Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Zu diesem Tagesordnungspunkt ging den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses eine Sitzungsvorlage zu, der in Anlage die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII vom 30.11.2020 sowie die Dritte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 03.11.2020, beigefügt wurden.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Frau Krahmer, auch die benachbarten Landkreise und die Stadt Erlangen halten sich größtenteils an die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und Bayerischen Städtetages. Der bei der Erhöhung der Pflegepauschale zugrunde gelegte neu festgesetzte Mindestunterhalt gilt ab dem 01.01.2021. Aus diesem Grund werden die Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege vom Landkreis rückwirkend zum 01.01.2021 übernommen.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die in den Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages vom 30.11.2020 unter Ziff. 2.3. gegenüber dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.03.2020 geänderten Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege werden vom Landkreis Erlangen-Höchstadt rückwirkend zum 01.01.2021 übernommen.

 

Demnach beträgt die Pflegepauschale ab 01.01.2021 für Pflegekinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 917 €, vom 7. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr 1.033 € und ab dem 13. Lebensjahr 1.187 € pro Monat.