Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die Mitglieder des Bauausschusses erhalten zum Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2020 eine Tischvorlage. Diese ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Kreisrat Bachmayer geht im Rahmen der Beratungen näher auf den Antrag ein und führt aus, im Hinblick auf die Klimaschutzziele des Landkreises beantragt die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Grundsatzbeschluss zu fassen, mit welchem bei künftigen Bauprojekten des Landkreises die klimarelevanten Kenndaten des Baustoffes berücksichtigt werden sollen und dort, wo es technisch möglich ist, eine Holzbauweise oder eine Holz-Hybrid-Bauweise angewandt wird.

 

Landrat Tritthart erklärt, der Landkreis müsse sich an das Vergaberecht halten. Er könne daher dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen. Bei der Planung kreiseigener Bauprojekte komme vom Grundsatz her die Bauweise zur Ausführung, mit der das zu bauende Objekt sparsam und wirtschaftlich errichtet werden kann. Er schlage deshalb vor, den Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nach „…wo technisch möglich…“ um „…und wirtschaftlich vertretbar…“ zu ergänzen und statt „angewandt“ „angestrebt“ zu verwenden.

 

Aus dem Gremium wird fraktionsübergreifend deutlich gemacht, dass dem vorliegenden Antrag in dieser Form nicht zugestimmt werden könne, der Kompromissvorschlag von Landrat Tritthart jedoch vertretbar sei. Die wirtschaftlichen Aspekte und auch die Folgekosten dürften nicht außer Acht gelassen werden. Bei künftigen Bauprojekten sollten verschiedene Bauweisen betrachtet und erwogen werden.

 

Kreisrat Bachmayer zeigt sich erfreut über den Kompromissvorschlag und erklärt sich damit einverstanden.

 

Aufgrund der übereinstimmenden Wortmeldungen schlägt Landrat Tritthart vor, über folgenden umformulierten Beschlussvorschlag abzustimmen:


Der Bauausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Bei zukünftigen Bauprojekten des Landkreises wird bei der Auswahl des Baustoffes der spezifische klimarelevante Kennwert (Energieaufwand, CO2-Ausstoß pro Einheit) berücksichtigt und dort, wo technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar eine Holzbauweise oder Holz-Hybrid-Bauweise angestrebt.