Sitzung: 16.12.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Anwesend: 52
Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie die Investitionsplanung 2020 bis 2023 für den Straßen-, Brücken- und Radwegeausbau erhalten. Diese sind der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.
Landrat Tritthart erklärt der Landkreis habe die im Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB A 3 vorgesehenen Brückenbau- und Unterführungsmaßnahmen mit Geh- und Radweg in Priorität 1 vorgesehen. Diese betreffen die Kreisstraßen ERH 16 (Brücke über die BAB A 3 bei Neuhaus), ERH 26 (Brücke über die BAB A 3 bei Hannberg) und ERH 36 (Unterführung der BAB A 3 bei Medbach). Der Landkreis sei bereit, diese erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und damit gleichzeitig auch die Geh- und Radwegsituation wesentlich zu verbessern. Ebenso vorrangig sei der Bau des Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße ERH 33, dem sog. Wehrwiesenweg, und der Bau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße ERH 8 Unterschöllenbach-Oberschöllenbach eingestuft. Vorgeschlagen werde weiterhin in Priorität 2 der Bau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraßen ERH 29 (Baiersdorf-Igelsdorf) und ERH 13 (Höfen- Tuchenbach).
Im Verlauf der Beratung wird der aktuelle Schwerpunkt der Investitionsplanung auf den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur übereinstimmend befürwortet. Wünschenswert sei neben dem Bau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße ERH 33 die Weiterführung durch den Staatsforst über die sog. alte Eisenstraße von Weiher nach Buckenhof. Der dort vorhandene Belag sei für Radfahrer ungeeignet.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis
genommen und es besteht Einverständnis mit der vorgenannten Investitionsplanung
für:
Kreisstraßen-, Brücken- und Radwegeausbau:
Die veranschlagten Kosten betragen
für die Haushaltsjahre 2020 - 2023 13.195.000,00 €
der Finanzbedarf wird
ermittelt mit 7.175.000,00 €
Die Maßnahmen ERH 16 Brücke über die BAB A3
bei Neuhaus mit Geh- und Radweg (HHSt 1.6527), ERH 26 Brücke über die BAB
A3 bei Hannberg mit Geh- und Radweg (HHSt 1.6526) und ERH 36 Unterführung
der BAB A 3 bei Medbach mit Geh- und Radweg (HHSt 1.6528) werden als
absolut vorrangig in die Priorität 1
für das Jahr 2019 eingestuft.
Weiterhin wird die Baumaßnahme ERH 33 Geh-
und Radweg Weiher – Unterschöllenbach, BA 2 von der Staatsstraße 2243 bis zur
Minderleinsmühle (HHSt 1.6533), als vorrangig eingestuft.
Die Maßnahme ERH 8 - Geh- und Radweg Unterschöllenbach
- Oberschöllenbach (HHSt 1.6548) ist in das Investitionsprogramm (Priorität 1) aufzunehmen.
Die Maßnahmen ERH 29 - Geh- und Radweg
Baiersdorf (ERH 5) - Igelsdorf und ERH 13 - Geh- und Radweg Höfen – Tuchenbach
(Landkreis Fürth - FÜ 8) sind in das Investitionsprogramm (Priorität 2) aufzunehmen.
Für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 sind die
anteiligen Kosten einzuplanen; die Vorlage „Investitionsplanung 2020 bis 2023“
ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Prioritätenliste / Investitionsplanung jährlich fortzuschreiben.