Sitzung: 19.07.2021 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Landrat Tritthart begrüßt Behördenleiter Andreas Eisgruber und
Abteilungsleiterin Daniela Latzel vom Staatlichen Bauamt Nürnberg und bedankt
sich für die vorbereitete Präsentation zu Projekten und Maßnahmen des
Staatlichen Bauamtes im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Diese ist der
Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt. Die Vortragenden erläutern zunächst
insbesondere die Entwicklung der Alltagsmobilität in Bayern während der
Corona-Pandemie sowie das Unfallgeschehen 2020. Demnach wurden täglich ¼
weniger Wege und Personenkilometer zurückgelegt. Die Fahrradnutzung sei nicht
maßgeblich angestiegen, jedoch wurden deutlich längere Strecken zurückgelegt.
Das Unfallgeschehen 2020 sei auf einen historischen Tiefstand gesunken. Im
weiteren Verlauf der Präsentation wird auf die Auswahl untersuchter
Knotenpunkts-Varianten der B 2 Ortsumgehung Forth eingegangen. Hierzu wird auf
die von Herrn Peiker-Kiesel in der Sitzung des Kreistages am 18.01.2021
vorgestellte Planung verwiesen. Zwischenzeitlich wurden von Seiten des Bundes
drei Anbindungen an die B 2 Ortsumgehung Forth akzeptiert, d.h. die Kosten
werden vom Bund übernommen. Die Art der Anbindung wird noch abstimmt, wobei
eine Mischform Ampel/Kreisverkehre der Knotenpunkte aus Sicht des Staatlichen
Bauamtes nicht erfolgen sollte. Für die Planungen der Ortsumfahrung Gremsdorf
der B 470 gebe es hinsichtlich der Südvariante und ggf. einer Tunnelvariante
frühestens im Herbst 2021 erste Ergebnisse, da der maßgebliche
Betrachtungszeitraum ein Jahr betrage. Bei allen drei vorgeschlagenen Varianten
der Ortsumgehung Gremsdorf (B470) müssen noch umfangreiche Prüfungen vorgenommen
werden. Herr Eisgruber erklärt, man stehe erst am Beginn der Planungen. Belange
des Naturschutzes, Grundwasserströme sowie Zu- und Abflüsse werde man noch
überprüfen. Eine Zumutbarkeitsprüfung der Varianten stehe ebenfalls noch aus.
Im Weiteren wird auf die Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung
der Kreisstraße ERH 16/B 470 bei Adelsdorf eingegangen. Mit Errichtung der
Lichtsignalanlage konnte der Unfallschwerpunkt beseitigt werden. Die derzeitige
Situation stelle sich als unproblematisch dar
.
Aufgrund des Ausbaus der BAB A 3 können
derzeit für weitere verkehrliche Untersuchungen keine verlässlichen Zahlen
erhoben werden. Ein weiteres Verkehrsgutachten sei deshalb derzeit nicht
vorgesehen. Hinsichtlich der Sanierung der St 2240, Ortsdurchfahrt Uttenreuth,
werden in Abstimmung mit allen Beteiligen, als wesentliche Eckpunkte
durchgehende Fahrradachsen beidseitig, Querungshilfen, breitere Gehwege und ein
lärmmindernder Belag genannt. Insgesamt soll die Aufenthaltsqualität deutlich
verbessert werden.
Im Anschluss an den Vortrag beantworten die
Vertreter des Staatlichen Bauamtes weitere Fragen aus dem Gremium. Auf der B
470 bei Lonnerstadt wird ein neuer Kreisverkehr vorgeschlagen. Herr Eisgruber
erklärt, dass durch die Errichtung einer Ampelanlage der Unfallschwerpunkt an
der Abzweigung Lonnerstadt gelöst wurde. Aktuell seien dem Staatlichen Bauamt
keine Probleme mehr bekannt. Angesprochen auf das hohe Verkehrsaufkommen
während einer Sperre der Autobahn weist der Leiter des Staatlichen Bauamtes
darauf hin, dass die Sperrung einer Autobahn aus Kapazitätsgründen immer zu
Verkehrsproblemen auf den umliegenden Straßen führe. Die Ampelanlage sei
steuerbar und könne in einer solchen Situation ein erhöhtes Verkehrsaufkommen
besser leiten, als dies über einen Kreisverkehr möglich wäre. Eine östlich von
Lonnerstadt bestehende problematische Verkehrssituation sei dem Staatlichen
Bauamt bisher nicht bekannt gewesen. Aus dem Gremium wird auf ein schon
mehrfach angeregtes Gesamtverkehrskonzept im Verlauf der B 470 zwischen Zeckern
und Uehlfeld hingewiesen. Hierzu teilen die Vertreter des Staatlichen Bauamtes
mit, dass die Konzeptionen punktuell und nur bei Bedarf erfolgen. Kritisch
nachgefragt wird außerdem zur sehr langen Planungszeit u.a. für den Radweg entlang
der B 2 von Heroldsberg nach Nürnberg. Dies sei nach Auskunft von
Behördenleiter Eisgruber den notwendigen Verfahren geschuldet. Bei der Planung
ist der Staatsforst (Bannwald) sowie der Naturschutz mit eingebunden und
betroffen. Ungeklärt ist weiterhin, ob der Fahrradweg links oder rechts der
Straße gebaut werden soll. Der Staatsforst habe hierzu noch keine abschließende
Aussage getroffen. Wünsche und der Bedarf weiterer Radwege entlang von Staats-
und Bundesstraßen werden bei der Radwegekonzeption berücksichtigt. Zum Zeitplan
für den Bau der Ortumgehung der B 2 bei Forth teilt Behördenleiter Eisgruber
mit, die Ortsumgehung sei im vordringlichen Bedarf für den Ausbau von
Bundesstraßen. Der Vorentwurf werde voraussichtlich im Herbst dieses Jahres an
die zuständigen Stellen im Bund weitergeleitet. Mit einem Baubeginn könne
voraussichtlich erst Mitte des Jahrzehnts gerechnet werden. Weitere Beschlüsse
in den kommunalen Gremien Kreistag und Gemeinderat seien nicht erforderlich.
Abschließend versichern die Vertreter des
Staatlichen Bauamtes die Koordination der Baustellen immer im Sinne der
geringstmöglichen Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer durchzuführen.
Die Belange unterschiedlicher Baulastträger und auch Kostengründe müssen dabei
jedoch auch berücksichtigt und abgewogen werden.