Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine umfangreiche Sitzungsvorlage sowie der Entwurf des Haushalts 2020 für den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung (ohne Verwaltung und Jugendhilfe) zugegangen.

 

Landrat Tritthart zeigt sich in seiner Rede erfreut über die deutliche Reduzierung des Finanzbedarfs für das Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 1.095.000 Euro und geht kurz auf die Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs ein. Dankbar sei er für die Erstattungen durch den Freistaat Bayern bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und durch den Bund bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, so dass, vorbehaltlich der vollumfänglichen Kostenerstattung, keine Finanzbelastung des Landkreises erfolge. Erfreulich sei auch, dass sich die Situation im Zusammenhang mit dem Zuzug von Flüchtlingen bzw. die Zahl der Flüchtlinge im Landkreis im Vergleich zum Vorjahr weiter entspannt habe.

 

Aufgrund rückläufiger Asylbewerberzahlen verringern sich 2020 die Haushaltsansätze im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Zuweisungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern seitens der Regierung von Mittelfranken in den Landkreis fänden derzeit nur noch vereinzelt statt. Hier müsse man jedoch die weiteren Entwicklungen abwarten.

 

Im Bereich der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II sänken die Haushaltsansätze 2020 gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr aufgrund geringerer Fallzahlen. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II wurde entsprechend der Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 09.10.2019 mit 47,5% eingeplant.

 

Positives gäbe es aus dem Bereich der Wohngeldreform 2020 seitens des Bundes zu berichten, welche durch die Wohngeldbehörde im Landratsamt vollzogen und direkt über die Konten der Staatsoberkasse Bayern abgewickelt werde und somit keine direkten Auswirkungen auf den Kreishaushalt habe. Nachdem der Deutsche Bundestag der geplanten Wohngeldreform 2020 bereits seine Zustimmung erteilt habe, wurde der geplanten Reform nunmehr auch seitens des Bundesrates zugestimmt. Zum 01.01.2020 werden aufgrund der Reform nunmehr voraussichtlich mehr Bewohnerinnen und Bewohnern im Landkreis leistungsberechtigt sein und entsprechend höhere Wohngeldleistungen erhalten.

 

Durch die vielfältigen, freiwilligen Zuschüsse von über 0,2 Mio. Euro an Vereine, Verbände und Institutionen leiste der Landkreis bereits seit vielen Jahren einen nicht unerheblichen finanziellen Beitrag, um über verlässliche Partner zusätzliche positive Impulse zu setzen und beispielsweise auch präventiv zu wirken.

 

Abschließend richtet Landrat Tritthart seinen Dank und Anerkennung an alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich für das Wohl der Menschen im Landkreis engagiert haben sowie an alle Beteiligten für die stets konstruktive Kommunikation und Zusammenarbeit.


Nachdem in verschiedenen Wortbeiträgen dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2020 für den Bereich Soziales fraktionsübergreifend zugestimmt wird, fasst der Ausschuss für soziale Angelegenheiten folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt dem Haushaltsentwurf 2020 für den Bereich Soziales (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) zu und empfiehlt dem Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt die Annahme.

 

Sofern die beantragten Erhöhungen im Bereich der freiwilligen Leistungen bewilligt werden, ist der Haushaltsansatz noch anzupassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse entsprechend der Zuschussrichtlinien und unter Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln und zur Auszahlung zu bringen.