Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses ging zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage zu.

 

Landrat Tritthart sieht in der Einführung des 365 - Euro - Tickets für Schüler und Auszubildende einen ersten Schritt zum Ziel der Einführung eines 365 - Euro -Tickets für alle. Der Freistaat Bayern fördere die Maßnahme zu zwei Dritteln. Für den Landkreis verbleibe nach aktuellem Stand ein zu zahlender Anteil von jährlich ca. 200.000 Euro. Von den Landkreisen sei in der Diskussion um die Einführung des Jugendtickets die zentrale Frage aufgeworfen worden, wie man mit der Problematik „Steuerung von Schülerströmen“ umgehen könne. Bislang konnten Schülerströme über die vom ÖPNV-Fahrpreis abhängige Kostenfreiheit des Schulweges zur nächstgelegenen Schule gesteuert werden.

 

Kreisrat Brehm steht der Einführung des 365 - Euro - Tickets positiv gegenüber, wenngleich das Ziel die Einführung eines 365 - Euro - Tickets für alle sein müsse.

 

Kreisrat Galster äußert Kritik gegenüber der zunehmenden Mentalität, alles kostenlos im Rahmen eines übergreifenden Wohlfahrtsstaates in Anspruch nehmen zu wollen.

 

Kreisrat Bachmayer hält ebenfalls weitergehende Schritte für erforderlich.

 

Kreisrat Dr. Hacker gibt zu bedenken, dass die Finanzierbarkeit zentralstes Kriterium sei. Er stellt die Frage in den Raum, inwieweit ein 365-Euro-Ticket auch im Jahr 2030 ein 365-Euro-Ticket bleibe.

 

Mehrere Mitglieder des Kreisausschusses äußern Kritik an den im Vergleich zum geplanten Schülerticket deutlich höheren Kosten, die Studenten für ihr Studententicket aufwenden müssen.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt begrüßt das ab dem Schuljahr 2020/2021 verbundweit geplante 365 Euro-Jugendticket und erklärt sich bereit, das auf den Landkreis entfallende Einnahmedefizit zu übernehmen, vorbehaltlich, dass eine adäquate Ersatzregelung für die indirekte Steuerung der Schülerströme anhand des Kriteriums der nächstgelegenen Schule nach der Schülerbeförderungsverordnung gefunden wird.