Beschluss: zur Kenntnis genommen

Den Mitgliedern des Schulausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine umfangreiche Sitzungsvorlage über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Förderprogramme zur Verfügung gestellt. Diese liegt der Niederschrift als Anlage bei.

 

Landrat Tritthart betont, der Landkreis habe sich an allen Förderprogrammen beteiligt und dadurch eine Vielzahl an digitalen Medien und mobilen Endgeräten beschafft. Auch seien bis zum Sommer alle Landkreisschulen mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet. Sein ausdrücklicher Dank ergehe an dieser Stelle an die Kommunen für die reibungslose Zusammenarbeit. Offen sei nach wie vor die Zuständigkeitsregelung des IT-Supports. Derzeit erfolge dies über die IT-Lehrkräfte vor Ort und Firmen, für deren Kosten der Landkreis aufkommt. Die Staatsregierung habe vor Monaten ein entsprechendes Förderprogramm angekündigt. Bis heute liege dieses nicht vor. Wie die kommunalen Spitzenverbände sehe auch er den IT-Support als eindeutige Aufgabe des Freistaates Bayern. Ebenso interessant werde es, wenn die Geräte erneuert werden müssen.

 

Den Ausführungen von Landrat Tritthart schließt sich eine kurze Aussprache an. Kreisrat Schwägerl hebt dabei die Notwendigkeit eines staatlichen Förderprogramms hinsichtlich des IT-Supports hervor. Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt Verwaltungsoberinspektorin Schröder mit, seitens des Landkreises werde nicht vorgeschrieben, mit welcher Software der Distanzunterricht durchzuführen ist. Dies obliege den Schulleitungen. Im weiteren Verlauf der Aussprache führt Kreisrätin Schroff aus, die Schulen seien die EDV betreffend oftmals auf sich alleine gestellt. Auch die Vernetzung zu den Schulämtern und Regierungen funktioniere nicht immer zufriedenstellend.

 

Landrat Tritthart hält fest, die Digitalisierung sei durch die Corona-Pandemie beschleunigt worden. Der Landkreis habe hier sein Mögliches getan, gerade auch im Hinblick auf die Vielzahl von Beschaffungen, insbesondere von Lehrerdienstgeräten. Die entsprechende Ausstattung des staatlichen Personals stelle keine originäre Aufgabe des Schulaufwandsträgers dar.

 

Die Mitglieder des Schulausschusses nehmen die Informationen zur Kenntnis.