Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Anwesend: 48

Den Mitgliedern des Kreistages wurde zum Entwurf des Landkreishaushaltes 2020 eine Sitzungsvorlage mit einem Empfehlungsbeschluss für den Kreistag zur Verfügung gestellt. Dieser berücksichtigt die in der Sitzung des Kreisausschusses am 27.01.2020 beschlossene Ergänzung zum Haushaltsentwurf 2020 und ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erwähnt eingangs das übliche Verfahren, wonach der Entwurf des Landkreishaushaltes 2020 bereits Mitte Dezember an die Mitglieder des Kreistages sowie an alle Damen und Herren Bürgermeister im Landkreis versandt wurde. Im Weiteren folgte im Januar eine Besprechung mit den Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen.

 

In seiner Rede zum Entwurf des Landkreishaushaltes 2020 mit einem Gesamtbudget in Höhe von rund 171 Mio. € führt Landrat Tritthart, wie bereits zur Vorberatung in der Sitzung des Kreisausschusses am 27.01.2020, umfassend das vielfältige Aufgabenspektrum des Landkreises aus. Demnach liegen die finanziellen Schwerpunkte in den Bereichen Soziales mit 37,4 Mio. €, Schulen mit 24,4 Mio. € und den öffentlichen Einrichtungen, Wirtschaft und Verkehr mit 19,1 Mio. €.

 

Im Vorausblick auf das Haushaltsjahr 2020 wird im Folgenden zusammengefasst auf die einzelnen Schwerpunkte eingegangen. Um das Landratsamt für die Herausforderungen der Digitalisierung zu wappnen, investiert der Landkreis über    1,1 Mio. € im Bereich der öffentlichen Verwaltung. An erster Stelle im Bereich Schulen steht der Neubau des Emil-von-Behring Gymnasiums in Spardorf mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 54,5 Mio. € die größte Baumaßnahme des Landkreises. Landrat Tritthart weist darauf hin, dass in diesen Kosten noch nicht die im kommenden Jahr beginnende Generalinstandsetzung des Hallenbades und der Sporthalle in Höhe von ca. 9,4 Mio. € enthalten sind.

Im Rahmen der Bauunterhaltsmaßnahmen ist insbesondere die Sanierung der Fassade am Gymnasium Eckental zu nennen und die weitere Erneuerung und Modernisierung der Schulausstattungen mit veranschlagten Kosten in Höhe von      0,7 Mio. €. Deutliche Akzente setzt der Landkreis für den Ausbau der digitalen Bildung. Mit einem Kostenaufwand von 4,1 Mio. € sind Glasfaseranschlüsse für alle in der Trägerschaft des Landkreises stehenden Schulen, WLAN-Netzwerke und die Ausstattung weiterer digitaler Klassenzimmer vorgesehen. Diese Investitionen werden vom Freistaat Bayern mit 3,4 Mio. € gefördert. Im Bereich der beruflichen Schulen steht die Schaffung von integrierten Fachunterrichtsräumen im Vordergrund. Nach der Anerkennung des Landkreises als „Bildungsregion in Bayern“ erfolgt nun im weiteren Schritt die Weiterentwicklung zur „Digitalen Bildungsregion“. Um rechtzeitig auf mögliche Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums spätestens ab dem Schuljahr 2025/2026 vorbereitet zu sein, werden bereits jetzt die Raumprogramme der Gymnasien überprüft.

Als weiteren besonderen Schwerpunkt führt Landrat Tritthart den kontinuierlichen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis aus. Inzwischen steht den Bürgerinnen und Bürgern in weiten Teilen des Landkreises ein dicht getakteter, moderner und leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr zur Verfügung. So wurde das Fahrplanangebot um 50 % erweitert, von 4,1 Mio. auf 6 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr. Die intensive Arbeit des Arbeitskreises Nahverkehr ist für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des ÖPNV maßgebender Faktor. Landrat Tritthart dankt dafür allen Damen und Herren Kreisräten, Bürgermeister sowie den Fachleuten aus der Verwaltung. Die deutlichen Verbesserungen kommen im Haushaltsjahr 2020 finanziell mit 5,3 Mio. € zum Tragen. Dies beinhaltet sowohl die Inbetriebnahme des gemeinwirtschaftlichen Linienbündels 1 (Ebrach-Lindach-/Weisachgrund) sowie die Rückgabe der Betriebskonzessionen der bisher eigenwirtschaftlich betriebenen Linienbündel 5 (Aurachgrund) und 7 (Regnitzgrund). Weitere kostenintensive Maßnahmen sind die Einführung des 365-Euro-Schüler-und Auszubildenden-Tickets und die Beteiligung des Landkreises an der Finanzierung des VGN-Innovationspaketes. Der Finanzbedarf wird auch in den folgenden Haushaltsjahren erheblich sein. Deshalb sind weitere künftige Verbesserungen und Vergünstigungen im ÖPNV auch hinsichtlich der dauerhaften Finanzierung eingehend zu betrachten.

