Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor. Diese ist der Niederschrift beigefügt.

 

Landrat Tritthart führt eingangs aus, die Verwaltung habe verschiedene Arbeitsaufträge aus den Gremien bearbeitet und die aktuellen Ergebnisse dazu in der Sitzungsvorlage zusammengefasst. Darin noch nicht enthalten sei das Ergebnis einer Videokonferenz mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 11.03.2021 zum Ostast der Stadt-Umland-Bahn (StUB). Landrat Tritthart fasst die Aussagen im Wesentlichen wie folgt zusammen. Hinsichtlich des Ostastes gebe es derzeit keinen Zeitdruck. Das L-Netz von Nürnberg über Erlangen nach Herzogenaurach könne weitergeplant werden. Für das T-Netz, das den Ostast einschließt, müsse bis zum Jahr 2023 ein Förderantrag gestellt werden. Auch aktuell gebe es keine Förderung, falls im Rahmen des Bewertungsverfahrens ein Nutzen-Kosten-Indikator unter 1 ermittelt wird. Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde aber zuversichtlich davon ausgegangen, dass aufgrund der geänderten Bewertungskriterien bei einer Neubewertung des T-Netzes ein Nutzen-Kosten-Indikator mit dem maßgeblichen Wert von 1 oder mehr erreicht werden könne. Landrat Tritthart verweist zudem auf das Schreiben des Zweckverbandes StUB vom 16.02.2021. Dies alles könne als Grundlage für die weitere Meinungsbildung in den einzelnen Fraktionen dienen. Anschließend ergänzt Regierungsdirektor Hartel, in den nächsten Sitzungen werde der Gutachter des Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) das bisher vorliegende Gutachten vorstellen und erläutern. Das weitere Verfahren sei im vom Landrat bereits erwähnten Schreiben des Zweckverbandes StUB vom 16.02.2021 dargestellt. Einer der nächsten Schritte sei die rechtliche Ausarbeitung einer Zweckvereinbarung. Landrat Tritthart betont, die jetzt sehr komplexe Situation sei Folge des Bürgerentscheides im Jahr 2015, dessen Ergebnis zu einer Aufgabenübertragung vom Landkreis auf die Stadt Herzogenaurach hinsichtlich des StUB-L-Netzes geführt hat. Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigt Landrat Tritthart die Beteiligung des Landkreises Forchheim in Person von Landrat Ulm an der Videokonferenz am 11.03.2021. Für den Landkreis Forchheim sei entscheidend, dass der StUB-Ostast von Erlangen über Neunkirchen bis Eckental geführt wird und damit ein Anschluss an die Gräfenbergbahn entstehen würde. Kreisrat und Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach Dr. Hacker bestätigt aus seiner Sicht nochmals das positive Gespräch mit den Vertretern des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Es sei eine Frage des politischen Willens, die aufgezeigte Chance zu ergreifen. Die Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) seien zwischenzeitlich versechsfacht. Es gelte nun, die entscheidenden Weichen bis 2023 zu stellen. Eine Zweckvereinbarung sei der richtige nächste Schritt. Die Landkreise müssen langfristig jedenfalls dann im Zweckverband vertreten sein, wenn die StUB auf dem T-Ast in Betrieb geht. Dr. Hacker weist im Weiteren auf die erheblichen Vorleistungen der Stadt Herzogenaurach in Höhe von rund 1,5 Mio. € bis zum Jahr 2022 hin. Der Anteil des Ostastes müsse vom Landkreis ohne Beteiligung der Stadt Herzogenaurach getragen werden. Die Arbeit des Zweckverbandes StUB dürfe nicht gefährdet werden. Nach Ansicht von Kreisrat Dr. Hacker ist eine konkrete Aussage auch zum weiteren Vorgehen hinsichtlich eines Bürgerentscheides erforderlich. Der Zeitpunkt, ob dieser beispielsweise im Juli oder erst nach der ersten Planfeststellung erfolgen soll, müsse zeitnah geklärt werden. Er vertritt im Weiteren die Auffassung, aufgrund der gravierenden Änderungen der Rahmenbedingungen seit dem Jahr 2015 könne der Kreistag auch selbst eine Entscheidung treffen. Ein Lösungsansatz zum weiteren Verfahren wäre, eine Zweckvereinbarung auszuarbeiten und zu vereinbaren, dass die anteiligen Betriebskosten für das L-Netz durch den Landkreis gedeckt werden. Schließlich trage die Stadt Herzogenaurach durch die Kreisumlage auch die Kosten für den ÖPNV-Linienbusverkehr im Landkreis mit. Der Vorsitzende der Kreistagsfraktion der Freien Wähler, Kreisrat Fischkal, erklärt, für weitere Entscheidungen müssen zunächst alle Zahlen und Fakten vorliegen. Nach wie vor gelte der Nutzen-Kosten-Indikator von 1, der erreicht werden müsse. Der Landkreis habe bereits ein gut ausgebautes Bussystem. Von Seiten der FW-Fraktion sei daher eine erneute Bürgerbefragung unabwendbar. Im weiteren Verlauf wird das Für und Wider des Bürgerentscheids im Jahr 2015 und dessen Auswirkungen erörtert. Mit Zustimmung des Gremiums erteilt Landrat Tritthart dem Sprecher der Initiative „LIBOS“, Herrn Georg Förster, das Wort. Dieser betont das durchwegs positive Gesprächsergebnis aus der Videokonferenz mit Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und plädiert nachdrücklich dafür, der Kreistag möge den Planern einen Auftrag erteilen und diese neue Chance zur Realisierung einer StUB auf dem Ostast ergreifen. Es könne seiner Ansicht nach durchaus ein positiver Nutzen-Kosten-Indikator von 1 aufgrund der geänderten Bewertungskriterien erreicht werden. Es sei eine einmalige Entscheidung, hin zu mehr Klimaschutz und Veränderung des mobilisierten Individualverkehrs. Hierfür brauche es ein vertieftes Verkehrsgutachten, spätestens bis Ende 2023. Mit klaren Zahlen und Fakten daraus können gegenüber 2015 wesentlich höhere Förderzusagen erreicht werden. Unabhängig davon könne später auch der Nordwest-Ast aufgegriffen werden.

Landrat Tritthart erklärt, es sei jetzt Aufgabe der einzelnen Fraktionen, über die Meinungsbildung und das weitere Vorgehen zu beraten. Er weist darauf hin, dass die konkrete Fragestellung für einen Bürgerentscheid im Kreistag beschlossen werden muss. Hinsichtlich eines Bürgerentscheides, für den im Übrigen auch die Bürgerinnen und Bürger selbst die Initative ergreifen könnten, muss mit Kosten in Höhe von mindestens 250.000 bis 300.000 € gerechnet werden. Deutlich höher würden diese ausfallen, falls eine Kombination am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag nicht möglich wäre. Diese Kosten würden für den Landkreis zusätzlich zu den Planungskosten in Höhe von rund 800.000 € hinzukommen.