Sitzung: 07.05.2021 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Die Mitglieder des Schulausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage erhalten.
Landrat Tritthart fasst diese zusammen und
führt aus, aufgrund der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums in Bayern
(G 9) und steigender Schülerzahlen bestehe spätestens zum Schuljahr 2025/2026
am Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch ein erhöhter Raumbedarf. Die Regierung von
Mittelfranken teilte mit Schreiben vom 12.02.2021 mit, dass ein zusätzlicher
Flächenbedarf von ca. 1.800 m² Hauptnutzfläche bestehe und grundsätzlich
schulaufsichtlich genehmigungsfähig wäre. Ermittelt wurde durch die Regierung
von Mittelfranken ein Bedarf von zusätzlich 25 Klassenzimmern. Nach Auffassung
der Verwaltung könne sich der Fehlbedarf durch die Sanierung des sogenannten
Kollegstufen-Baus (K-Bau) auf ca. 18 bis 20 Klassenzimmer reduzieren. Diese
zusätzlichen Flächen können nach Einschätzung der Verwaltung nur durch einen
Erweiterungsbau geschaffen werden. Als naheliegender Standort würde sich der
Platz der seit 2019 leerstehenden, nicht mehr wirtschaftlich sanierbaren
Fachakademie anbieten, welcher sich im direkten Anschluss am Gymnasium
befindet. Um hier ein beplanbares Baufeld herzustellen, solle die ehemalige
Fachakademie noch im Jahr 2021 abgebrochen werden. Die hierfür erforderlichen
Haushaltsmittel wurden als zusätzliche Haushaltsausgabereste des
Haushaltsjahres 2020 im Rahmen der Rechnungslegung bereitgestellt. Für die
Erstellung und Durchführung eines Erweiterungsbaus soll ein geeignetes
Architekturbüro gefunden und beauftragt werden. Insgesamt müsse die Maßnahme
äußerst straff durchgeführt werden, um zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 eine
Nutzung der Räume zu ermöglichen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, ein
Projektsteuerungsbüro mit zu beauftragen. Das beabsichtigte Vorgehen wurde in
konstruktiven Gesprächen mit der Schulleitung besprochen. Diese unterstützt das
skizzierte Vorgehen und regte an, die Fachräume des Fachbereichs Physik im
beabsichtigten Erweiterungsbau zu realisieren. Diese können so zum einen anhand
der heutigen rechtlichen und pädagogischen Vorgaben realisiert werden. Zum
anderen würden dem Gymnasium diese Fachräume unterbrechungsfrei zur Verfügung
stehen und eine etwaige Interimslösung könnte entfallen. Im Weiteren betont
Landrat Tritthart, neben der bei Schulbaumaßnahmen üblichen Förderung nach Art.
10 FAG werde im vorliegenden Fall eine zusätzliche Förderung aufgrund des durch
die Wiedereinführung des G 9 entstehenden Mehraufwandes nach den Grundsätzen
des Konnexitätsprinzips erwartet. Für die Bildungslandschaft im Landkreis sei
diese Baumaßnahme sehr erfreulich, erklärt Landrat Tritthart abschließend. Er
sei froh, dass entsprechende Flächen vorhanden seien und die Regierung von
Mittelfranken die geplante bauliche Erweiterung des Gymnasiums mitträgt.
In der sich anschließenden Beratung wird die
Baumaßnahme sowie das beabsichtigte Vorgehen fraktionsübergreifend befürwortet.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Kreisrat Dr. Hacker regt an,
bei dem Vorhaben moderne Energiestandards anzustreben und Kreisrat Bachmayer
hält es für wichtig, dass bei der Bauweise des Erweiterungsbaus der Klimaschutzaspekt
berücksichtigt wird.
Auf Nachfrage aus dem Gremium berichtet
Landrat Tritthart, auch an den anderen Gymnasien des Landkreises wurde der
Flächenbedarf im Zusammenhang mit der Wiedereinführung des G 9 geprüft. Am
Gymnasium Spardorf sei der erhöhte Flächenbedarf im Rahmen des Neubaus bereits
berücksichtigt. Am Gymnasium Herzogenaurach seien die vorhandenen Flächen nach
jetzigem Stand ausreichend, am Gymnasium Eckental hingegen sei ein
Erweiterungsbau eventuell notwendig. Entsprechende Gespräche mit den
Schulleitungen finden bereits statt.
Im weiteren Verlauf teilt er auf Nachfrage
aus dem Gremium hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs mit, im Jahr 2022 sollen
die entsprechenden Anträge bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht
werden. Er hoffe dann auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn, so dass im Jahr
2023 mit dem Bau begonnen werden könne.
Kreisbaumeister Lux erklärt auf Nachfrage aus
dem Gremium, die voraussichtlichen Kosten orientieren sich an der Fläche und
dem Kostenrichtwert. Momentan gehe er von rund neun bis zehn Millionen Euro
aus. Landrat Tritthart weist darauf hin, dass es sich dabei nur um eine erste
grobe Schätzung handelt.
Anschließend begrüßt Landrat Tritthart den
Schulleiter des Gymnasiums Höchstadt, Herrn OStD Deinzer. Dieser bedankt sich
für die fraktionsübergreifende Unterstützung und erläutert den Mehrwert eines
Erweiterungsbaus für die Schülerinnen und Schüler. Dadurch müsse kein
Unterricht in Containern stattfinden. Dies sei für die schulische Gestaltung
durchaus wichtig. Durch die Unterbringung der Physikräume im Erweiterungsbau
bestehe außerdem die Möglichkeit, den Fachbereich Physik auszuweiten und die
Schülerinnen und Schüler für den naturwissenschaftlichen Bereich zu begeistern.
Des Weiteren böten neue Klassenzimmer die Möglichkeit sowohl je nach
Förderbedarf als auch nach Begabtenkonzept zu unterrichten.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Landkreis strebt die Baumaßnahme Erweiterung am
Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch im Zuge der Wiedereinführung G 9 in Bayern an.
b)
Es wird ein VgV-Verfahren zur Findung eines
geeigneten Architekturbüros durchgeführt. Ebenfalls werden für die
Fachplanungsbüros entsprechende Vergabeverfahren durchgeführt.
c)
Für die Durchführung der Maßnahme ist ein
Projektsteuerungsbüro mit zu beauftragen.
d)
Zur Bereitstellung eines Baufeldes für den
angestrebten Erweiterungsbau soll die ehemalige Fachakademie zeitnah
abgebrochen werden.
e)
Die für die Realisierung notwendigen
Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 und in den Folgejahren bei
Haushaltsstelle 1.2352.9401 vorzusehen.
f)
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden
Schritte in die Wege zu leiten und die Anträge auf schulaufsichtliche
Genehmigung und Förderung nach Art. 10 FAG sowie für einen Kostenausgleich nach
dem Konnexitätsprinzip im Hinblick auf die Wiedereinführung des G 9 bei der
Regierung von Mittelfranken im Jahr 2022 einzureichen. Die Verwaltung wird
weiterhin beauftragt, nach Einreichung der Unterlagen bei der Regierung von
Mittelfranken die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.