Für den Bereich des überörtlichen Brandschutzes hat Landrat Tritthart ein eigenes Landkreisfeuerwehrzentrum in die Diskussion mit der Kreisfeuerwehrführung eingebracht. Um auch in Zukunft sicher und effektiv Hilfe leisten zu können soll die Konzeption eines Landkreisfeuerwehrzentrums in Auftrag gegeben werden. Hierfür sind im Kreishaushalt 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € vorgesehen. Landrat Tritthart dankt in diesem Zusammenhang allen in der Feuerwehr engagierten ehrenamtlichen Kräften sowie der gesamten Feuerwehrführung.

Der Sozialetat für das Jahr 2020 in Höhe von 37,4 Mio. € beinhaltet freiwillige Leistungen des Landkreises in Höhe von 474.000 € an soziale Verbände, Organisationen und deren Einrichtungen, die durch ihre Arbeit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger leisten. Für die Jugendhilfe sind 13,2 Mio. € veranschlagt und damit 0,7 Mio. € mehr als im Vorjahr. Dies ist auf die stetig wachsenden Aufgaben in der Jugendhilfe sowie auf Fall- und Tarifsteigerungen zurückzuführen. Den Kostensteigerungen soll mit dem weiteren Ausbau der Präventionsarbeit sowie der frühen Hilfen im ambulanten Bereich entgegengewirkt werden. Das Modellprojekt „Schulbegleiterpool“ zusammen mit den Städten Nürnberg und Erlangen ist speziell als Maßnahme initiiert, um den Kostensteigerungen im Bereich der Schulbegleitung sachgerecht begegnen zu können und wird auch von den Schulen unterstützt.

Mit einem Wirtschaftsvolumen von 14,6 Mio. € leistet das Kreiskrankenhaus St. Anna einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Im Jahr 2020 wird die Baumaßnahme zur Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung mit einem Gesamtkostenvolumen in Höhe von rund 17,1 Mio. € abgeschlossen. Hierfür übernimmt der Landkreis mit einem Eigenanteil einen bedeutenden Beitrag zur Baumaßnahme, zusätzlich zur Übernahme des im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Fehlbetrags in Höhe von 2,167 Mio. € und einem ergänzenden Zuschuss für Investitionen in Höhe von 100.000 €.

 

Nach Zusage der beantragten Fördermittel wurde zwischenzeitlich die Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes mit einem Auftragsvolumen in Höhe von rund 100.000 € begonnen. Damit sollen neben einer Bestandsaufnahme Perspektiven und Handlungsfelder für die Entwicklung klimafreundlicher Mobilität aufgezeigt und Vorschläge für die Umsetzung erarbeitet werden. Daneben ist speziell für die Optimierung des Radverkehrs ein Radverkehrskonzept beauftragt. Nach der Aufnahme des Landkreises als Mitglied in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. strebt der Landkreis die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ an. Dies wird 2020 auch im Investitionsprogramm für Kreisstraßen und Radwege deutlich sichtbar. Mit einem Investitionsvolumen von rund 2,1 Mio. € liegt der finanzielle Schwerpunkt, neben den Bauunterhaltsmaßnahmen, bei der Erneuerung der Brücken und Unterführung im Zuge der BAB A 3 und den damit einhergehenden Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer sowie dem weiteren Ausbau des Radwegenetzes. So kann voraussichtlich bereits Ende April 2020 mit dem Bau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße ERH 33 von Weiher nach Unterschöllenbach begonnen werden. Hierfür sind im Haushalt 2020 rund 0,9 Mio. € veranschlagt.

