Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses erhielten zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage, in welcher ausführlich auf die Problematik der verfristet eingegangenen Anträge verschiedener Organisationen und Wohlfahrtsverbände auf Gewährung von Kreiszuschüssen eingegangen wird. Diese ist dieser Niederschrift in Anlage beigefügt. Ferner liegen den Mitgliedern des Kreisausschusses die entsprechenden Sitzungsunterlagen zu den Tagesordnungspunkten I./2.1 bis I/2.12 vor.

 

Landrat Tritthart verdeutlicht nochmals eindringlich die aufgrund der geltenden Zuschussrichtlinien bestehende Notwendigkeit einer fristgerechten Antragstellung. Lediglich die besonderen Umstände dieses Jahres rechtfertigten eine ausnahmsweise Behandlung der nicht fristgerecht eingegangenen Anträge im Gremium. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verwaltung verfristet eingegangene Anträge in den kommenden Jahren ablehnen werde.


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Unter der ausnahmsweisen Anerkennung und Berücksichtigung der besonderen Situation der Coronapandemie für die antragstellenden Organisationen und Wohlfahrtsverbände entscheidet über die im Jahr 2020 verfristet eingegangenen Anträge auf Kreiszuschüsse der Kreisausschuss. Im Fall einer verspäteten Antragstellung in den nächsten Jahren ist die Gewährung eines Zuschusses entsprechend der Zuschussrichtlinie von der Verwaltung abzulehnen.