Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Die Mitglieder des Schulausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage erhalten.

 

Landrat Tritthart fasst diese zusammen und führt aus, aufgrund der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums in Bayern (G 9) und steigender Schülerzahlen bestehe spätestens zum Schuljahr 2025/2026 am Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch ein erhöhter Raumbedarf. Die Regierung von Mittelfranken teilte mit Schreiben vom 12.02.2021 mit, dass ein zusätzlicher Flächenbedarf von ca. 1.800 m² Hauptnutzfläche bestehe und grundsätzlich schulaufsichtlich genehmigungsfähig wäre. Ermittelt wurde durch die Regierung von Mittelfranken ein Bedarf von zusätzlich 25 Klassenzimmern. Nach Auffassung der Verwaltung könne sich der Fehlbedarf durch die Sanierung des sogenannten Kollegstufen-Baus (K-Bau) auf ca. 18 bis 20 Klassenzimmer reduzieren. Diese zusätzlichen Flächen können nach Einschätzung der Verwaltung nur durch einen Erweiterungsbau geschaffen werden. Als naheliegender Standort würde sich der Platz der seit 2019 leerstehenden, nicht mehr wirtschaftlich sanierbaren Fachakademie anbieten, welcher sich im direkten Anschluss am Gymnasium befindet. Um hier ein beplanbares Baufeld herzustellen, solle die ehemalige Fachakademie noch im Jahr 2021 abgebrochen werden. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel wurden als zusätzliche Haushaltsausgabereste des Haushaltsjahres 2020 im Rahmen der Rechnungslegung bereitgestellt. Für die Erstellung und Durchführung eines Erweiterungsbaus soll ein geeignetes Architekturbüro gefunden und beauftragt werden. Insgesamt müsse die Maßnahme äußerst straff durchgeführt werden, um zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 eine Nutzung der Räume zu ermöglichen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, ein Projektsteuerungsbüro mit zu beauftragen. Das beabsichtigte Vorgehen wurde in konstruktiven Gesprächen mit der Schulleitung besprochen. Diese unterstützt das skizzierte Vorgehen und regte an, die Fachräume des Fachbereichs Physik im beabsichtigten Erweiterungsbau zu realisieren. Diese können so zum einen anhand der heutigen rechtlichen und pädagogischen Vorgaben realisiert werden. Zum anderen würden dem Gymnasium diese Fachräume unterbrechungsfrei zur Verfügung stehen und eine etwaige Interimslösung könnte entfallen. Im Weiteren betont Landrat Tritthart, neben der bei Schulbaumaßnahmen üblichen Förderung nach Art. 10 FAG werde im vorliegenden Fall eine zusätzliche Förderung aufgrund des durch die Wiedereinführung des G 9 entstehenden Mehraufwandes nach den Grundsätzen des Konnexitätsprinzips erwartet. Für die Bildungslandschaft im Landkreis sei diese Baumaßnahme sehr erfreulich, erklärt Landrat Tritthart abschließend. Er sei froh, dass entsprechende Flächen vorhanden seien und die Regierung von Mittelfranken die geplante bauliche Erweiterung des Gymnasiums mitträgt.

 

In der sich anschließenden Beratung wird die Baumaßnahme sowie das beabsichtigte Vorgehen fraktionsübergreifend befürwortet. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Kreisrat Dr. Hacker regt an, bei dem Vorhaben moderne Energiestandards anzustreben und Kreisrat Bachmayer hält es für wichtig, dass bei der Bauweise des Erweiterungsbaus der Klimaschutzaspekt berücksichtigt wird.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium berichtet Landrat Tritthart, auch an den anderen Gymnasien des Landkreises wurde der Flächenbedarf im Zusammenhang mit der Wiedereinführung des G 9 geprüft. Am Gymnasium Spardorf sei der erhöhte Flächenbedarf im Rahmen des Neubaus bereits berücksichtigt. Am Gymnasium Herzogenaurach seien die vorhandenen Flächen nach jetzigem Stand ausreichend, am Gymnasium Eckental hingegen sei ein Erweiterungsbau eventuell notwendig. Entsprechende Gespräche mit den Schulleitungen finden bereits statt.

 

Im weiteren Verlauf teilt er auf Nachfrage aus dem Gremium hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs mit, im Jahr 2022 sollen die entsprechenden Anträge bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden. Er hoffe dann auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn, so dass im Jahr 2023 mit dem Bau begonnen werden könne.

 

Kreisbaumeister Lux erklärt auf Nachfrage aus dem Gremium, die voraussichtlichen Kosten orientieren sich an der Fläche und dem Kostenrichtwert. Momentan gehe er von rund neun bis zehn Millionen Euro aus. Landrat Tritthart weist darauf hin, dass es sich dabei nur um eine erste grobe Schätzung handelt.

 

Anschließend begrüßt Landrat Tritthart den Schulleiter des Gymnasiums Höchstadt, Herrn OStD Deinzer. Dieser bedankt sich für die fraktionsübergreifende Unterstützung und erläutert den Mehrwert eines Erweiterungsbaus für die Schülerinnen und Schüler. Dadurch müsse kein Unterricht in Containern stattfinden. Dies sei für die schulische Gestaltung durchaus wichtig. Durch die Unterbringung der Physikräume im Erweiterungsbau bestehe außerdem die Möglichkeit, den Fachbereich Physik auszuweiten und die Schülerinnen und Schüler für den naturwissenschaftlichen Bereich zu begeistern. Des Weiteren böten neue Klassenzimmer die Möglichkeit sowohl je nach Förderbedarf als auch nach Begabtenkonzept zu unterrichten.


Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)    Der Landkreis strebt die Baumaßnahme Erweiterung am Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch im Zuge der Wiedereinführung G 9 in Bayern an.

 

b)    Es wird ein VgV-Verfahren zur Findung eines geeigneten Architekturbüros durchgeführt. Ebenfalls werden für die Fachplanungsbüros entsprechende Vergabeverfahren durchgeführt.

 

c)    Für die Durchführung der Maßnahme ist ein Projektsteuerungsbüro mit zu beauftragen.

 

d)    Zur Bereitstellung eines Baufeldes für den angestrebten Erweiterungsbau soll die ehemalige Fachakademie zeitnah abgebrochen werden.

 

e)    Die für die Realisierung notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 und in den Folgejahren bei Haushaltsstelle 1.2352.9401 vorzusehen.

 

f)     Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten und die Anträge auf schulaufsichtliche Genehmigung und Förderung nach Art. 10 FAG sowie für einen Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip im Hinblick auf die Wiedereinführung des G 9 bei der Regierung von Mittelfranken im Jahr 2022 einzureichen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, nach Einreichung der Unterlagen bei der Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.