Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Den Mitgliedern des Kreisausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit dem Entwurf der Zweckvereinbarung über die Einbindung des Ostastes in die weiteren StUB-Planungen sowie die mit Schreiben vom 08.07.2021 übersandte Tischvorlage vor. Diese Unterlagen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erläutert eingangs, für die Erarbeitung des Beschlussvorschlages seien zahlreiche Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern des Zweckverbandes StUB, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der LIBOS-Gemeinden und auch den Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen sowie dem Vertreter der LÖP geführt worden. Landrat Tritthart bedankt sich bei allen Beteiligten für die sachlichen, zielgerichteten und konstruktiven Gespräche und Beratungen. Auf dieser Grundlage sei nun versucht worden, einen Beschlussvorschlag zu formulieren. Dieser sei nach der Besprechung der Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen und dem Vertreter der LÖP nochmals überarbeitet und angepasst worden. Alles Besprochene sei im Beschlussvorschlag der Tischvorlage berücksichtigt. Landrat Tritthart dankt Regierungsdirektor Hartel für die Ausarbeitung, die insgesamt eine große Herausforderung darstelle, damit auch die Stadt Herzogenaurach zustimmen könne.

 

Im Verlauf der anschließenden Beratung erklärt der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Kreisrat Fischkal, seine Fraktion habe sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt, so dass eine mehrheitliche Entscheidung im Kreistag möglich sein werde. Es sei notwendig, die tatsächlichen Zahlen für den Ostast der StUB zu ermitteln. Für die Fraktion der Freien Wähler sei es wichtig, dass in Nr. 5 des Beschlussvorschlages das Wort „beabsichtigt“ in „wird“ geändert wird. Damit werde nochmals verdeutlicht, letztendlich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Kreistagsbegehrens über die Frage des Eintritts in den Zweckverband StUB entscheiden zu lassen. Regierungsdirektor Hartel sagt eine rechtliche Überprüfung zu. Landrat Tritthart schlägt vor, die Formulierung als Empfehlungsbeschluss an den Kreistag so zu übernehmen.

 

Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion und Erster Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach, Kreisrat Dr. German Hacker, stimmt den Ausführungen von Landrat Tritthart zu und bedankt sich für den guten Abstimmungsprozess. Dem Beschlussvorschlag könne in Gänze auch im Hinblick auf die Nr. 6 zugestimmt werden. Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kreisrat Hirschmann, begrüßt die anstehende Entscheidung, die StUB auf den Weg zu bringen. Die Förderbedingungen seien im Vergleich zum Jahr 2015 sehr viel besser. Den guten Entscheidungsprozess auf allen Ebenen gelte es auch in Zukunft fortzusetzen, damit in Zukunft auch eine Bauentscheidung möglich werde.

 

Als Akteur für das Bürgerbegehren im Jahr 2015 verweist Kreisrat Brehm auf die jetzt vorliegenden verbesserten Fördermodalitäten. Ziel sei es die Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung zu diesem Millionenprojekt einzubeziehen. Dies werde mit der Änderung des Beschlussvorschlages mit dem Wort „wird“ deutlich.

 

 

Der Vorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Nussel, spricht von einer historischen Entscheidung. In vielen Gesprächen wurde versucht zum Wohl des Landkreises ein gutes Ergebnis zu finden. Die Änderung des Beschlussvorschlages solle als politische Willensbekundung mit dem Wort „wird“ in Nr. 5 verdeutlicht werden.

 

Landrat Tritthart macht abschließend nochmals deutlich, er habe sich bereits im Jahr 2015 für die StUB ausgesprochen. Die Ablehnung im Rahmen des Bürgerbegehrens sei als demokratische Entscheidung zu akzeptieren gewesen. Allerdings habe dies zu dem jetzt zu lösenden gordischen Knoten geführt, bedingt durch die erfolgte Aufgabenübertragung StUB für das L-Netz auf die Stadt Herzogenaurach. Nach der Entscheidung im Kreistag müsse nun mit dem Zweckverband StUB intensiv weitergearbeitet werden.

 

Landrat Tritthart schlägt vor, im Beschlussvorschlag in Nr. 5 das Wort „beabsichtigt“ in „wird“ zu ändern und dies als Bekundung des politischen Willens festzuhalten.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Kreistag stimmt der in der Anlage beigefügten Zweckvereinbarung über die Einbindung des Ost-Astes in die weiteren StUB-Planungen zu und ermächtigt den Landrat, die Zweckvereinbarung abzuschließen. Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass auch der Landkreis Forchheim sowie die Stadt Erlangen der Zweckvereinbarung zustimmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zweckvereinbarung nach Abschluss in Abstimmung mit den übrigen Beteiligten der Regierung von Mittelfranken gem. Art. 12 Abs. 2 i.V.m. Art. 13 KommZG zur Genehmigung und Veröffentlichung im Amtsblatt vorzulegen.

 

  1. Der Abschluss gem. Ziffer 1) sowie die Vorlage gem. Ziffer 2) erfolgt nach Abschluss des Verfahrens über die Erteilung einer verbindlichen Auskunft beim zuständigen Finanzamt nach § 89 AO betreffend die umsatzsteuerliche Bewertung des Kostenersatzes auf Basis der Zweckvereinbarung.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung sowie solche Änderungen, die sich z.B. im Hinblick auf die Abstimmung nach Ziffer 3) oder auch nach Hinweisen der Regierung von Mittelfranken ergeben und keine weitergehenden Verpflichtungen des Landkreises begründen, ohne nochmalige Befassung selbständig vorzunehmen und dem Kreistag nachträglich zur Kenntnis zu geben.

 

  1. Nach Vorliegen der Planungsleistungen zur Abbildung des Ost-Asts der StUB in den Fördermitteleinzelantrag laut Zweckvereinbarung sowie nach dem geplanten Ratsbegehren zur StUB in der Stadt Erlangen wird der Landkreis ein Kreistagsbegehren über die Frage des Eintritts in den Zweckverband StUB nach Art. 12a Abs.2 LKrO durchführen.

 

  1. Der Landkreis wird im Falle des Eintritts in den Zweckverband StUB sowie frühestens ab der Betriebsaufnahme des sog. L-Netzes im Stadtgebiet von Herzogenaurach die Aufgabenträgerschaft für die Stadt-Umland-Bahn wieder für das gesamte Landkreisgebiet übernehmen. Dies würde ab Eintritt der obigen Voraussetzungen dann auch die Übernahme der Betriebskosten der StUB in Herzogenaurach einschließen. Sollte der Landkreis nicht Mitglied im Zweckverband StUB werden, wird er die Stadt Herzogenaurach nicht an den Planungskosten des Ost-Astes laut der Zweckvereinbarung nach Ziffer 1) beteiligen.