Abschließend schlägt Landrat Tritthart vor, den Hebesatz der Kreisumlage unverändert bei 47,25 v. H. zu belassen und hebt hervor, auch künftig die Finanzen der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden nicht über Gebühr zu beanspruchen. Dank der bisher soliden Finanzpolitik des Landkreises konnte trotz hoher Investitionen, wie dem Neubau des Landratsamtes, die Verschuldung weiter reduziert werden, obwohl seit 2015 die Kreisumlage um 3,75 Hebesatzpunkte gesenkt wurde. Auch im Haushaltsjahr 2020 wird sich die Verschuldung des Landkreises weiter reduzieren und liegt bis zum Jahresende bei ca. 16,8 Mio. €. Wegen der stetig wachsenden Aufgaben des Bezirks Mittelfranken, insbesondere aufgrund des Bundesteilhabegesetzes, zeichnet sich ein stark wachsender Finanzbedarf beim Bezirk Mittelfranken ab. Der Bezirk geht dabei von einer Steigerung der Bezirksumlage um über 2 Hebesatzpunkte aus. Zu dieser Problematik bestehe ein direkter Kontakt der Landräte zum Bezirkstagspräsidenten. Landrat Tritthart äußert sich zuversichtlich, dass der Landkreis auch künftige Herausforderungen meistern kann, ohne die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Landkreises oder die der kreisangehörigen Kommunen zu gefährden. Im Weiteren verweist Landrat Tritthart auf den am 27.01.2020 gefassten Empfehlungsbeschluss im Kreisausschuss. Demnach wird der vorliegende Haushaltsentwurf mit der Ergänzung einer zusätzlichen Halbtagsstelle (0,5 Stelle) für einen zweiten Klimaschutzbeauftragten dem Kreistag zur Annahme empfohlen.

 

Landrat Tritthart schließt seine Haushaltsrede mit dem Hinweis auf das Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von fast 50 Mio. € alleine im Zeitraum von 2020 bis 2023, das größte finanzielle Anstrengungen von Seiten des Landkreises erfordert. Dabei ist darauf zu achten, dass die Belastung künftiger Generationen durch hohe Kreditaufnahmen begrenzt wird. Dies ist umso mehr von Bedeutung, weil bedeutende Rücklagen zur Finanzierung der Investitionen im Landkreis nicht vorhanden sind. Landrat Tritthart dankt allen Kreistagsmitgliedern für die stets konstruktive und faire Zusammenarbeit, mit dem Ziel, das Wohl der Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis zu sichern. Hierbei habe wie früher die schulische Bildung oberste Priorität. In künftige Entscheidungen sollen die Aspekte des Klimaschutzes einbezogen werden.

 

Im Verlauf der Beratung nehmen zunächst die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter zum Entwurf des Landkreishaushaltes 2020 Stellung. Dabei wird übereinstimmend Zustimmung zum vorgelegten Haushaltsentwurf signalisiert.

 

 

Im Detail werden unterschiedliche Schwerpunkte hervorgehoben. Für die Freien Wähler erklärt stv. Fraktionsvorsitzender Kreisrat Fischkal mit den beschlossenen Investitionen sei ein guter Weg eingeschlagen und starke Impulse gesetzt worden. Im Hinblick auf eine künftige Neuverschuldung sollten die Auswirkungen von Anträgen und Projekten auf den Verwaltungshaushalt im Hinblick auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt im Auge behalten werden. Der Hebesatz für die Kreisumlage sei stabil, trotzdem müsse nach Aussagen im Vorbericht ggf. mit einer künftigen notwendigen Erhöhung gerechnet werden. Die günstige Zinslage solle für Investitionen genutzt werden. Auch Kreisrat Fischkal dankt für die partnerschaftliche Zusammenarbeit und die Vorlage eines zukunftsfähigen Haushaltsentwurfs 2020.

 

