Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54

Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit dem Raumprogramm vom 25.10.2019, einer Planunterlage, einer Folgekostenberechnung und einer Stellungnahme des Emil-von-Behring-Gymnasiums vom 29.04.2019 erhalten.

 

Landrat Tritthart informiert die Mitglieder des Kreistages über die einstimmigen Empfehlungsbeschlüsse für einen Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums in Spardorf, westlich neben dem Bestand (Baufeld 1) des Schul- und des Bauausschusses vom 16.05.2019.

Im Weiteren spricht sich Landrat Tritthart nochmals ausdrücklich für einen Neubau aus und begründet dies im Wesentlichen mit dem Vergleich der Investitionskosten für den Neubau der Schulanlage mit Gesamtkosten in Höhe von 54,5 Mio. € und der Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung mit Gesamtkosten in Höhe von 52,5 Mio. €. Für einen Neubau der Schulanlage müsse der Landkreis zwar 2 Mio. € mehr aufwenden, bei der Gesamtbeurteilung der Kosten müssen jedoch auch die Ergebnisse der Folgekostenberechnung und damit die Aufwendungen für die laufenden Kosten betrachtet werden. Aufgrund der größeren Verkehrs- und Funktionsflächen bei der Variante Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung errechnen sich im Bereich der laufenden Kosten, insbesondere für Heizung, Reinigung, Strom, Wasser, Versicherungen gegenüber der Neubauvariante nicht indexiert Mehrkosten in Höhe von ca. 118.000 € bzw. indexiert von ca. 151.000 € pro Jahr. Hochgerechnet auf 25 Jahre ergeben sich daher für die Variante Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung Mehrkosten in Höhe von rund   3 Mio. € (nicht indexiert) bzw. 3,8 Mio. € (indexiert). Zudem könne ein Maß der Barrierefreiheit wie bei einem Neubau aufgrund der in den 1970er Jahren errichteten Split-Level Bebauung bei einer Sanierung des Bestandgebäudes nicht erreicht werden. Landrat Tritthart äußert die Ansicht, dies seien gewichtige Argumente für eine zukunftsfähige Ausrichtung des Emil-von-Behring-Gymnasiums in Form der Neubauvariante. Ergänzend verweist Landrat Tritthart außerdem auf die eindeutige Stellungnahme des Emil-von-Behring-Gymnasiums vom 29.04.2019, in der die gesamte Schulfamilie, bestehend aus Schulforum, Elternbeirat, Lehrerkonferenz, Personalrat, SMV, Schulleitung und Fachschaften, aus schulischer Perspektive für einen Neubau plädiert. Vielfältige schulische Aspekte, insbesondere zur zukünftigen Konzeption für Unterricht und Lernumfeld mit der dafür erforderlichen Barrierefreiheit, zur Pausenhalle mit Anordnung von Zugehörigkeitsräumen, zum Bereich Lehrer/Verwaltung/Bibliothek, zu den Fachräumen, zum Außenbereich sowie zu Interimsmöglichkeiten bei Bau- und parallel stattfindendem Unterrichtsbetrieb, seien dabei abgewogen und bewertet worden.

 

Anschließend erläutert Kreisbaumeister Lux im Rahmen einer Präsentation insbesondere detailliert die Ergebnisse der untersuchten Varianten, die Kosten, Folgekosten und die Förderung nach Art. 10 FAG. In der Präsentation werden auch die bauliche Bestandssituation unter Berücksichtigung der Gebäude der Ernst-Penzoldt-Mittelschule und des Zweckverbandes „Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf“ sowie die weitere Inanspruchnahme und die Baumöglichkeiten auf dem Gesamtgrundstück dargestellt. Die Präsentation ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Vor Eintritt in die Beratung weist Landrat Tritthart darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Neufestlegung des langfristig erforderlichen Raumbedarfs des Emil-von-Behring-Gymnasiums auch die Berechnung des Sporthallenbedarfs für das Schulzentrum angepasst wurde. Insgesamt bestehe Bedarf für insgesamt sechs Übungseinheiten. Auf dieser Basis habe der Zweckverband „Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlagen-Ost in Spardorf“ einstimmig beschlossen, die Realisierung der größtmöglichen Sporthalle anzustreben. Dies sei wichtig im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Flächen. Die Kosten für eine weitere Dreifachsporthalle seien in den zuvor genannten 54,5 Mio. € Gesamtkosten nicht enthalten. Insgesamt handle es sich bei der Realisierung der weiteren Sporthallen um eine Angelegenheit des Zweckverbandes „Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf“ und nicht des Kreistages. Die Stadt Erlangen sei entsprechend informiert und über den Zweckverband eingebunden.

