Sitzung: 08.07.2020 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Zu diesem Tagesordnungspunkt ging den Mitgliedern des Schulausschusses eine Sitzungsvorlage zu.
Landrat Tritthart betont, die Verwaltung habe auf Wunsch der Schulleitung gehandelt. Kreisrätin Schroff äußert sich kritisch gegenüber der geplanten Erhöhung. Kreisrat Schwägerl sowie Kreiskämmerer Vogel erläutern die Hintergründe für die beabsichtigte Erhöhung der seit 04.08.2003 geltenden Gebühren für Sonderprüfungen. Fremdprüfungen seien mit einem sehr hohen Verwaltungs- und Personalaufwand verbunden. Auch passe man sich mit der Gebührenstruktur an umliegende Schulen an, um insbesondere einen sogenannten Prüfungstourismus zu vermeiden.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gebührensatzung für die Sonderprüfungen der Fachakademie für Sozialpädagogik des Landkreises Erlangen-Höchstadt wird wie folgt geändert:
1.
Änderungssatzung
zur Gebührensatzung
Für die Sonderprüfungen der Fachakademie für
Sozialpädagogik des Landkreises Erlangen-Höchstadt
Der Landkreis
Erlangen-Höchstadt erlässt aufgrund von Art. 17 und 18 Abs. 1 Nr. 1 der
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO), in Verbindung mit Art. 27
Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (BayEUG), folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für
die Sonderprüfungen der Fachakademie für Sozialpädagogik des Landkreises
Erlangen-Höchstadt i.d.F vom 04.08.2003
Artikel 1
§ 2 erhält
folgende Fassung:
„§ 2
Für die Teilnahme
an der Abschlussprüfung für andere Bewerber nach § 37 der Schulordnung für die
Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd) wird an der Fachakademie für
Sozialpädagogik des Landkreises Erlangen-Höchstadt eine Gebühr von 700,00 €
erhoben.“
Artikel 2
Die
Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des
Landkreises-Höchstadt in Kraft.
Erlangen,
__.__.2020
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Alexander
Tritthart
Landrat