Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten.

 

Landrat Tritthart informiert vorab über die Notwendigkeit von Beisitzern bzw. stellvertretenden Beisitzern für den Wahlausschuss. Eine entsprechende Anfrage durch den Wahlleiter an die Fraktionen erfolge zeitnah.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen am 15.03.2020 wird der Leiter der Abteilung 2 - Kommunales und Jugend - Herr Oberregierungsrat Manuel Hartel gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG berufen. Zum stellvertretenden Wahlleiter wird der Sachgebietsleiter 20 - Kommunale Angelegenheiten - Herr Regierungsamtsrat Michael Stötzel gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG berufen.