 

Im Rahmen der Beratung äußert sich zunächst Kreisrat Hänjes für die SPD-Kreistagsfraktion und spricht sich für die bauliche Erneuerung des Emil-von-Behring-Gymnasiums und somit für Variante 1 aus. Begrüßt werde sowohl der bisherige Standort in Spardorf als auch die weitere und bisher gut funktionierende Partnerschaft mit der Stadt Erlangen und der Ernst-Penzoldt-Mittelschule mit dem Emil-von-Behring-Gymnasium. Kreisrat Hänjes betont jedoch im Weiteren, dass das in den Planungen dargestellt Baufeld 1 sehr flexibel verstanden werden und grundsätzlich erweitert werden sollte. Rücksicht zu nehmen sei auf die Ökologie mit Berücksichtigung einer möglichst geringen Reduzierung des bestehenden Baumbestandes. Mit der Erweiterung des Baufeldes sollen den Architekten auch erweiterte Umsetzungsmöglichkeiten geboten werden. Vier Aspekte werden dabei von Kreisrat Hänjes besonders herausgestellt:  1. verhältnismäßig wenig Flächen-verbrauch 2. möglichst viel Baumbestand erhalten 3. ein gemeinsamer Eingangs-bereich von Mittelschule und Gymnasium und 4. eine gemeinsame sog. „kiss-and-ride-Zone“. Der Neubau solle näher an die Ernst-Penzoldt-Mittelschule und an die gemeinsame Mensa des Schulzweckverbandes heranrücken, um auch weiterhin die Zusammengehörigkeit dieser beiden Schulen zu unterstreichen.

 

Aus diesem Grund beantragt Kreisrat Hänjes für die SPD-Kreistagsfraktion, dass das Baufeld nicht unbedingt rechteckig sein müsse. Gewünscht werde weiterhin, dass „der nördliche Bereich der Ostgrenze durch die Westseite des Altbaus begrenzt wird. Die südliche Ostgrenze soll durch die Westseite der Mensa begrenzt sein. Die Südgrenze des Baufeldes soll durch die nördliche Grenze des Hartplatzes I begrenzt sein. Die absolut westliche und die absolut nördliche Grenze des Baufeldes 1 muss auf jeden Fall die Waldgrenze des Waldes im westlichen Bereich des Schulgeländes sein. Im östlichen Bereich sollte die Südseite des Altbaus die Nordgrenze des Baufeldes 1 bilden.“

 

Kreisbaumeister Lux teilt dazu mit, dass eine Ausdehnung des Baufeldes möglich wäre. Die bisherige Darstellung des Baufeldes 1 berücksichtige den Aspekt, die Grünflächen und auch die Hartplätze durch das Vorhaben so wenig wie möglich zu tangieren. Insgesamt müsse dies mit der Gemeinde Spardorf im Zuge der Bauleitplanung abgestimmt werden. Zu beachten sei dazu auch, dass ein flächenmäßig kleineres Baufeld ein höheres Gebäude nach sich ziehen würde.

 

Landrat Tritthart ergänzt, falls der Hartplatz II als Baufläche herangezogen würde, kämen die Kosten der Wiederherstellung an anderer Stelle zu den Gesamtkosten hinzu. Die Sanierung des Hartplatzes II liege noch nicht sehr lange zurück.

 

Für die CSU-Kreistagsfraktion erklärt Kreisrat Nussel diese befürworte den Vorschlag für einen Neubau neben dem Bestand (Baufeld 1). Grundsätzlich könne aber mit der Ausdehnung und Gestaltung des Baufeldes flexibel gearbeitet und gestaltet werden. Zu diskutieren sei dabei allerdings der notwendige Flächenverbrauch. Kreisrat Hänjes weist darauf hin, dass der Flächenverbrauch bei der weiteren architektonischen Bearbeitung über ein Punktesystem bewertet werden könnte. Die Erweiterung des möglichen Baufeldes biete die Chance beide Schulen zusammenrücken zu lassen.

 

Für die FW-Kreistagsfraktion spricht sich Kreisrat Fischkal ebenfalls für einen Neubau neben dem Bestand (Baufeld 1) aus, weist jedoch darauf hin, dass zur Standortfrage maßgeblich auch die Gemeinde Spardorf mit einbezogen werden müsse. Angesichts der Größe der Baumaßnahme könne der Hartplatz II kein ausschlaggebendes Kriterium bei der Standortfrage sein.

 

