Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine umfangreiche Sitzungsvorlage erhalten.

 

Landrat Tritthart begrüßt den Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg GmbH (VGN), Herrn Haasler, der den Mitgliedern des Kreisausschusses für Fragen zur Verfügung steht.

 

Er führt weiter aus, wie bereits im Arbeitskreis Nahverkehr am 23.07.2019 und der gemeinsamen Besprechung der Fraktionsvorsitzenden am 13.09.2019 detailliert dargestellt, habe der Freistaat Bayern angekündigt, der VGN könne mit erheblichen Zuschüssen rechnen, sofern der Zuschuss nicht nur für das alleinige Aussetzen der jährlichen Tariferhöhung genutzt werde. Der VGN habe daher ein Innovatives Maßnahmenpaket erarbeitet und einen Antrag auf finanzielle Unterstützung in Höhe von jährlich 12,8 Mio. Euro für die Jahre 2020 bis 2025 gestellt. Nach aktueller Rückmeldung durch den Freistaat Bayern habe das Maßnahmenpaket die Kriterien für eine Förderung erfüllt. Die vom Freistaat Bayern in Aussicht gestellten Finanzmittel seien jedoch an die Bedingung geknüpft, dass sich die im VGN vertretenen 16 Landkreise bzw. 8 kreisfreien Städte ebenfalls an der Finanzierung der Maßnahmen beteiligten.

 

Eine dementsprechend zustimmende Beschlussfassung sowohl im Kreisausschuss als auch im Kreistag des Landkreises biete die einmalige Chance, zukunftsweisende Projekte im großen Rahmen angehen zu können. Beispielhaft führt Landrat Tritthart die bei positiver Beschlussfassung für das kommende Jahr geplante Aussetzung von Fahrpreiserhöhungen, die Einführung eines verbundweiten 9 - Uhr Abos sowie weiter vorgesehene innovative Maßnahmen an. Eine Ablehnung durch den Landkreis Erlangen-Höchstadt hätte zur Folge, dass die erarbeitete Reform nicht umgesetzt werden könne, da Beschlüsse im VGN-Grundvertragsausschuss grundsätzlich einstimmig gefasst werden müssten.

 

Ergänzend führt Landrat Tritthart aus, seit dem gestrigen Tag liege die Zusage des Freistaates Bayern vor, dass die Mindereinnahmen aus dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV), wie in dem den Mitgliedern des Kreisausschusses vorliegenden Beschlussvorschlag gefordert, allein durch den Freistaat Bayern gedeckt werden.

 

Kreisrat Brehm erklärt für die Fraktion der Freien Wähler, diese werde dem Beschlussvorschlag zustimmen, wenngleich das vorliegende Maßnahmenpaket nur einen ersten Schritt darstelle.

 

Kreisrat Dr. Hacker lobt die gebietsgrenzenüberschreitende Herangehensweise. Er gibt jedoch zu bedenken, dass Forderungen auch stets Kosten zur Folge hätten.

 

Kreisrat Bachmayer hält grundsätzlich Reformen für notwendig. Auf entsprechende Nachfrage erklärt Herr Haasler, ein Aussetzen der Tariferhöhungen sei nur für das Tarifjahr 2020 geplant. Für das Jahr 2021 sei eine erneute Diskussion auf Basis der sogenannten Atzelsberger Beschlüsse notwendig.

 

Für die CSU- Fraktion erklärt Kreisrätin Wüstner, diese begrüße das vorgestellte Innovationspaket und den damit verbundenen Anstoß in die richtige Richtung.

 

Kreisrat Galster wirft die Frage auf, wie man es schaffen könne, mehr Menschen zur Nutzung des ÖPNV Angebotes zu bewegen bzw. was letztlich eine moderne Tarifstruktur sei. Herr Haasler sieht in der Entwicklung eines sogenannten Check-In/Check-Out-Systems eine denkbare Lösung. Bislang verfüge jedoch kein Nahverkehrsverbund in Deutschland über ein solches System, welches nach bisherigem Kenntnisstand frühestens in fünf Jahren zur Verfügung stehen könne.

 

Kreisrat Hirschmann kritisiert die vorhandene Tarifstruktur als zu kompliziert. Er sieht dringenden Bedarf für eine Vereinfachung und führt als Beispiel die kürzlich erfolgte Tarifzonenreduktion im Landkreis Fürth an. Die erforderliche Beteiligung an der Finanzierung für die nächsten fünf Jahre und die im Gegensatz dazu lediglich für das kommende Jahr geplante Aussetzung der Erhöhung der Fahrpreise löse keine Begeisterung bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus.

 

Landrat Tritthart gibt hinsichtlich der von Kreisrat Hirschmann genannten Tarifzonenänderung im Landkreis Fürth zu bedenken, dass diese Änderung den Landkreis Fürth mit Mehrkosten in Höhe von 600.000 Euro jährlich belaste und sich zudem die Flächenstruktur des Landkreises Fürth von der des Landkreises Erlangen-Höchstadt grundlegend unterscheide. Eine entsprechende Umsetzung im Landkreis sei daher schwierig und die vorhandenen Strukturen nicht vergleichbar. Herr Haasler ergänzt, dass gerade die Feingliedrigkeit des Tarifzonenplans entsprechend feingliedrige Preisunterschiede an den Zonengrenzen zur Folge habe. Eine gröbere Gliederung führe zu Mindereinnahmen und hätte teils höhere Ticketkosten zur Folge, wie einige Betroffene im Landkreis Fürth nun feststellen mussten. Auch erweise sich die Feingliedrigkeit bei Erweiterungen des Tarifraums von Vorteil, da Binnenverkehre nahezu finanzneutral abgebildet werden könnten.

 

Kreisrat Bachmayer erklärt abschließend, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen werde dem Beschluss zwar zustimmen, halte jedoch grundsätzlich weitere Diskussionen für erforderlich.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt begrüßt das VGN-Innovationspaket und beteiligt sich an der Finanzierung, soweit die SPNV-Mindereinnahmen allein durch den Freistaat Bayern gedeckt werden.