Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

 

Die Mitglieder des Bauausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten. Mit dieser wird informiert, dass der Auftrag zur Ausführung der Straßenunterhaltsarbeiten an der Kreisstraße ERH 36 im Wege einer dringlichen Anordnung des Landrats gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages um notwendige Nachträge und Massenmehrungen erweitert werden musste. Dadurch hat sich die Gesamtauftragssumme um 15.758,34 € auf 142.530,12 € inklusive 16 % Mehrwertsteuer erhöht. Darüber hinaus wurde seitens der ausführenden Firma ein Vorbehalt gegen die Schlusszahlung aufgrund von Massenkorrekturen geltend gemacht und eine berechtigte Nachforderung in Höhe von 128,53 € gestellt.

 

Landrat Tritthart teilt dazu mit, dass die im Beschlussvorschlag genannte Summe der Nachforderung richtigerweise 128,53 € lauten müsse und entsprechend der Geschäftsordnung des Kreistages im Gremium zu behandeln sei.

 

Der Bauausschuss nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis und fasst weiterhin folgenden Beschluss:


Die Auftragssumme der Firma STRABAG wird von 142.530,12 € brutto um 128,53 € brutto auf insgesamt 142.658,65 € brutto erweitert.