Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

An die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage versandt. Mit dieser wird das Gremium darüber informiert, dass sich der Arbeiter-Samariter-Bund RV Erlangen-Höchstadt zum Ende des Jahres 2019 aus der Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landkreis zurückziehen wird. Im Rahmen dieser Beratungstätigkeit hat der ASB im Jahr 2019 3,37 der insgesamt 6,21 Beratungskräfte im westlichen Landkreis gestellt.

 

Regierungsdirektorin Müller teilt mit, die Verwaltung sei momentan mit den in der Beratung verbliebenen Wohlfahrtsverbänden im Gespräch, wie bzw. in welchem Umfang die staatliche Aufgabe der Flüchtlings- und Integrationsberatung dort aufgefangen sowie für das Jahr 2020 sichergestellt werden könne. Es zeichne sich zwar bereits eine Lösung mit dem Caritasverband für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt e. V., der Diakonie Erlangen e. V. sowie dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e. V. ab, allerdings liege noch kein abschließendes Ergebnis bzw. kein neuer Entwurf einer Zuständigkeitsvereinbarung vor. Um in diesem Bereich insgesamt handlungsfähig zu bleiben und ggf. über einen freiwilligen Zuschuss eine vollumfängliche Beratungstätigkeit mit 6,21 Stellen im Landkreis sicherstellen zu können, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Landrat mit der Gewährung von Kreiszuschüssen für die Flüchtlings- und Integrationsberatung bis zu einer maximalen Höhe von 32.645 Euro zu beauftragen. Dieser Betrag entspricht dem freiwilligen Zuschuss der den vom Rückzug betroffenen Stellen im Haushaltsjahr 2019 seitens des Ausschusses für soziale Angelegenheiten gewährt wurde und soll nur für den Fall einer neuen Antragsstellung ganz oder teilweise zur Auszahlung kommen, falls die bisherigen Träger ihre Stellenanteile in der Beratungstätigkeit entsprechend erhöhen bzw. sich ein neuer Träger im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung findet.


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt dem von der Verwaltung beabsichtigten Vorgehen zu.

 

Der Landrat des Landkreises Erlangen-Höchstadt wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung ermächtigt, die Bezuschussung von Stellen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung bis zu einer maximalen Höhe von 32.645 Euro durchzuführen. Die vorab genannte Bezuschussung (ganz bzw. anteilig) darf nur erfolgen, falls die bisherigen Träger ihre Stellenanteile in der Beratungstätigkeit entsprechend erhöhen bzw. sich eine neuer Träger im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung findet.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt dabei ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2020 hinaus.