Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ging den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses eine Vorlage zu.

 

Landrat Tritthart erklärt zusammenfassend, gemäß KJR-Grundlagenvertrag mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt dürfe der Kreisjugendring bis zu 5.000,00 Euro in der Sonderrücklage Förderung behalten. Über die Verwendung des darüber hinaus im Rechnungsjahr 2019 bestehenden Betrages in Höhe von 10.808,58 Euro müsse der Jugendhilfeausschuss entscheiden. Der Kreisjugendring schlage vor, die Mittel der Allgemeinen Rücklage des KJR zuzuführen und führe dabei zur Begründung unter anderem die gemäß Finanzordnung des Bayerischen Jugendrings geforderte Bildung einer Betriebsmittelrücklage in Höhe von 10 % an. Eine Zuführung würde die Betriebsmittelrücklage des Kreisjugendrings von derzeit 9.060,27 Euro auf 19.868,85 Euro anwachsen lassen, was dann einer Quote von 6,4 % entspräche. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung sei dem Vorschlag des Kreisjugendrings gefolgt und habe dies einstimmig dem Jugendhilfeausschuss zur Annahme empfohlen.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Die nicht ausgeschöpften Fördermittel des Kreisjugendrings im Jahr 2019 werden zur Aufstockung der Allgemeinen Rücklage beim Kreisjugendring verwendet.

 

  1. Der Kreisjugendring soll folgende Rücklagenzuführung umsetzen:

Zuführung an die Allgemeine Rücklage: 10.808,58 €