Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 35, Anwesend: 53

Kreisrat Konrad Eitel erklärt, der vorliegende Antrag beziehe sich auf den Beschluss der Flüchtlingsinitiativen in Erlangen-Höchstadt (FiERH) vom 8. April 2019. Der Landkreis möge demnach beschließen: „Der Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt erklärt den Landkreis Erlangen-Höchstadt zum Sicheren Hafen und schließt sich den Forderungen der Aktion Seebrücke (https://seebruecke.org) an.“

 

Im Weiteren führt Kreisrat Konrad Eitel aus, sowohl die Flüchtenden als auch die Ehrenamtlichen auf den Seenotrettungsschiffen bedürfen der Solidarität. Es sei eine humanitäre Pflicht, dass Menschen, die aus Seenot gerettet werden, in Sicherheit gebracht werden müssen. Dabei werde nicht verkannt, dass letztlich die Kommunen die Hauptlast tragen. „Wir schaffen das“ gelte in diesem Fall sowohl für die Ehrenamtlichen als auch die Kommunen. Im Landkreis gebe es aktuell 180 freie Plätze zur Aufnahme von Asylsuchenden. Statistisch komme auf 240 Landkreisbürger ein Asylsuchender. Es sei praktisch möglich Menschen aufzunehmen. Kreisrat Konrad Eitel weist außerdem auf den von 210 Abgeordneten des Deutschen Bundestages u.a. auch von MdB und Kreisrätin Stamm-Fibich unterzeichneten Appell an die Bundesregierung hin, den Kommunen und Gemeinden, die freiwillig aus Seenot gerettete Menschen aufnehmen wollen, so schnell als möglich eine Zusage zu erteilen und bei der konkreten Aufnahme dieser Schutzsuchenden zu unterstützen. Es gehe darum, eine breite Koalition aus Kommunen und Wohlfahrtsverbänden zu bilden, um damit ein Zeichen der Humanität und gegen Ausgrenzung und Ausländerfeindlichkeit zu setzen.

 

In der anschließenden Beratung wird fraktionsübergreifend deutlich gemacht, dass im Jahr 2015 von allen Beteiligten, insbesondere den Kommunen und den Ehrenamtlichen im Landkreis Herausragendes zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geleistet wurde. Sowohl Verwaltung als auch die Helferkreise haben sich bis zur Grenze der Belastbarkeit eingebracht, um die bis zu 2.500 Menschen im Landkreis zu versorgen und zu betreuen. In der weiteren Diskussion zum Für und Wider des Antrages wird zusammengefasst von Seiten der CSU-Kreistagsfraktion von Kreisrat Nussel vorgetragen, dass die rechtlichen Vorgaben einzuhalten seien. Dies habe sich im konsequenten Handeln der Verwaltung zur Kostenfrage im Jahr 2015 bewährt. Für den Antrag gelte deshalb auch, dass der auf europäischer und deutscher Ebene entschiedene Weg eingehalten werden müsse. Grundsätzlich müsse parteiübergreifendes Ziel sein, solche Situationen überhaupt nicht entstehen zu lassen und wichtig sei zudem, dass sich nicht noch mehr Menschen durch Anreize in diese Gefahrensituation begeben. Die CSU-Kreistagsfraktion werde deshalb den Antrag ablehnen. Direkt vor Ort betreffe dieser auch in erster Linie die kreisangehörigen Gemeinden, in denen die Asylsuchenden aufzunehmen seien.

Für sinnvoll und notwendig hält Kreisrat Manfred Bachmayer den Antrag. Als politisches Gremium solle und könne sich der Kreistag zur Thematik äußern. In Libyen gebe es kein staatliches Gemeinwesen, das den Menschen Schutz biete. Aus diesem Grund sollte der von den Flüchtlingsinitiativen einvernehmlich gestellte Antrag befürwortet werden. Für die Freien Wähler macht Kreisrat Fischkal deutlich, dass dies ein Thema für die kreisangehörigen Gemeinden sei, deren Leistungsfähigkeit in jedem Fall beachtet werden müsse. Da die Umsetzung nur in und mit den kreisangehörigen Gemeinden geschehen könne, spricht sich auch Kreisrätin Weis für die FDP-Kreistagsfraktion gegen die Annahme des Antrages aus.

