Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Nach kurzer Aussprache bezüglich des Bedarfs und der Notwendigkeit von Jugendsozialarbeit an Schulen fasst der Jugendhilfeausschuss folgenden Beschluss:

 

  1. Vorbehaltlich der Komplementärförderung durch den Freistaat Bayern wird dem JaS-Bedarf am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt a. d. Aisch mit je 0,5 Vollzeitstellen an den Standorten Herzogenaurach und Höchstadt zum Jahresbeginn 2020 zugestimmt.

 

  1. Der JaS-Bedarf am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt a. d. Aisch wird im Rahmen der jährlichen Auswertung der Verwendungsnachweise überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

  1. Die Aufwendungen für die Personalkosten in Höhe von 27.598,- € pro Jahr sind ab 2020 im Haushaltsetat des Amtes für Kinder, Jugend und Familie entsprechend zu veranschlagen.