Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Landrat Tritthart führt zum übersandten Entwurf der Geschäftsordnung für den Kreistag aus, in diesem seien bereits die in der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 18.05.2020 beschlossenen Änderungen zur Geschäftsordnung eingearbeitet. Diese betreffen die Vertreterregelung, die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder in den weiteren Ausschüssen sowie die Übertragung personalrechtlicher Befugnisse auf den Landrat. Landrat Tritthart hält zudem fest, dass an den bisher bestehenden Wertgrenzen zur Festlegung der Zuständigkeit für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse sowie für den Landrat keine Änderungen im vorliegenden Entwurf vorgesehen sind. In seinen weiteren Ausführungen geht Landrat Tritthart insbesondere auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der elektronischen Ladung ein. Hierfür ist eine gesonderte Erklärung des jeweiligen Kreistagsmitgliedes erforderlich. Soweit diese Form der Einladung gewählt werde sehe der Entwurf zur Neuregelung der Satzung zur Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger die Gewährung einer monatlichen Technikpauschale in Höhe von 30 € vor.

 

Im Rahmen der anschließenden Beratung wird vom Vorsitzenden der JU-Kreistagsfraktion Stopfer vorgetragen, nach Ansicht seiner Fraktion sollten die Sitzungsunterlagen über das Bürgerinformationssystem für jedermann veröffentlicht werden. Dies könne zur Glaubwürdigkeit und Transparenz der Arbeit im Kreistag wesentlich beitragen. Die Bürgerinnen und Bürger hätten damit eine bessere Grundlage Entscheidungen nachvollziehen und verstehen zu können. Auch könne über SocialMedia besser reagiert werden. In der sich anschließenden Diskussion wird von allen weiteren Fraktionsvorsitzenden übereinstimmend die Ansicht vertreten, die Bürgerinnen und Bürger seien auch bisher schon transparent und umfassend, vor allem über die Presse, informiert worden. Ein Bedarf, die für die Arbeit der Kreisräte sehr ausführlichen Vorlagen nochmals für eine datenschutzkonforme Veröffentlichung im Internet zu bearbeiten, bestehe nicht. Im Weiteren wird auf Nachfrage aus dem Gremium von Oberverwaltungsrat Schlemmer die Ergänzung in § 39 Abs. 2 Nr. 2 b Satz 2 des vorliegenden Entwurfs der Geschäftsordnung anhand eines Beispiels erläutert. Zur Frage der Behandlung der Vergabe von Bau- und sonstigen Aufträgen und Konzessionen in der Regel in nicht öffentlicher Sitzung (§ 13 Nr. 2 des Entwurfs der Geschäftsordnung) verweist Oberregierungsrat Hartel auf das Schreiben des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 24.09.2019, wonach im Einzelfall entschieden werden müsse. Tendenziell sei aber grundsätzlich eher von einer nicht öffentlichen Behandlung auszugehen. Landrat Tritthart erklärt, sobald der Grund für die Nichtöffentlichkeit entfallen ist, könne eine öffentliche Bekanntgabe in einer nachfolgenden Sitzung erfolgen. Mit ausschlaggebend seien die jeweiligen vergaberechtlichen Vorschriften. Dies werde künftig so vorgesehen.

 


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Landkreis Erlangen-Höchstadt.