Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Kreisrätin Schmitt beantragt, den Zuschussbetrag des vorliegenden Beschlussvorschlags auf die vom Frauennotruf Erlangen für die Beratungsstelle für Mädchen und Frauen mit sexuellen Gewalterfahrungen beantragte Summe in Höhe von 30.500 Euro abzuändern. Sie erklärt, die ab 01.09.2019 in Kraft getretene Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern sieht zwar eine Erhöhung der staatlichen Förderung vor, allerdings werde es auch zu Personal- und Leistungsanforderungen durch das Ministerium kommen. Werde der Kreiszuschuss nicht in der beantragten Höhe gewährt, könne die Einrichtung hier nur eingeschränkt handeln. Im weiteren Verlauf sprechen sich die Kreisrätinnen Wüstner und Müller-Schimmel ebenfalls für einen Zuschuss analog der Jahre 2018 und 2019, in Höhe von 30.500 Euro, aus.

 

Regierungsdirektorin Müller teilt mit, aus Sicht der Verwaltung werde auf Grundlage des von der Einrichtung vorgelegten Finanzierungs- und Kostenplans nicht hinreichend belegt, weshalb eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses erforderlich sei, zumal derzeit der erforderliche Eigenanteil von 10 % noch nicht erbracht werde. Daher schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.500 Euro zu gewähren.

 

Im Anschluss spricht sich Landrat Tritthart ebenfalls für einen Zuschuss in Höhe von 30.500 Euro aus, weist jedoch darauf hin, der Landkreis müsse sich an die Förderrichtlinien halten und im nächsten Jahr die Zahlen entsprechend dieser Richtlinien prüfen.

 

Landrat Tritthart lässt über folgenden geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung im Haushalt 2020 erhält der Frauennotruf Erlangen für die Beratungsstelle für Mädchen und Frauen mit sexuellen Gewalterfahrungen einen Zuschuss im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von bis zu 30.500 Euro. Hierbei ist die geltende Richtlinie für die Förderung von Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern (insb. zu erbringender Eigenanteil) zu berücksichtigen. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2020 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2020 hinaus.