Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Die Mitglieder des Bauausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt zusammen mit einer Sitzungsvorlage den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.05.2021 sowie Argumentationshilfen zum Thema „Randmarkierungen“ erhalten.

 

Landrat Tritthart führt aus, bei der beantragten Randmarkierung an den kreiseigenen Geh- und Radwegen handelt es sich rechtlich um eine Fahrbahnbegrenzung, die ein Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellt, welche von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden muss. Weiter teilt er mit, bei den bereits vorhandenen Geh- und Radwegen ist eine nachträgliche Markierung nicht förderfähig. Derzeit gibt es jedoch Programme vom Bund wie „Stadt und Land“, die bei einem Neubau die Markierung mitfördern. Von der Regierung von Mittelfranken wurde in Aussicht gestellt, dass bei zukünftigen Maßnahmen die Markierung mitgefördert werden könne. Er schlägt deshalb vor, bei bereits vorhandenen Radwegen nachträgliche Markierungen konkret zu prüfen und eine Kostenermittlung durchzuführen, welche dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt wird. Abschließend weist er darauf hin, dass Randmarkierungen die Radwege evtl. noch schmaler machen.

 

In der sich anschließenden Beratung erklärt Kreisrätin Müller-Schimmel, die von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahrensweise sei sehr gut und im Interesse der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kreisrat Dr. Körner hält Markierungen grundsätzlich für sinnvoll, weist jedoch darauf hin, dass diese immer im Kontext gesehen werden müssen. Markierungen kosten viel Geld und nicht überall befinden sich Gefahrenstellen. Er schlägt vor, die zuständigen Polizeiinspektionen mit einzubeziehen und nur dort Markierungen anzubringen, wo es sinnvoll ist. Landrat Tritthart weist darauf hin, dass die Polizei bei Verkehrsanordnungen immer im Vorfeld angehört wird. Kreisrätin Dr. Kreitz spricht sich für den Vorschlag der Verwaltung aus, bei einem Neubau Markierungen im Rahmen der Fördermöglichkeiten anzubringen sowie bei bestehenden Radwegen die Notwendigkeit einer Markierung vorab zu prüfen. Im Weiteren verweist sie auf den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit welchem die erste entsprechende Umsetzung entlang des Wehrwiesenweges von Unterschöllenbach nach Weiher vorgeschlagen wird und bittet darum, diese wichtige Strecke als erstes zu prüfen. Landrat Tritthart erwidert, an dem genannten Radweg sind die Einfahrten und Zufahrten bereits rot markiert. Der vorgebrachte Unmut sei für ihn daher unverständlich. Im weiteren Verlauf erklärt Kreisrat Dr. Hacker, der Vorschlag der Verwaltung sei richtig. Aufgrund der möglichen hohen Kosten schlägt er vor, evtl. eine Priorisierung vorzunehmen. Landrat Tritthart sagt zu, auch bei zukünftigen Maßnahmen nur sinnvolle Randmarkierungen an den Radwegen anbringen zu lassen und entsprechende Kostenermittlungen dem Gremium vorab vorzulegen.

 

Im Anschluss an die Beratung zieht die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag zurück.


Der Bauausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenermittlung für eine nachträgliche Randmarkierung der bestehenden Geh- und Radwege durchzuführen. In diesem Zuge ist zu prüfen, an welchen Geh- und Radwegen eine Markierung sinnvoll sein kann.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Maßnahmen eine Randmarkierung an den Geh- und Radwegen vorzusehen.