Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung und vorbehaltlich der landesrechtlichen Förderung entsprechend der jeweils geltenden Förderrichtlinie im Jahr 2020 erhält das Diakonische Werk Erlangen e. V. für die Durchführung der Integrationsberatung einen Zuschuss im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von bis zu 7.000 Euro sowie für die Nutzung der Büroräume in der dezentralen Unterkunft Buckenhof einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.300 Euro. Der Zuschuss für die Durchführung der Integrationsberatung ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2020 zur Auszahlung zu bringen. Die anfallenden Kosten für die Nutzung der Büroräume in Buckenhof werden haushaltsintern verrechnet.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt dabei ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2020 hinaus.