Kreisrätin Stamm-Fibich erklärt, sowohl den Ansätzen im Verwaltungshaushalt und Stellenplan als auch im Vermögenshaushalt könne zugestimmt werden. Diese beinhalten viele gute Projekte, die angegangen und zeitnah umgesetzt wurden. Angesichts der Aufgabenfülle, die auch in der Rede des Landrats zum Haushaltsentwurf deutlich wurde, könne man zu Recht stolz auf die Verwaltung sein. Das schöne neue Gebäude sei sehr positiv, die Tiefgaragenausnutzung und das Raumklima sollte jedoch im Auge behalten werden, da die Mitarbeitergewinnung sich auch für das Landratsamt künftig immer schwieriger gestalten werde. Die größte Investition liege im Bereich der Schulen beim Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums. Gespannt würden dazu die Vorschläge der Architekten erwartet, nachdem der Antrag der SPD-Fraktion im Vorfeld angenommen wurde, das für die Planung zur Verfügung stehende Baufeld zu erweitern. Trotzdem müssen auch alle anderen Schulen im Blick bleiben, u.a. auch das Gymnasium Herzogenaurach. Der ÖPNV im Landkreis sei auf einem guten Weg. Kreisrätin Stamm-Fibich weist jedoch auf die durch das Bundesverkehrsministerium erheblich geänderten Rahmenbedingungen für die Förderung der Stadt-Umland-Bahn hin. Dies sei im Vorfeld kaum erwartbar gewesen und könnte nun dazu genutzt werden, auch für den östlichen Landkreis zielführend zu einer guten Lösung, bis hin zum Lückenschluss mit der Gräfenbergbahn, zu kommen. Zur Verbesserung der Radverkehrs-infrastruktur möchte Kreisrätin Stamm-Fibich eine Verbindung zwischen Höchstadt a. d. Aisch und Herzogenaurach schaffen. Voll unterstützen könne Sie die Initiative des Landrats für ein Landkreisfeuerwehrzentrum. Für Präventionsarbeit im Bereich der Jugendhilfe und die Gesundheitsversorgung, insbesondere auch für das Kreiskrankenhaus St. Anna, werden ihrer Ansicht nach richtigerweise erhebliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Der Bezirk Mittelfranken stehe mit der Umsetzung des von allen Beteiligten gewollten Bundesteilhabegesetzes vor einer Herausforderung, deren Auswirkungen sich in der Entwicklung des Hebesatzes der Bezirksumlage widerspiegeln werde. Im Weiteren prognostizieren bereits jetzt bekannte Studien aufgrund der demographischen Entwicklung ab dem Jahr 2035 eine sog. „graue Wohnungsnot“, d.h. zu wenig günstige altersgerechte Wohnungen. Diese Thematik erfordere große Anstrengungen. Ziel müsse sein, dass Bürgerinnen und Bürger auch ihren Lebensabend im Landkreis verbringen können.

 

Landrat Tritthart verdeutlicht anschließend, im Hinblick auf den Finanzbedarf des Bezirks Mittelfranken würden nicht die inhaltlichen Verbesserungen des Bundesteilhabegesetzes sondern allein die durch das Gesetz verursachte bürokratische Abwicklung kritisch gesehen.

 

Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Kreisrat Hirschmann stellt zum vorliegenden Haushaltsentwurf 2020 fest, mit diesem werde an den neu zu wählenden Kreistag im Mai eine seriöse Planung und Grundlage für die weitere Aufgabenerfüllung übergeben. Kreisrat Hirschmann bezieht sich dazu auf die rückläufige Verschuldung, die seriöse Kalkulation der Ausgaben, den steten Ausgleich des Fehlbetrages des Kreiskrankenhauses St. Anna und die gute Einnahmenentwicklung. Auch die Mitfinanzierung der wichtigen Aufgaben des Bezirks Mittelfranken könne der Landkreis schultern. Die steigenden Kosten im Bereich Jugendhilfe gingen seiner Ansicht nach wohl mit unserer Art des Lebens, Wirtschaftens und Arbeitens einher, die die Familien zunehmend belaste. Das Jugendamt leiste hier gute Arbeit. Auch die Umsetzung der Digitalisierung erfordere nicht allein Hardwareausstattung sondern pädagogische Konzepte und eine Systembetreuung. Hier stelle sich die Frage, wie sich der Landkreis positioniert, auch hinsichtlich eines eventuell zusätzlichen Personalbedarfs. Das Kreiskrankenhaus   St. Anna müsse nach Abschluss der Bauarbeiten in Kooperation mit der Universitätsklinik an einer guten Akzeptanz arbeiten. Im Weiteren dankt Kreisrat Hirschmann für die zusätzliche Schaffung einer 0,5 Stelle für einen weiteren Klimaschutzmanager und die auf Antrag seiner Fraktion getroffene Entscheidung im Bauausschuss, bei Neubaumaßnahmen die Möglichkeiten der Holzbauweise zu prüfen. Dies seien strukturelle Details für den Klimaschutz. Im Bereich des ÖPNV sei es zudem wichtig, überkommunale Verbindungen u.a. in Kontakt mit der Stadt Erlangen, zu fördern. Ganz bedeutend sei die Änderung des Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetzes (GVFG), womit die Förderung z.B. der Stadt-Umland-Bahn (StUB) deutlich angestiegen ist und somit auch die StUB-Kosten besser darstellbar sind. Dies sollte der neue Kreistag zum Anlass nehmen, sich nochmals intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen. Da nun auch Schienentrassen auf Straßen förderfähig sind, könnte ein Ost-Ast der StUB für den Landkreishaushalt realisierbar sein. Auf Nachfrage von Kreisrat Hirschmann zur personellen Besetzung eines zentralen Landkreisfeuerwehrzentrums teilt Landrat Tritthart mit, seit 01.02.2020 gebe es bereits eine hauptamtliche Kraft in Herzogenaurach bei der Atemschutzübungsstrecke. In Zukunft werde gegebenenfalls weiteres Personal notwendig. Dies sowie die Standortfrage müsse noch im weiteren Verlauf der Planung und der Vorabstimmung geklärt werden.

