Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Anwesend: 13

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses ging zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zu. Darüber hinaus wurden die im Anschluss an die Ladung eingegangenen Schreiben der Bürgerinitiative „Lärmschutz für ganz Forth“ e.V., des Bund Naturschutz sowie ein Schreiben der Anwohner der Kurt-Schumacher-Straße bzw. der  Dr. – Rolf - Filler - Straße versandt.

 

Im Rahmen einer Präsentation, welche dieser Niederschrift in Anlage beigefügt ist, gibt Herr Kiesel-Peiker vom Staatlichen Bauamt Nürnberg einen Überblick über das Vorhaben, in welches der Landkreis bezüglich der Frage der Anbindung der Kreisstraße ERH 9 an die Umgehung und daraus entstehender möglicher Kosten involviert ist.

 

In der sich daran anschließenden Diskussion werden seitens der Mitglieder des Kreisausschusses unter anderem Einwände hinsichtlich des Flächenverbrauchs, einer möglichen Verlagerung von Verkehrsströmen und der Problematik der Kostentragung vorgebracht. Landrat Tritthart schlägt daraufhin vor, sowohl die Prüfung der Frage der Kostentragung als auch die Prüfung der Installation einer Ampelanlage in den Empfehlungsbeschluss für den Kreistag mit aufzunehmen.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.   Der Landkreis Erlangen-Höchstadt nimmt den Beschluss des Marktes Eckental vom 01. Dezember 2020 zur Kenntnis.

 

2.   Es ist das Ziel des Landkreises Erlangen-Höchstadt, dass die Kreisstraße ERH 9 gemäß des Beschlusses des Marktes Eckental an die geplante Ortsumgehung Forth (B 2) angebunden wird. Mit dem Freistaat Bayern und dem Markt Eckental ist im Vorfeld einer endgültigen Entscheidung, insbesondere hinsichtlich der Kostentragung und der Art des Bauwerkes (Ampel/Kreisverkehr), nochmals zu verhandeln.