Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung. Diese ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Mit der Fortschreibung der Lohn-, Fahrzeug- und Gerätekosten des Kreisbauhofes Heßdorf besteht Einverständnis.

 

Für Verkehrsschilder, Leitpfosten, etc. werden zum Kaufpreis zusätzlich 10 % für die Lagerhaltung verrechnet.

Für die Abgabe von Auftausalz an Gemeinden wird zum Kaufpreis zusätzlich 6,30 €/t für Lagerhaltung und Ladegerät verrechnet.

Als Lohnkosten werden ab 01.04.2021 für einen Beschäftigten 38,70 € verrechnet.

 

Die beiliegende Aufstellung der Gerätekosten ist Bestandteil des Beschlusses.