 

Für die CSU-Kreistagsfraktion nimmt Kreisrat Nussel nochmals detailliert zum vorgelegten Haushaltsentwurf Stellung. Demnach werde die Förderung der StUB insgesamt (Bund und Land) nicht mehr als 90 % betragen. Kreisrat Nussel verweist hierzu auf die am Anfang der Wahlperiode von den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen eines Bürgerbegehrens getroffene Wegweisung zur StuB. Diese sei in erster Linie maßgebend. Für die Digitalisierung der Schulen gebe es von Bundesseite über die Länder große Anstrengungen. Optimierungsmöglichkeiten bei verwaltungstechnischen und organisatorischen Abläufen sollten immer aufgegriffen werden. Dies gelte auch für die derzeitige Ausgestaltung der Schulbegleitung, sowie das Bundesteilhabegesetz insgesamt, das damit inhaltlich nicht in Frage gestellt werde. Hier sei ein „Praxischeck“ erforderlich. Für die Sicherung der Gesundheitsversorgung habe der Freistaat Bayern mit der Förderung der Baumaßnahme des Kreiskrankenhauses St. Anna in Höhe von rund 14 Mio. € eine klare Aussage getroffen. Die derzeit noch laufende Baumaßnahme wirke sich auch auf das Defizit aus. Für die gute Arbeit am Kreiskrankenhaus St. Anna dankt Kreisrat Nussel und appelliert, dafür auch zu werben. Mit den Maßnahmen der Gesundheitsregion u.a. dem Aufbau einer Hebammenzentrale werde die Gesundheitsversorgung zusätzlich ergänzt. Insgesamt betreibe der Landkreis eine nachhaltige Finanzpolitik, indem schon immer laufend in den Unterhalt der kreiseigenen Gebäude investiert wurde. Im Landkreis gebe es deshalb auch keinen Investitionsstau. Der Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums könne mit einem Investitionsvolumen von rund 54,5 Mio. € vorausschauend und zukunftsweisend geplant werden. Die Ausgaben der Jugendhilfe seien u.a. zur Unterstützung von Familien insbesondere auch in Notlagen wichtig. Der Bereich Klimaschutz werde mit einer weiteren 0,5 Personalstelle verstärkt. Ein hoher Energiebedarf und die in Deutschland sehr hohen Stromkosten würden auch in der Region und im Landkreis einen intelligenten Umgang mit den Ressourcen erfordern. Im Abschluss seines Vortrages spricht sich Kreisrat Nussel ausdrücklich für das bestehende System der örtlichen Feuerwehren auf Gemeindeebene aus. Dort seien die nötigen Ortskenntnisse vorhanden. Die Feuerwehren werden vom Freistaat Bayern in erheblicher Höhe gefördert. Wichtig sei es auch zukünftig junge Menschen für den Feuerwehrdienst zu motivieren und entsprechend auszubilden. Der Aufbau eines Landkreisfeuerwehrzentrums werde ausdrücklich begrüßt.

