Beschluss: Mehrfachbeschluss

 

Den Mitgliedern des Kreistages steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vom 01.07.2021 zur Verfügung. Ergänzend dazu haben die Mitglieder des Kreistages mit Schreiben vom 08.07.2021 eine Tischvorlage mit drei Änderungswünschen hinsichtlich der Beschlussvorschläge zu Ziffer 4, 5 und 6 erhalten. Die Sitzungsvorlage sowie die Tischvorlage sind der Niederschrift nochmals beigefügt.

 

Landrat Tritthart erläutert, es habe in den letzten Wochen viele Gespräche mit den betroffenen Gemeinden, den Städten Erlangen und Nürnberg, dem Landkreis Forchheim sowie den Fraktionsvorsitzenden und dem Vertreter der LÖP gegeben.  Landrat Tritthart führt aus, die Situation im Landkreis Erlangen-Höchstadt sei in der Gesamtschau sehr viel komplexer als im Landkreis Forchheim, da auch die Aufgabenstellung hinsichtlich der StUB der Stadt Herzogenaurach berücksichtigt werden müsse. Auf der Basis der Abstimmungsgespräche konnte ein Beschlussvorschlag erarbeitet werden, der zu einem einstimmigen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag im Kreisausschuss am 12.07.2021 führte. Nach positiver weiterer Beschlussfassung werde der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn (StUB) die weitere Planung übernehmen. Ein Kreistagsbegehren zur Frage des Eintritts in den Zweckverband StUB solle nach Vorlage der Planungsleistungen und nach dem geplanten Ratsbegehren der Stadt Erlangen durchgeführt werden. Im weiteren Verlauf erläutert Landrat Tritthart nochmals die vorliegenden Beschlussvorschläge und weist darauf hin, dass der Kreisausschuss am 12.07.2021 in Ziffer 5 das Wort „beabsichtigt“ geändert hat in das Wort „wird“.

 

In der anschließenden Beratung äußert zunächst der Vorsitzende der FW-Kreistagsfraktion, Kreisrat Fischkal, die Meinung, das Für und Wider zum StUB-Ostast sei bereits ausführlich diskutiert worden. Hierzu gebe es unterschiedliche Meinungen. Wichtig sei die erneute Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Eintritt des Landkreises in den Zweckverband StUB. Sollte eine namentliche Abstimmung beantragt werden, wäre dies aus seiner Sicht in Ordnung. In den weiteren Wortmeldungen befürworten die Fraktionsvorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen sowie der Vertreter der LÖP übereinstimmend die Beschlussvorschläge. Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Kreistagsfraktion, Kreisrat Beßler, hebt ebenfalls die Bedeutung des Kreistagsbegehrens nach Abschluss der Planungen hervor. Der Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Nussel, dankt den Fraktionen und dem Landrat für die zielführende Meinungsbildung. Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion und Erster Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach, Kreisrat Dr. Hacker, erklärt, die Stadt Herzogenaurach werde die Kosten bis zur Inbetriebnahme des L-Netzes tragen, jedoch nicht für den Ostast.

 

Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Kreisrat Fischkal, stellt den Antrag, lediglich die Nr. 1 bis 4 des vorliegenden Beschlussvorschlages „en bloc“ abzustimmen. Die nachfolgenden Nummern 5 und 6 dagegen einzeln. Von Seiten des Ersten Bürgermeisters der Stadt Herzogenaurach, Kreisrat Dr. Hacker, wird in diesem Fall der Einwand erhoben, dass dann die Reihenfolge der Abstimmung geändert werden müsse. Er stellt den Antrag zunächst die Nr. 6, dann die Nr. 5 und anschließend zusammen über die Nummern 1 bis 4 abzustimmen.

 

Auf Nachfrage von Landrat Tritthart wird aus dem Gremium dazu Einverständnis signalisiert. Landrat Tritthart lässt danach in folgender Reihenfolge über den Beschlussvorschlag abstimmen, Nr. 6, Nr. 5 und Nummern 1 bis 4:

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Landkreis wird im Falle des Eintritts in den Zweckverband StUB sowie frühestens ab der Betriebsaufnahme des sog. L-Netzes im Stadtgebiet von Herzogenaurach die Aufgabenträgerschaft für die Stadt-Umland-Bahn wieder für das gesamte Landkreisgebiet übernehmen. Dies würde ab Eintritt der obigen Voraussetzungen dann auch die Übernahme der Betriebskosten der StUB in Herzogenaurach einschließen. Sollte der Landkreis nicht Mitglied im Zweckverband StUB werden, wird er die Stadt Herzogenaurach nicht an den Planungskosten des Ost-Astes laut der Zweckvereinbarung nach Ziffer 1) beteiligen.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen                    Ja: 45  Nein: 2  Anwesend: 47

 

  1. Nach Vorliegen der Planungsleistungen zur Abbildung des Ost-Asts der StUB in den Fördermitteleinzelantrag laut Zweckvereinbarung sowie nach dem geplanten Ratsbegehren zur StUB in der Stadt Erlangen wird der Landkreis ein Kreistagsbegehren über die Frage des Eintritts in den Zweckverband StUB nach Art. 12a Abs.2 LKrO durchführen.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                      Ja: 47  Nein: 0  Anwesend: 47

 

  1. Der Kreistag stimmt der in der Anlage beigefügten Zweckvereinbarung über die Einbindung des Ost-Astes in die weiteren StUB-Planungen zu und ermächtigt den Landrat, die Zweckvereinbarung abzuschließen. Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass auch der Landkreis Forchheim sowie die Stadt Erlangen der Zweckvereinbarung zustimmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zweckvereinbarung nach Abschluss in Abstimmung mit den übrigen Beteiligten der Regierung von Mittelfranken gem. Art. 12 Abs. 2 i.V.m. Art. 13 KommZG zur Genehmigung und Veröffentlichung im Amtsblatt vorzulegen.

 

  1. Der Abschluss gem. Ziffer 1) sowie die Vorlage gem. Ziffer 2) erfolgt nach Abschluss des Verfahrens über die Erteilung einer verbindlichen Auskunft beim zuständigen Finanzamt nach § 89 AO betreffend die umsatzsteuerliche Bewertung des Kostenersatzes auf Basis der Zweckvereinbarung.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung sowie solche Änderungen, die sich z.B. im Hinblick auf die Abstimmung nach Ziffer 3) oder auch nach Hinweisen der Regierung von Mittelfranken ergeben und keine weitergehenden Verpflichtungen des Landkreises begründen, ohne nochmalige Befassung selbständig vorzunehmen und dem Kreistag nachträglich zur Kenntnis zu geben.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen                    Ja: 45  Nein: 2  Anwesend: 47