Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Anwesend: 53

Den Mitgliedern des Kreistages wurden mit Schreiben vom 09.12.2019 eine Sitzungsvorlage sowie die Fahrpläne des Linienbündels 5 „Aurachgrund“ übersandt. Demnach strebt der Landkreis für das Linienbündel 5 „Aurachgrund“ mit sechs Buslinien rund um Herzogenaurach die Wiederaufnahme der Neuausschreibung an, da der bisherige Konzessionsinhaber bei der Regierung von Mittelfranken einen Antrag gestellt hat, sich von der Betriebspflicht wieder entbinden zu lassen. Diesem Antrag wird die Regierung von Mittelfranken zustimmen.

 

Aufgrund der Gesamtthematik wird in der nachfolgenden Beratung auch auf TOP 1.2 Bezug genommen.

 

Landrat Tritthart weist zunächst auf den vorliegenden Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses vom 13.12.2019 zur Berichtigung der Vorabbekanntmachungen für die betroffenen Linienbündel hin. Diese umfassen inhaltlich die aktuell erbrachten Verkehrsleistungen. Landrat Tritthart betont hierzu, bis zur Vergabebekanntmachung erfolge eine weitere Bearbeitung bzw. Modifizierung im üblichen Verfahren, zunächst durch den Arbeitskreis Nahverkehr und anschließend durch die Beschlussfassung im Kreisausschuss, voraussichtlich im März 2020. Im Rahmen der Beratung des Kreisausschusses sei eine redaktionelle Änderung der Formulierung zu Nr. 5 Fahrzeugausstattung/Fahrzeugeigenschaften herausgearbeitet worden. Diese laute unter Ziffer 5 Abs. 2 letzter Satz, wie folgt: „Besonders emissionsarme Antriebstechniken (bis hin zu lokal emissionsfreien Elektrofahrzeugen) werden mit einem Bonus in der Angebotswertung berücksichtigt.“ Zudem wurde im Beschlussvorschlag das Wort „Berichtigung“ klarstellend eingefügt.

 

In verschiedenen Wortmeldungen der anschließenden Beratung wird insbesondere auf den eigenwirtschaftlichen Betrieb der Linienbündel und das hierfür zu Grunde liegende Angebot eingegangen. Landrat Tritthart macht deutlich, dass für den Landkreis aufgrund des eigenwirtschaftlichen Betriebes bisher ein Jahr lang keine Kosten für die Verkehrsleistungen angefallen sind. Trotz der damals geäußerten Zweifel, das Linienbündel 7 betreffend, sei die Zustimmung zum beantragten eigenwirtschaftlichen Verkehr nach Ansicht von Landrat Tritthart richtig gewesen.

 

Im weiteren Verlauf wird als zentrales Thema die Förderung von Elektrobussen diskutiert. Hierfür solle bereits die redaktionelle Ergänzung zur Bonusregelung für „besonders emissionsarme Antriebstechniken (bis hin zu lokal emissionsfreien Elektrobussen)“ dienen. Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Kreisrat Hirschmann erläutert beispielhaft die Ausgangslage und Bestrebungen in Polen. Dort werde der Einsatz von Elektrobussen mit dem Ziel vorangebracht, dort bis 2028 einen vollelektronischen ÖPNV aufzubauen. Der Landkreis solle deshalb die Neuausschreibung des Linienbündels als Profilierungsmöglichkeit betrachten und vor der Vergabe die Möglichkeiten zur Einrichtung der notwendigen Ladeinfrastruktur prüfen. Landrat Tritthart entgegnet, der Landkreis habe anders als kreisfreie Städte keinen direkten Zugriff auf ein eigenes Verkehrsunternehmen und sei deshalb auf die Ausschreibung und das Angebot der Unternehmen angewiesen. Die Unternehmer würden selbst entscheiden, ob Elektrobusse mit den gegebenen Fördermöglichkeiten angeboten werden können. Bisher war dies nicht der Fall, obwohl eine Angebotsabgabe für Elektrobusse schon immer möglich ist. Hinsichtlich der Schaffung einer Ladeinfrastruktur werde das beauftragte Elektromobilitäts-konzept für den Landkreis eine Grundlage sein. Vor Ort seien jedoch auch die Städte, Märkte und Gemeinden in der Umsetzung eines Gesamtkonzeptes mit gefordert. Kreisrat Galster erklärt, als Bürgermeister der Stadt Baiersdorf sehe er das Linienbündel 7 als richtigen und guten Schritt und als Zugewinn für die Bürgerinnen und Bürger mit weiterem Potential. Hinsichtlich der Umstellung auf Elektromobilität regt Kreisrat Galster an, sich auch über mit Wasserstoff angetriebene Fahrzeuge und deren Anforderungen für eine Ladeinfrastruktur zu informieren. Diese Antriebsart sei vor allem im Nutzlastbereich interessant. Hier gelte es für das Klimaschutzmanagement eine Strategie für den Umstieg auf alternative Antriebsarten unter Einbeziehung der Busunternehmen im Landkreis zu entwickeln. 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigung der Vorabbekanntmachung zur Vergabe der Verkehrsleistungen für das Linienbündel 5 gemäß § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 zu veröffentlichen und die Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 14 Abs. 2 VgV zur Vergabe der Verkehrsleistungen für das Linienbündel 5 vorzubereiten.