Folgende nicht dem Kreistag angehörende stimmberechtigte Mitglieder im Jugendhilfeausschuss sowie deren Stellvertreter werden durch Landrat Tritthart entsprechend Art. 21 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) i.V.m. Art. 24 Abs. 4 Satz 1 der Landkreisordnung (LKrO) in feierlicher Form vereidigt:

 

Kerstin Uhlisch

Jörg Thiergärtner

Ronja Weiß

Sebastian Lange

Christian Kuhn

 

 

Über die Vereidigung wird eine gesonderte Niederschrift gefertigt.