 

In weiteren Wortmeldungen wird insbesondere mehrmals auf die Zuständigkeiten zum Bau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße zwischen Höchstadt a. d. Aisch und Herzogenaurach eingegangen. Diese liege beim Staatlichen Bauamt und den betroffenen Gemeinden. Die deutlichen Verkehrsverbesserungen im Bereich des ÖPNV werden von Kreisrätin Dr. Kolbet nochmals hervorgehoben, jedoch verbunden mit der Bitte, über den Arbeitskreis Nahverkehr an die Kommunen zu kommunizieren, für den sachgerechten Ausbau der Haltestellen Sorge zu tragen. Auch gegenüber den vom Landkreis beauftragten Unternehmern müsse darauf gedrängt werden, dass diese auch Busse mit der vertraglich vereinbarten Ausstattung einsetzen und die Busfahrer ausreichend Sprach- und Sachkenntnisse besitzen. Im Weiteren weist Kreisrätin Dr. Kolbet zur Abfallwirtschaft auf das bereits von Landrat Tritthart erwähnte vorbildliche Sortierverhalten der Kreisbürgerinnen und –bürger hin. Die offene Mietenkompostierung zur Verwertung des Biomülls entspreche jedoch nicht mehr dem Stand der Technik, so dass mittelfristig eine bessere Lösung erreicht werden sollte. Hierzu wird auf eine entsprechende Anlage im Ergebnis mit Strom- und Wärmeerzeugung im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim hingewiesen. Ziel müsse derzeit zudem sein, Biomüll ohne Plastikverunreinigungen einzusammeln, damit nicht Mikroplastikpartikel in den natürlichen Kreislauf gelangen.

Landrat Tritthart erklärt dazu, im Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft sei diese Thematik konstruktiv und offen auch hinsichtlich einer neuen zukunftsfähigen Lösung diskutiert worden und könne auch seiner Ansicht nach in diesem Sinne weiterverfolgt werden. Anregungen und Kritik den ÖPNV betreffend werden aufgenommen und geklärt. Sicherlich seien noch etliche Punkte verbesserungswürdig. Auch aus diesem Grund wurde das 365 Euro-Schüler-Ticket und das VGN-Innovationspaket beschlossen. Landrat Tritthart weist auch darauf hin, dass den Unternehmen zum Austausch der Busse ein Zeitfenster gewährt wurde, um die angestrebte Ausstattung zu erreichen. Die Umsetzung erfolge dann Zug um Zug.

 

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2020 und des Wirtschaftsplans des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für das Wirtschaftsjahr 2020 werden unter Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 27.01.2020 angenommen.

 

Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:

 

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Landkreises Erlangen-Höchstadt

für das Haushaltsjahr 2020

 

 

Aufgrund des Art. 57 ff. Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

 

§ 1

 

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit     152.639.000,00 Euro

       und

       im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit       18.616.000,00 Euro

      

       ab.

 

(2)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Erfolgsplan                 in den Erträgen mit                                    12.425.860,00  Euro

                                               und in den Aufwendungen mit                   14.593.600,00  Euro

                                               (Jahresfehlbetrag 2.167.740,00 Euro)

       und

       im Vermögensplan          in den Einnahmen und Ausgaben

                                               (einschließlich Verlustausgleich in Höhe

                                               von 2.167.740,00 Euro)  mit jeweils            2.518.740,00  Euro

       ab.

 

 

§ 2

 

(1)   Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

(2)   Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  3.160.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)   Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes, der nach Art. 18 ff. Finanz­ausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2020 auf  87.244.442,17 Euro  festgesetzt.

 

(2)   Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüssel­zuweisungen bemessen:

 

1.   Vom Bayerischen Landesamt für Statistik festgestellte Steuerkraftzahlen 2020

       der Grundsteuer A                                                                        573.617  Euro

       der Grundsteuer B                                                                   12.890.814  Euro

       der Gewerbesteuer                                                                  56.692.770  Euro

       der Einkommensteuerbeteiligung                                            93.837.097  Euro

       der Umsatzsteuerbeteiligung                                                   10.498.418  Euro

2.   80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2019                10.151.606  Euro

       Summe der Bemessungsgrundlagen                                         184.644.322  Euro

 

(3)   Nach Art. 18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:

       1.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A                                       47,25 v.H.

       2.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B                                       47,25 v.H.

       3.  Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer                                     47,25 v.H.

       4.  Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer                                 47,25 v.H.

       5.  Aus der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer                                        47,25 v.H.

       6.  Aus 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen                                             47,25 v.H.

 

(4)   Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       1.  Grundsteuer

             a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                          360 v.H.

             b) für die Grundstücke (B)                                                                     360 v.H.

       2.  Gewerbesteuer                                                                                      360 v.H.

 

 

§ 5

 

(1)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan wird auf  5.000.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt­schaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch wird auf  750.000,00  Euro fest­gesetzt.


 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 

 

Erlangen,

Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

 

 

 

Alexander Tritthart

Landrat

 

 

 

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i. V. m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2019 - 2023.

 

Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für die Jahre 2020 - 2024 wird angenommen.