Kreisrat Dr. Bräutigam hebt für die Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hervor, dass die Entscheidung Neubau oder Generalinstandsetzung nicht nur die Kostenfrage in der Größenordnung von 50 Mio. € sondern vielfältige andere Aspekte berühre. Dies mache insbesondere auch die umfangreiche Stellungnahme der Schule selbst deutlich. Kreisrat Dr. Bräutigam nennt zum Abwägungsprozess Für und Wider Neubau oder Generalinstandsetzung, ein Neubau mit der Variante (Baufeld 1) mache am meisten Sinn, wenn der Bau einer weiteren Dreifachsporthalle durch den Zweckverband berücksichtigt werde. Hinsichtlich des Raumprogrammes greife stets das neue Raumprogramm, d.h. die bisherigen Räumlichkeiten blieben bei einer Generalinstandsetzung nicht erhalten. Ein neues Raumkonzept im Rahmen einer Generalinstandsetzung würde hinsichtlich der Barrierefreiheit lediglich eine Kompromisslösung ermöglichen. Bei einem Neubau dagegen seien Ebenen klar darstellbar und die Barrierefreiheit könne nach modernen und zukunftsfähigen Gesichtspunkten gewährleistet werden. Zukünftig sei bei einem Neubau über die Art und Weise des Bauens zu diskutieren. Hinsichtlich des Ressourcenschutzes werde sowohl bei einem Neubau als auch bei einer Generalinstandsetzung viel Beton verbaut. Im Weiteren stellt Kreisrat Dr. Bräutigam fest, dass ein Neubau eine gute Chance sei, eine zukunftsweisende Architektur mit moderner, nachhaltiger und pädagogischer Ausrichtung für Schüler/innen, Lehrer/innen und auch für die Gemeinde Spardorf und die Gesellschaft zu realisieren. Der demographische Aspekt steigender Schülerzahlen sowie der Ressourcenschutz könne in die Neubauplanung einfließen. Es gelte nun mit offenem Geist die Weichen zu stellen und damit auch den Stellenwert der Bildung zu verdeutlichen.

 

Im Folgenden dankt Kreisrätin Weis für die FDP-Kreistagsfraktion für den bisher guten Ablauf sowie die gut nachvollziehbaren Unterlagen und betont, die heutige Entscheidung lege fest, ob ein Neubau oder die Generalinstandsetzung weiterverfolgt werde. Das Baufeld sei gut positioniert. Die Baulinien müsse die Gemeinde Spardorf festlegen. Alles Weitere werde ein durchzuführender Architektenwettbewerb ergeben. Auch die FDP-Kreistagsfraktion spreche sich für einen Neubau (Baufeld 1) aus. Als Begründung nennt Kreisrätin Weis vor allem, die hohen Kosten der Generalinstandsetzung, den Kostenfaktor der dauerhaft zu unterhaltenden Mehrflächen, die nur als Verkehrsflächen genutzt werden können und die bei einer Generalinstandsetzung nur eingeschränkten Möglichkeiten für die Barrierefreiheit.

 

Im weiteren Verlauf der Beratung trägt Kreisrätin Müller-Schimmel vor, mit dem Flächenverbrauch müsse sensibel umgegangen werden. Ein Neubau sei unter ökologisch und baubiologischen Erkenntnissen zu errichten. Der Landkreis sei Bildungsregion und deshalb auch hinsichtlich des Zuzugs von Bürger/innen attraktiv. Neben der baulichen Gestaltung brauche die Schule auch genügend Personal u. a. auch für Schulsozialarbeit. Kreisrat Bachmayer appelliert dafür, bei der Umsetzung anspruchsvoll auf Ökologie und Nachhaltigkeit der Baumaßnahme zu achten. Die seit 1987 bestehende Streuobstwiese sei eine wichtige Gendatenbank. Die Obstbäume sollten weiter genutzt werden. In den Architektenwettbewerb solle einfließen, die Bestandsbäume für grüne Klassenzimmer zu erhalten. Für das Protokoll fordert Kreisrat Bachmayer die Realisierung einer ökologisch anspruchsvollen Holzbauweise.

 

Landrat Tritthart versichert die Aufnahme der Wortmeldungen in das Protokoll. Der Landkreis werde mit dem Vorhaben ein deutliches Zeichen für die Zukunft setzen.

 

Zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion macht Landrat Tritthart unter Berücksichtigung der vorhergehenden Beratung den Vorschlag, den Beschlussvorschlag dergestalt zu ergänzen, dass ein „erweitertes Baufeld 1“ beschlossen wird.

Landrat Tritthart weist ausdrücklich darauf hin, dass für den Hartplatz II noch eine Förderungsbindung bestehen könnte, so dass dessen Auflassung zu einer Kostenerhöhung führen könnte.

Für die SPD-Kreistagsfraktion stimmt Kreisrat Hänjes dem Vorschlag von Landrat Tritthart zur Beschlussfassung zu und äußert die Ansicht, die Hartplatzerneuerung sei leichter zu realisieren als der Ersatz der bestehenden alten Eichenbäume.

 

Vor Abstimmung über den Beschlussvorschlag Variante 1 – Neubau einer Schulanlage – mit der Ergänzung („erweitertes Baufeld 1“) teilt Landrat Tritthart mit, regelmäßig über den aktuellen Stand im Kreistag zu berichten.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.    Der Landkreis strebt an, das Emil-von-Behring-Gymnasium in Spardorf mittels eines Neubaus westlich neben dem Bestand (erweitertes Baufeld 1) baulich zu erneuern.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, das für die Realisierung weiter Erforderliche zu veranlassen, insbesondere eine Änderung der Bauleitplanung bei der Gemeinde Spardorf zu initiieren, die Grundstücksfragen mit dem Zweckverband „Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost“ zu klären, die Handhabung in der Frage der Bibliothek mit der Stadt Erlangen abzustimmen.