Die nicht dem Kreistag angehörenden stimmberechtigten Mitglieder im Jugendhilfeausschuss sowie deren Stellvertreter wurden in der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vereidigt. Herrn Klaus Altenbuchner als Stellvertreter des stimmberechtigten Mitglieds Christian Kuhn war eine Teilnahme an dieser Sitzung nicht möglich. Er wurde daher durch Landrat Tritthart entsprechend Art. 21 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) i.V.m. Art. 24 Abs. 4 Satz 1 der Landkreisordnung (LKrO) in feierlicher Form vereidigt.

 

Die Vereidigung wird in einer separaten Niederschrift dokumentiert.