Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten.

 

Landrat Tritthart berichtet, über die zusätzlich notwendigen Bauunterhaltsmaßnahmen am Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a. d. Aisch im Zuge der Baumaßnahme zur Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Krankenhausangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge am 07.07.2020 ausführlich beraten und die Durchführung einstimmig beschlossen. Zur Abwicklung der Bauunterhaltsmaßnahmen sowie der Umsetzung von Maßnahmen aufgrund der Datenschutzgrundverordnung ist mit Ausgaben in Höhe von ca. 415.260,00 Euro zu rechnen, die weder der Haushaltsplan des Landkreises noch der Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna enthält. Die Haushaltsmittel zur Deckung dieser unabweisbar notwendigen Ausgaben können dem Kreiskrankenhaus St. Anna über eine Erhöhung des Investitionszuschusses auf der Haushaltsstelle 1.5100.9850 als überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden. Zuständig für die Bewilligung dieser überplanmäßigen Ausgaben sind der Kreisausschuss und der Kreistag. Landrat Tritthart schlägt vor, die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben könne über freie Haushaltsmittel für den Bauunterhalt der Dienstgebäude des Landratsamtes, Haushaltsstelle 0.0681.5010, erfolgen, da die für die Dienststelle in Höchstadt a. d. Aisch vorgesehenen Haushaltsmittel aufgrund der angestoßenen Überprüfung der erforderlichen Bauunterhaltsmaßnahmen in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden.

 

Abschließend weist Landrat Tritthart auf die Berichtigung der Haushaltsstelle in der letzten Zeile des Beschlussvorschlages hin. Diese lautet richtig: Haushaltsstelle 0.0681.5010.


Der Kreisausschuss des Landkreises Erlangen-Höchstadt empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 415.260,00 Euro bei Haushaltsstelle 1.5100.9850 (Investitionszuschüsse an kommunale Sonderrechnungen) werden bewilligt. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch die Heranziehung von Minderausgaben bei den Bauunterhaltsausgaben für die Dienstgebäude des Landratsamtes bei Haushaltsstelle 0.0681.5010.