Sitzung: 19.07.2021 Kreistag
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Den Mitgliedern des Kreistages steht zu
diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vom 01.07.2021 zur Verfügung.
Ergänzend dazu haben die Mitglieder des Kreistages mit Schreiben vom 08.07.2021
eine Tischvorlage mit drei Änderungswünschen hinsichtlich der
Beschlussvorschläge zu Ziffer 4, 5 und 6 erhalten. Die Sitzungsvorlage sowie
die Tischvorlage sind der Niederschrift nochmals beigefügt.
Landrat Tritthart erläutert, es habe in den
letzten Wochen viele Gespräche mit den betroffenen Gemeinden, den Städten
Erlangen und Nürnberg, dem Landkreis Forchheim sowie den Fraktionsvorsitzenden
und dem Vertreter der LÖP gegeben.
Landrat Tritthart führt aus, die Situation im Landkreis
Erlangen-Höchstadt sei in der Gesamtschau sehr viel komplexer als im Landkreis
Forchheim, da auch die Aufgabenstellung hinsichtlich der StUB der Stadt
Herzogenaurach berücksichtigt werden müsse. Auf der Basis der
Abstimmungsgespräche konnte ein Beschlussvorschlag erarbeitet werden, der zu
einem einstimmigen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag im Kreisausschuss am
12.07.2021 führte. Nach positiver weiterer Beschlussfassung werde der
Zweckverband Stadt-Umland-Bahn (StUB) die weitere Planung übernehmen. Ein
Kreistagsbegehren zur Frage des Eintritts in den Zweckverband StUB solle nach
Vorlage der Planungsleistungen und nach dem geplanten Ratsbegehren der Stadt
Erlangen durchgeführt werden. Im weiteren Verlauf erläutert Landrat Tritthart
nochmals die vorliegenden Beschlussvorschläge und weist darauf hin, dass der
Kreisausschuss am 12.07.2021 in Ziffer 5 das Wort „beabsichtigt“ geändert hat
in das Wort „wird“.
In der anschließenden Beratung äußert zunächst der Vorsitzende der
FW-Kreistagsfraktion, Kreisrat Fischkal, die Meinung, das Für und Wider zum
StUB-Ostast sei bereits ausführlich diskutiert worden. Hierzu gebe es
unterschiedliche Meinungen. Wichtig sei die erneute Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger vor Eintritt des Landkreises in den Zweckverband StUB. Sollte eine
namentliche Abstimmung beantragt werden, wäre dies aus seiner Sicht in Ordnung.
In den weiteren Wortmeldungen befürworten die Fraktionsvorsitzenden der im
Kreistag vertretenen Fraktionen sowie der Vertreter der LÖP übereinstimmend die
Beschlussvorschläge. Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Kreistagsfraktion,
Kreisrat Beßler, hebt ebenfalls die Bedeutung des Kreistagsbegehrens nach
Abschluss der Planungen hervor. Der Fraktionsvorsitzende der
CSU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Nussel, dankt den Fraktionen und dem Landrat
für die zielführende Meinungsbildung. Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion
und Erster Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach, Kreisrat Dr. Hacker,
erklärt, die Stadt Herzogenaurach werde die Kosten bis zur Inbetriebnahme des
L-Netzes tragen, jedoch nicht für den Ostast.
Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler,
Kreisrat Fischkal, stellt den Antrag, lediglich die Nr. 1 bis 4 des
vorliegenden Beschlussvorschlages „en bloc“ abzustimmen. Die nachfolgenden
Nummern 5 und 6 dagegen einzeln. Von Seiten des Ersten Bürgermeisters der Stadt
Herzogenaurach, Kreisrat Dr. Hacker, wird in diesem Fall der Einwand erhoben,
dass dann die Reihenfolge der Abstimmung geändert werden müsse. Er stellt den
Antrag zunächst die Nr. 6, dann die Nr. 5 und anschließend zusammen über die
Nummern 1 bis 4 abzustimmen.
Auf Nachfrage von Landrat Tritthart wird aus
dem Gremium dazu Einverständnis signalisiert. Landrat Tritthart lässt danach in
folgender Reihenfolge über den Beschlussvorschlag abstimmen, Nr. 6, Nr. 5 und
Nummern 1 bis 4:
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
- Der Landkreis wird im Falle des Eintritts in den Zweckverband StUB sowie frühestens ab der Betriebsaufnahme des sog. L-Netzes im Stadtgebiet von Herzogenaurach die Aufgabenträgerschaft für die Stadt-Umland-Bahn wieder für das gesamte Landkreisgebiet übernehmen. Dies würde ab Eintritt der obigen Voraussetzungen dann auch die Übernahme der Betriebskosten der StUB in Herzogenaurach einschließen. Sollte der Landkreis nicht Mitglied im Zweckverband StUB werden, wird er die Stadt Herzogenaurach nicht an den Planungskosten des Ost-Astes laut der Zweckvereinbarung nach Ziffer 1) beteiligen.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen Ja: 45 Nein: 2 Anwesend: 47
- Nach Vorliegen der Planungsleistungen
zur Abbildung des Ost-Asts der StUB in den Fördermitteleinzelantrag laut
Zweckvereinbarung sowie nach dem geplanten Ratsbegehren zur StUB in der
Stadt Erlangen wird der Landkreis ein Kreistagsbegehren über die Frage des
Eintritts in den Zweckverband StUB nach Art. 12a Abs.2 LKrO durchführen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen Ja: 47 Nein: 0 Anwesend: 47
- Der Kreistag stimmt der in der Anlage beigefügten Zweckvereinbarung über die Einbindung des Ost-Astes in die weiteren StUB-Planungen zu und ermächtigt den Landrat, die Zweckvereinbarung abzuschließen. Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass auch der Landkreis Forchheim sowie die Stadt Erlangen der Zweckvereinbarung zustimmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Zweckvereinbarung nach Abschluss in Abstimmung mit den übrigen Beteiligten der Regierung von Mittelfranken gem. Art. 12 Abs. 2 i.V.m. Art. 13 KommZG zur Genehmigung und Veröffentlichung im Amtsblatt vorzulegen.
- Der Abschluss gem. Ziffer 1) sowie die Vorlage gem. Ziffer 2) erfolgt nach Abschluss des Verfahrens über die Erteilung einer verbindlichen Auskunft beim zuständigen Finanzamt nach § 89 AO betreffend die umsatzsteuerliche Bewertung des Kostenersatzes auf Basis der Zweckvereinbarung.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung sowie solche Änderungen, die sich z.B. im Hinblick auf die Abstimmung nach Ziffer 3) oder auch nach Hinweisen der Regierung von Mittelfranken ergeben und keine weitergehenden Verpflichtungen des Landkreises begründen, ohne nochmalige Befassung selbständig vorzunehmen und dem Kreistag nachträglich zur Kenntnis zu geben.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen Ja: 45 Nein: 2 Anwesend: 47