Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ging zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zu.

 

In seiner Rede zum Haushaltsentwurf gibt Landrat Tritthart eingangs zu Bedenken, dass man sich in finanzieller Hinsicht auf schwierige Zeiten zubewege. Der Gesamtzuschussbedarf habe sich innerhalb der letzten zehn Jahre mehr als verdoppelt und ein Ende dieser Entwicklung sei angesichts der gesamtgesellschaftlichen Veränderungen und gesetzlicher Vorgaben nicht absehbar. Man rechne zudem im Jugendhilfebereich mit diversen „Nachholeffekten“ aufgrund der Corona- Pandemie. So zeichneten sich bereits jetzt Rückschritte bezüglich bereits erreichter Jugendhilfeerfolge sowie neue beziehungsweise umfassendere Unterstützungsbedarfe ab.

 

Insgesamt betrage der für das Jahr 2021 im Rahmen intensiver hausinterner Beratungen ermittelte Zuschussbedarf 14.857.000 € und liege damit um 1.687.000 € über dem für 2020 geplanten Gesamtzuschussbedarf.

 

Gründe für diese Steigerung um nahezu 13 Prozent seien insbesondere Tariferhöhungen mit Personalkostensteigerungen, die Zunahme psychischer Erkrankungen und deren Folgen für die Familien, der Zuzug von Familien mit Unterstützungsbedarf in den Landkreis, eine höhere Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung und Integrationshilfen sowie komplexere Problemlagen und pandemiebedingte Anforderungen. Hinsichtlich der Personalkostensteigerungen ergänzt Landrat Tritthart, diese umfassten den externen Bereich, nicht jedoch die hausinternen Personalkosten, welche sich ebenfalls verdoppelt hätten.

 

Einnahmenrückgänge stellten den größten Anteil an der Erhöhung des Gesamtzuschusses im Jugendhilfeetat dar. Insbesondere geringere Kostenerstattungen von anderen Sozialbehörden an den Landkreis Erlangen-Höchstadt im Bereich der stationären Jugendhilfe sowie sinkende Kostenbeiträge in Folge veränderter gesetzlicher Vorgaben und Corona bedingter Einkommenseinbußen wirkten sich einnahmemindernd aus.

 

Der höchste Anteil der Kostensteigerungen mit einer Erhöhung um 871.000 € gegenüber dem Vorjahr liege bei den Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte gemäß § 35a SGB VIII. Diese umfassten mit knapp 4 Millionen Euro im Jahr 2021 ein Viertel des Gesamtetats der Jugendhilfe im Landkreis Erlangen-Höchstadt.

 

Nach wie vor trage die Jugendhilfe die Hauptfinanzlast der Inklusion an Schulen. Der von Eltern geltend gemachte Rechtsanspruch auf Integrationshilfe bzw. Schulbegleitung führe zu einer deutlichen Kostensteigerung. Mit Hilfe des auf einen Zeitraum von drei Jahren angesetzten Modellprojekts „Schulbegleiterpool“ in Kooperation mit dem Bezirk Mittelfranken, der Stadt Erlangen, der Stadt Nürnberg und wissenschaftlicher Begleitung durch die Uni München hoffe man einen Weg zur Eindämmung der Kosten bei gleichzeitiger Erhöhung der Wirkung der eingesetzten Mittel zu finden.

 

Für die Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen und jungen volljährigen Flüchtlingen bzw. Ausländern seien für das Jahr 2021 insgesamt nur noch 852.000 € Ausgaben und Einnahmen kostendeckend kalkuliert. Für mögliche Neufälle werde der unechte Deckungsring auch im Jahr 2021 beibehalten.

 

Zusammenfassend erklärt Landrat Tritthart, die finanziellen Steuerungsmöglichkeiten in der Jugendhilfe seien sehr begrenzt, weil das Jugendamt einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen habe. Wo immer es möglich und sinnvoll sei, werde versucht, Kostensteigerungen entgegenzusteuern. Dass dies punktuell bereits gelinge, zeige die Fallentwicklung in der Heimerziehung. Eine gute Netzwerkarbeit und möglichst frühzeitig installierte ambulante Hilfen wirkten sich hier fall- und kostendämpfend aus. Deshalb wolle man auch zukünftig präventive Angebote und Beratungsangebote bedarfsgerecht sicherstellen, um Zielgruppen möglichst frühzeitig zu erreichen.

 

Abschließend bedankt sich Landrat Tritthart bei allen aktiven Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und der Unterausschüsse für die konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Kinder, Jugendlichen und Familien im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Bayernweit weise der Landkreis nach wie vor eine der höchsten Familienzuwanderungsraten auf. Es bleibe daher eine der zentralen Herausforderungen, die guten Lebensbedingungen für möglichst alle im Landkreis lebenden Familien auch zukünftig zu sichern.

 

Allgemein dürfe man nicht vergessen, dass zu jeder Maßnahme auch die entsprechende finanzielle Ausstattung gehöre und zur Finanzierung dem Landkreis letztlich nur die Möglichkeit der Einsparung in anderen Bereichen oder über die Festlegungen der Höhe der Kreisumlage bleibe. Er rege erneut an, bei Entscheidungen auf höchster Ebene stets auch an entsprechende Finanzierungsmodelle zu denken und nicht die bei der Umsetzung entstehenden Kosten an die Kommunen weiterzureichen.

 

Kreisrat Schulz befürchtet angesichts zu erwartender Veränderungen im gesamtgesellschaftlichen Bereich weiter steigende finanzielle Belastungen. Auch er kritisiert die auf Bundesebene gefassten Beschlüsse, deren finanzielle Umsetzung an den Kommunen hängenbleibe. Die Bereitstellung präventiver Angebote und Beratungen halte er weiterhin für äußerst bedeutsam.

 

Als gut durchdacht bezeichnet Kreisrat Hänjes den vorliegenden Haushaltsentwurf und signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion.

 

Kreisrätin Schrepfer sieht die momentane Handhabung und die daraus resultierenden Kosten im Bereich der Schulbegleitungen kritisch. Gleichwohl stimmt sie hinsichtlich der Bedeutung von Inklusion mit der von Kreisrätin Marschall und weiteren Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses geäußerten Notwendigkeit überein.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans 2021 - Teil aus Einzelplan 4 - wird zugestimmt.  Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die Annahme wie er Gegenstand der Beratungen war.