 

Im weiteren Verlauf der Beratung wird in mehreren Wortmeldungen Stellung genommen. Dabei wird vorgeschlagen, dass sich die Antragsteller an die 25 kreisangehörigen Gemeinden direkt wenden, damit der jeweilige Gemeinderat selbst entscheiden könne. Dies sei auch bei der kreisfreien Stadt Erlangen der Fall. Der Landkreis habe keine Weisungsbefugnis zur Verteilung der Asylsuchenden in bestimmte Gemeinden. Zur Unterzeichnung des Aufrufes der Parlamentariergruppe des Bundestages an die Bundesregierung erklärt Kreisrätin und MdB Martina Stamm-Fibich dies sei gut überlegt und sie selbst sei überzeugt, dass der Landkreis mit allen seinen Möglichkeiten, der finanziell guten Lage, mit einer der niedrigsten Arbeitslosenquoten und mit einem der höchsten Pro-Kopf-Einkommen, Kapazitäten hat, um in Seenot geratene Flüchtende aufzunehmen. Diese würden danach ohnehin die üblich vorgesehenen Verfahren durchlaufen, mit allen dort vorgesehenen Mechanismen u.a. auch der Weiterverteilung. Den Vertreterinnen und Vertretern der Flüchtlingsinitiativen stimme sie zu. Der Landkreis wäre ihrer Ansicht nach nicht überfordert. Kreisrat Galster äußert die Ansicht, es liege nicht an der fehlenden Hilfsbereitschaft von Landkreis und Kommunen sondern an den Entscheidungen der Europäischen Union, wie mit der Thematik umzugehen ist. Diese wurden von einem demokratisch legitimierten Gremium getroffen und seien zu akzeptieren. Damit sollte den Schleusern ein sicheres Geschäft entzogen und der Zuzug in die Europäische Union an der Grenze entschieden werden. Insgesamt sei eine europäische Lösung erforderlich, da nicht alle Menschen aufgenommen werden können, die derzeit in Diktaturen leben, in denen Menschenrechte verletzt werden. Für Hilfe durch Bekämpfung der Fluchtursachen spricht sich Kreisrätin und MdB Britta Dassler aus und schlägt vor, einen Brief an alle kreisangehörigen Gemeinden zu schicken, damit diese in eigener Zuständigkeit direkt entscheiden können. Auch Kreisrat Dr. Hacker teilt die Ansicht, dass den Menschen in ihren Herkunftsländern geholfen werden müsse. Zudem sei der Landkreis bereits ein „sicherer Hafen“, und zwar innerhalb des bestehenden Verteilsystems für Asylsuchende. Der Staat müsse auch die Möglichkeit haben seine Grenzen zu schützen, so dass es nicht automatisch eine Bewegungsfreiheit für alle geben könne. Dabei dürfen die Retter/innen nicht kriminalisiert werden. Landrat Tritthart verweist abschließend darauf, dass der Landkreis 2015 Außergewöhnliches geleistet habe, um die Flüchtlingskrise auf Kreisebene mit zu bewältigen. Dabei bestand kein Weisungsrecht gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden.  Die Asylsuchenden sind nicht per Quotenregelung auf die Gemeinden verteilt, so dass es tatsächlich massive Ungleichheiten vor Ort hinsichtlich der Anzahl der zur Verfügung stehenden Aufnahmeplätze gebe. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, wonach diese über die örtlichen Angelegenheiten und damit über die Unterbringungsmöglichkeiten entscheiden, sei maßgebend. Landrat Tritthart dankt in diesem Zusammenhang allen Damen und Herren Bürgermeistern, die im Jahr 2015 mit dem Landkreis diesbezüglich kooperiert haben und schlägt vor, den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung zu setzen und diesen im Falle eines positiven Mehrheitsbeschlusses weiter zu verfolgen. Kreisrat Konrad Eitel erklärt daraufhin, dass über seinen Antrag in der heutigen Kreistagssitzung abgestimmt werden soll.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Der Kreistag Erlangen-Höchstadt erklärt den Landkreis ErlangenHöchstadt zum Sicheren Hafen und schließt sich den Forderungen der Aktion Seebrücke (https://seebrücke.org) an.