Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen, Klimaschutz und Abfallwirtschaft haben zu diesem Tagesordnungspunkt zusammen mit der Sitzungsvorlage eine Zusammenstellung mit Einzelheiten zu den Rückäußerungen der Gemeinden im Zuge der Umfrage sowie den Antrag des Marktes Mühlhausen vom 08.09.2020 auf Bezuschussung der gemeindlichen Grüngutsammlung, erhalten. Diese sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erläutert den Sachverhalt näher und berichtet, das Meinungsbild der einzelnen Landkreisgemeinden zur Förderung der gemeindlichen Grüngutsammlung falle unterschiedlich aus. Ausschlaggebend sei hier die jeweilige Situation vor Ort, z. B. ob eine Deponie in der Nähe ist. Aufgrund der Umfrageergebnisse bei den Gemeinden schlägt die Verwaltung vor, für eine Containerlösung die Containergestellung und -leerung für zwei Jahre, mit Verlängerungsoption, auszuschreiben und mit den interessierten Gemeinden entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Weiter teilt Landrat Tritthart mit, der Markt Mühlhausen bestehe auf eine nochmalige Abstimmung über seinen Antrag vom 08.09.2020 auf Gewährung eines Zuschusses für die Grüngutsammlung.

 

In der sich anschließenden Beratung beantworten Regierungsdirektorin Müller und Verwaltungsrätin Jarosch Fragen aus dem Gremium. Ziel sei es, den Gemeinden eine einheitliche Leistung anzubieten. Die Sammelhäufigkeit bleibe den Gemeinden überlassen. Neben der Containerstellung seien auch zusätzliche Grüngutsammlungen in Eigenregie durch die Gemeinde möglich, allerdings müsste in diesem Fall ebenfalls eine Vereinbarung zwecks Übernahme der Verwertungskosten durch den Landkreis abgeschlossen werden.

 

Im weiteren Verlauf informiert Landrat Tritthart, die Abfallbesprechungskommission werde sich in einer Sitzung im Herbst im Zuge der Neukalkulation der Abfallgebühren ebenfalls mit dem Thema befassen um hier eine gerechte Regelung zu finden. Es müsse verhindert werden, dass Bürgerinnen und Bürger, die zuhause keine Möglichkeit zum Kompostieren haben, doppelt bezahlen.

 

Regierungsdirektorin Müller führt aus, bei der der Anlieferung werde es, wie auch beim Sperrmüll, eine praktikable Lösung geben. Angedacht sei auch eine Beaufsichtigung, die auf gute Qualität des Grüngutes achtet. Verwaltungsrätin Jarosch teilt mit, frühestmöglicher Beginn der Containerstellung sei der 01.01.2022.


Der Ausschuss für Umweltfragen, Klimaschutz und Abfallwirtschaft fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Antrag des Marktes Mühlhausen vom 08.09.2020 auf Gewährung eines Zuschusses für die Grüngutsammlung wird abgelehnt.

 

  1. Die Gemeinden, die Vereinbarungen über gemeindliche Grüngutsammlungen abschließen, erhalten ab 2022, vorerst für die Dauer von zwei Jahren, in der Zeit von März – Mai und von September – Oktober einen Gartenabfallcontainer unter den genannten Konditionen. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens vier Monate vor Vertragsablauf eine Kündigung erfolgt. In diesen Gemeinden entfallen die mobilen Gartenabfallsammlungen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellung und Leerung der Gartenabfallcontainer auszuschreiben und die Verträge mit den Gemeinden abzuschließen.