Sitzung: 18.03.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Zu diesem Tagesordnungspunkt ging den
Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses eine Sitzungsvorlage zu, der in Anlage
die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages
für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII vom 30.11.2020 sowie die Dritte
Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 03.11.2020,
beigefügt wurden.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die
Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Frau Krahmer, auch die
benachbarten Landkreise und die Stadt Erlangen halten sich größtenteils an die
Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und Bayerischen Städtetages. Der
bei der Erhöhung der Pflegepauschale zugrunde gelegte neu festgesetzte
Mindestunterhalt gilt ab dem 01.01.2021. Aus diesem Grund werden die
Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege vom Landkreis rückwirkend zum 01.01.2021
übernommen.
Der
Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die in den
Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages vom
30.11.2020 unter Ziff. 2.3. gegenüber dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses
vom 12.03.2020 geänderten Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege werden vom
Landkreis Erlangen-Höchstadt rückwirkend zum 01.01.2021 übernommen.
Demnach beträgt die Pflegepauschale ab 01.01.2021 für Pflegekinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 917 €, vom 7. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr 1.033 € und ab dem 13. Lebensjahr 1.187 € pro Monat.