Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt. Im Rahmen einer Präsentation, die dieser Niederschrift ebenso wie die Sitzungsvorlage beigefügt ist, berichtet der Geschäftsführer des Zweckverbandes „Stadt-Umland-Bahn Nürnberg - Erlangen – Herzogenaurach“, Herr Große-Verspohl, zum aktuellen Sachstand.

 

Landrat Tritthart schlägt eine Behandlung des Themas vor, da sich mittlerweile die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Modalitäten und der Höhe der Förderung geändert hätten. Ferner seien die betroffenen Gemeinden mit dem Wunsch, das Anliegen aufzugreifen, an die Verwaltung herangetreten. Die Landkreisordnung lege fest, dass ein Bürgerentscheid innerhalb eines Jahres nur bei wesentlicher Änderung der Sach- und Rechtslage geändert werden könne. Der Bürgerentscheid aus dem Jahr 2015 habe nach Wegfall der einjährigen Bindungswirkung die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses und binde die Verwaltung daher nach wie vor. Grundlegende Entscheidungen seien erst nach einer Beschlussfassung des Kreistages über eine Aufhebung möglich. Aus dem Gremium werden gegen die von Landrat Tritthart zunächst vorgeschlagene allgemeine Erörterung des Themas keine Einwände erhoben.

 

Vonseiten der Kreisräte Brehm und Fischkal wird angesichts der geänderten Zuschussmodalitäten vorgeschlagen, das Thema aufzugreifen und darüber im Rahmen eines an den Termin der Wahl des Bundestages gekoppelten Bürgerentscheides entscheiden zu lassen. Prinzipiell sollten die in ihrer Höhe nicht zu unterschätzenden laufenden Kosten, sogenannte Kannibalisierungseffekte sowie Kostenbeteiligungen geprüft werden.

 

Dem tritt Kreisrat Dr. Hacker entgegen und gibt zu bedenken, dass der Zeitplan des Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach unbedingt eingehalten werden müsse und dies daher keinesfalls mit einem Abwarten auf einen eventuellen Bürgerentscheid vereinbar sei. Die Stadt Herzogenaurach sei zudem bereits in erhebliche finanzielle Vorleistungen gegangen.

 

Kreisrat Hirschmann meint, eine zeitnahe Entscheidung sei unumgänglich, da ein Ostast förderrechtlich mit dem vom Zweckverband einzureichenden Förderantrag verknüpft werden müsse.

 

Kreisrätin Klaußner plädiert dafür, die nun bestehende Chance für eine wichtige Infrastrukturmaßnahme zu nutzen. Sie hoffe dabei auf die Solidarität unter den Mitgliedern des Kreistages.

 

Kreisrat Nussel verweist auf die bestehenden Unwägbarkeiten und die vielfältigen juristischen Fragen, die noch geklärt werden müssten.

 

Auf die im Ausschuss vorgebrachten Fragen eingehend, erklärt Herr Große-Verspohl, konkrete Aussagen zu den laufenden Kosten seien beim momentanen Stand der Dinge noch nicht möglich, hielten sich jedoch voraussichtlich auf einem ähnlichen Niveau wie die Kosten für den Unterhalt der Stadtbusse. Ein Bürgerentscheid mache seiner Meinung nach erst Sinn, wenn weitere Planungsgrundlagen vorlägen. Ein Ostast der StUB erfordere voraussichtlich dem L-Ast ähnliche, wenn auch kleiner dimensionierte Ingenieurbauwerke, wobei die in früheren Zeiten existierende Sekundärbahn von Erlangen nach Eschenau Vorteile bringe. Etwaige in der Straßenmitte verlegte Kanäle müssten angesichts der dort regelmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten wieder verlegt werden.

 

Das erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Strecke Erlangen – Eschenau rechtfertige aus Sicht von Kreisrat Stopfer den Einstieg in die Planungen. Wichtig sei es jedoch zunächst, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen sowie die kalkulatorischen Daten zu klären. Sämtliche betroffenen Gemeinden sollten sich an der Finanzierung der Vorstudie beteiligen.

 

Auf die einmalige Chance, die sich aktuell biete und die ihrer Meinung nach auch genutzt werden solle, verweist Kreisrätin Marschall.

 

Im Rahmen der laufenden Diskussion regt Kreisrat Brehm im Hinblick auf die geänderten Fördermodalitäten eine gesonderte Prüfung eines Nordwestastes der StUB in Richtung Höchstadt a.d. Aisch an.

 

Landrat Tritthart unterbreitet angesichts der aus dem Gremium vorgebrachten deutlichen Bedenken gegen das Ersuchen von Kreisrat Brehm den Vorschlag, den Empfehlungsbeschluss dahingehend zu ergänzen, dass zumindest die Auswirkungen der geänderten Rahmenbedingungen auf einen StUB Ast Richtung Höchstadt a.d. Aisch geprüft werden.

 


Dem Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Landrat und die Verwaltung werden trotz des Ergebnisses des Bürgerentscheides 2015 beauftragt, mit dem Zweckverband „Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach“, dessen Verbandsmitgliedern sowie dem Landkreis Forchheim in Verhandlungen einzutreten, um die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine Beteiligung des Landkreises Erlangen-Höchstadt zur Vorbereitung der Aufnahme des StUB-Ostastes (Erlangen – Eckental-Eschenau) in den Fördermittelzuschussantrag des Zweckverbands StUB zu klären.

 

  1. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen sollen deren Auswirkungen auf einen Höchstadt-Ast unabhängig davon eruiert werden.