Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Die Mitglieder des Bauausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten. Demnach musste die Abschlagszahlung für die Nachträge der Malerarbeiten in Höhe von 35.685,32 € im Wege einer dringlichen Anordnung gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages angewiesen werden. Insgesamt sind für dieses Gewerk Nachträge in Höhe von rund 71.000,00 € zu erwarten, die unter anderem aufgrund von Änderungen der Anstricharten, verlängerten Ausführungszeiten und Tariflohnerhöhungen notwendig geworden sind.

 

Der Bauausschuss nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.