Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten haben zu diesem Tagesordnungspunkt zusammen mit einer Sitzungsvorlage den Teilbericht 4 des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen zur Weiterentwicklung der Seniorenhilfe im Landkreis Erlangen-Höchstadt, erhalten. Dieser erläutert das Ergebnis ausführlich und differenziert abschließend sowohl nach Handlungsfeldern, Zuständigkeiten und Umsetzungszeitraum.

 

Herr Zehe vom Institut MODUS stellt im Rahmen einer Präsentation, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, den Teilbericht 4 detailliert vor. Er berichtet, zwei Kommunen, Höchstadt a. d. Aisch und Röttenbach, haben bereits ein eigenes Seniorenkonzept erstellt. Die Gemeinden Vestenbergsgreuth und Wachenroth planen ein solches. Insgesamt wurden ca. 81% der Maßnahmenempfehlungen umgesetzt. Dies sei ein sehr guter Wert. Besonders gut sei die Umsetzung bei den Handlungsfeldern „Gerontopsychiatrische Hilfen“ und „Pflegende Angehörige“ gelungen. Präventive Angebote wie Sportangebote, Nachbarschaftshilfen, Pflegeplatzbörse oder ein stationäres Hospiz seien dagegen nicht umgesetzt worden. Herr Zehe weist jedoch darauf hin, dass eine vollständige Umsetzung, vor allem bei Gemeinden, schwierig sei und man mit dem Ergebnis zufrieden sein könne. Abschließend geht er noch auf den aktuellen Stand der nicht umgesetzten Maßnahmen ein und berichtet, dass diese Maßnahmenempfehlungen in nächster Zeit verwirklicht werden sollen.

 

Landrat Tritthart zeigt sich erfreut über das insgesamt gute Ergebnis und darüber, dass es in den Gemeinden zur Umsetzung von Empfehlungen gekommen sei.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt Herr Zehe mit, im nächsten Schritt werde erneut der aktuelle Bedarf im Rahmen eines Teilberichts 1 des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts ermittelt. Vor allem im Bereich der Pflege habe es enorme Änderungen gegeben. Anschließend werde wieder ein Teilbericht 3 (Maßnahmenempfehlungen) und Teilbericht 4 (Evaluation) erstellt.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten nehmen die Information zur Kenntnis.