. Im Weiteren wird auf die Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung der Kreisstraße ERH 16/B 470 bei Adelsdorf eingegangen. Mit Errichtung der Lichtsignalanlage konnte der Unfallschwerpunkt beseitigt werden. Die derzeitige Situation stelle sich als unproblematisch dar

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Aufgrund des Ausbaus der BAB A 3 können derzeit für weitere verkehrliche Untersuchungen keine verlässlichen Zahlen erhoben werden. Ein weiteres Verkehrsgutachten sei deshalb derzeit nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Sanierung der St 2240, Ortsdurchfahrt Uttenreuth, werden in Abstimmung mit allen Beteiligen, als wesentliche Eckpunkte durchgehende Fahrradachsen beidseitig, Querungshilfen, breitere Gehwege und ein lärmmindernder Belag genannt. Insgesamt soll die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert werden.

Im Anschluss an den Vortrag beantworten die Vertreter des Staatlichen Bauamtes weitere Fragen aus dem Gremium. Auf der B 470 bei Lonnerstadt wird ein neuer Kreisverkehr vorgeschlagen. Herr Eisgruber erklärt, dass durch die Errichtung einer Ampelanlage der Unfallschwerpunkt an der Abzweigung Lonnerstadt gelöst wurde. Aktuell seien dem Staatlichen Bauamt keine Probleme mehr bekannt. Angesprochen auf das hohe Verkehrsaufkommen während einer Sperre der Autobahn weist der Leiter des Staatlichen Bauamtes darauf hin, dass die Sperrung einer Autobahn aus Kapazitätsgründen immer zu Verkehrsproblemen auf den umliegenden Straßen führe. Die Ampelanlage sei steuerbar und könne in einer solchen Situation ein erhöhtes Verkehrsaufkommen besser leiten, als dies über einen Kreisverkehr möglich wäre. Eine östlich von Lonnerstadt bestehende problematische Verkehrssituation sei dem Staatlichen Bauamt bisher nicht bekannt gewesen. Aus dem Gremium wird auf ein schon mehrfach angeregtes Gesamtverkehrskonzept im Verlauf der B 470 zwischen Zeckern und Uehlfeld hingewiesen. Hierzu teilen die Vertreter des Staatlichen Bauamtes mit, dass die Konzeptionen punktuell und nur bei Bedarf erfolgen. Kritisch nachgefragt wird außerdem zur sehr langen Planungszeit u.a. für den Radweg entlang der B 2 von Heroldsberg nach Nürnberg. Dies sei nach Auskunft von Behördenleiter Eisgruber den notwendigen Verfahren geschuldet. Bei der Planung ist der Staatsforst (Bannwald) sowie der Naturschutz mit eingebunden und betroffen. Ungeklärt ist weiterhin, ob der Fahrradweg links oder rechts der Straße gebaut werden soll. Der Staatsforst habe hierzu noch keine abschließende Aussage getroffen. Wünsche und der Bedarf weiterer Radwege entlang von Staats- und Bundesstraßen werden bei der Radwegekonzeption berücksichtigt. Zum Zeitplan für den Bau der Ortumgehung der B 2 bei Forth teilt Behördenleiter Eisgruber mit, die Ortsumgehung sei im vordringlichen Bedarf für den Ausbau von Bundesstraßen. Der Vorentwurf werde voraussichtlich im Herbst dieses Jahres an die zuständigen Stellen im Bund weitergeleitet. Mit einem Baubeginn könne voraussichtlich erst Mitte des Jahrzehnts gerechnet werden. Weitere Beschlüsse in den kommunalen Gremien Kreistag und Gemeinderat seien nicht erforderlich.

Abschließend versichern die Vertreter des Staatlichen Bauamtes die Koordination der Baustellen immer im Sinne der geringstmöglichen Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer durchzuführen. Die Belange unterschiedlicher Baulastträger und auch Kostengründe müssen dabei jedoch auch berücksichtigt und abgewogen werden.